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Hartz IV ist erhöht worden, das geht momentan durch die Presse.

Die Regelsätze sind je nach Art der Bedarfsgrundlage passend angehoben worden. Doch was heißt jetzt genau passend? Wer legt fest wie viel Geld für was eingerechnet wird und wie viele Euro sind bei dem Bedarfssatz für die Bildung eingeplant?

Übersicht

  • Schnellkurs Hartz IV
  • Wonach wird der Regelbedarf berechnet
  • Die einzelnen Leistungssegmente
  • Die Bedarfsgemeinschaften
  • Die Erhöhung bei Hartz IV
  • Die Verteilung im Regelbedarf

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Schnellkurs Hartz IV

Hartz IV ist eine Sozialleistung. Sie sichert für Bedürftige das Existenzminimum ab, das der Betroffene für ein menschenwürdiges Leben benötigt.

Die Reform Hartz IV ist 2005 entstanden. Sie ist aus einer Zusammenlegung der ehemals benannten Arbeitslosenhilfe I und der Sozialhilfe gegründet worden.

Heutzutage deckt sie auch das Arbeitslosengeld II ab, das nach dem ersten Jahr der Arbeitslosengeldes I anschließt, wenn keine ausreichende Möglichkeit besteht, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Doch ist hier wirklich nur 1Euro für die Bildung eingerechnet und wie soll jetzt Hartz IV ausgegeben werden?

Wonach wird der Regelbedarf berechnet?

Der Regelbedarf erfährt eine jährliche Anpassung. Die Lebenshaltungskosten steigen, die durchschnittlichen Bruttolöhne und andere Faktoren spielen eine Rolle bei der Berechnung des Regelbedarfes.

Aus diesem Grund werden in regelmäßigen Abständen die Berechnungen durch festgelegte statistische Umfragen in einem Gutachten aufgearbeitet, das auf Einkommens- und Verbraucherstichproben basiert. Hier sind die einzelnen Bereiche berücksichtigt, die einem Menschen bei einem Existenzminimum zugestanden werden.

Die einzelnen Leistungssegmente

Die einzelnen Leistungssegmente setzten sich aus den im Regelbedarf festgelegten zugestandenen Geldern. Mithin gibt es folgende Bedarfe, die berücksichtigt werden:

Der Regelbedarf: hier fließen die Gelder für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, Haushaltsenergie ein. Einmalige Anschaffungen müssen durch Ansparungen getätigt werden.

Der Mehrbedarf: hier werden Kosten berechnet, die den Bedarf erhöhen, beispielsweise bei behinderten Menschen, Alleinerziehenden oder werdenden Müttern. Sie sind den aufwändigeren Kosten geschuldet.

Unterkunft und Heizung: hier werden die Kosten für angemessenen Wohnraum und Heizung ergänzend angerechnet.

Bereiche, wie die Bildung, fallen also bei Hartz IV dem Regelbedarf zu und schlagen da mit 1 Euro zu Buche.

Die Bedarfsgemeinschaften

Bei Hartz IV sind einzelne Personen Bedarfsgemeinschaften zugeordnet. So sind die Grundlagen der Personenzuordnung für den Regelstufe wichtig, in der sie sich wiederfinden.

Mithin sind Alleinstehende in der Regelstufe 1, Paare in der Regelstufe 2, sonstige Volljährige in der Regelstufe 3 und ab Regelstufe 4,5 und 6 werden die Bedarfe der Kinder berücksichtigt.

Nun ist Hartz IV erhöht worden und für die Bildung soll nicht wirklich viel ausgegeben werden können.

Die Erhöhung bei Hartz IV

Hartz IV ist aufgrund der vorher erwähnten Kriterien erhöht worden.

Bei dieser Erhöhung erhält beispielsweise ein Alleinstehender 5 Euro mehr und der Regelsatz beträgt jetzt statt 404 Euro monatlich 409 Euro monatlich. Davon müssen alle oben erwähnten Ausgaben des Bereiches Regelbedarf gedeckt werden und sind mit einem festen Betrag in der Berechnung eingeplant.

In der Kostenberechnung für 2013 flossen 137,66 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. 1 Euro hingegen nur für die Bildung, so soll Hartz IV dann ausgegeben werden.

Bildquelle: © Oleksandr Delyk – Fotolia.com

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