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Hoher Druck lastet auf Hartz-IV-Empfängern – Stromkosten übersteigen Regelsatz

In Deutschland scheinen Hartz-IV-Empfänger an den Rand einer Krise gedrängt zu werden. Zwar wird die Miete von den amtlichen Stellen komplett übernommen, doch die Stromkosten muss jeder Hartz-IV-Empfänger selber tragen und überweisen. Im Regelsatz ist zwar ein Anteil dafür vorgesehen, doch ist dieser in den meisten Fällen viel zu knapp bemessen. Entsprechend müssen die betroffenen Hartz-IV-Empfänger an anderen wichtigen Stellen Einsparungen vornehmen.

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Grundversorgung noch gesichert?

Der Regelsatz für die Grundversorgung umfasst auch die Stromkosten. Knapp 34 Euro sollen für Strom und andere Wohnkosten gemäß amtlicher Berechnung aufgewendet werden können. Damit ist die Grundversorgung allerdings extrem knapp kalkuliert.

Stromkosten höher als erwartet

Im Vergleich ergeben sich weit höhere Kosten für Strom, als der Staat kalkuliert hat. Die betroffenen Hartz-IV-Empfänger müssen in der Regel rund ein Viertel mehr für Strom ausgeben, als durch die amtlichen Regelzahlungen abgegolten wird. Zwischen den geplanten und den tatsächlichen Stromkosten klafft vielerorts eine große Lücke. Insbesondere Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wissen, ein Lied davon zu singen.

Stromanteil im Regelsatz von Hartz-IV

Während der Staat Miete, Betriebskosten und Heizkosten komplett übernimmt, müssen die Stromkosten von den Hartz-IV- bzw. Alg-II-Empfängern aus dem Regelsatz gedeckt werden. Seit diesem Jahr liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 404 Euro. Davon sind 33,77 Euro für die Positionen Wohnen, Wohninstandhaltung und Energie vorgesehen. Allerdings liegen die tatsächlichen Ausgaben für Strom in den meisten Haushalten bei durchschnittlich 42,74 Euro. Die Differenz von rund neun Euro müssen folglich an anderer Stelle eingespart werden. Lebensmitteleinkäufe, Kleidung oder Telekommunikation leiden darunter.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Natürlich können die individuellen Stromkosten sowohl höher als auch geringer ausfallen. Dies ist abhängig davon, welcher Grundversorger im jeweiligen Gebiet den Haushalt mit Strom versorgt. Wer den Stromanbieter noch nie gewechselt hat, der zahlt in der Regel deutlich mehr, da bei Altverträgen die Grundversorgungstarife vergleichsweise teuer sind.

Keine einheitliche Entwicklung für Hartz-IV-Empfänger in Sachen Strom

In einigen Regionen Deutschlands sieht es für den Hartz-IV-Empfänger also besser aus als in anderen. Zum einem, weil die Stromkosten teilweise deutlich abgesenkt wurden. Zum anderen, weil der Regelbedarf um 5 Euro angehoben wurde.

Wie sieht es in den Bundesländern aus?

Hartz-IV-Empfänger in Sachsen-Anhalt können inzwischen mit rund 17% Ersparnis rechnen, während in Bremen, ein deutliches Plus von rund 30 % zu verzeichnen ist. In Hamburg und Niedersachsen hingegen fällt der Regelversorgungsaufschlag vergleichsweise überschaubar für die Hartz-IV-Empfänger aus. Mit den höchsten Durchschnittspreisen haben Hartz-IV-Empfänger, in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu kämpfen. Hier müssen mit rund 45 Euro im Monat bzw. rund 130 Euro im Jahr mehr als im Regelsatz kalkuliert gerechnet werden. Hartz-IV-Empfängern in Rheinland-Pfalz geht es mit einer Differenz von rund 108 Euro im Jahr auch nicht viel besser.

Über Anbieterwechsel nachdenken

Ob in den vergleichsweise teuren Bundesländern oder in den relativ günstigen – Hartz-IV-Empfänger sollten darüber nachdenken, ob ein Wechsel des Stromanbieters nicht hilfreich wäre. Denn in allen Bundesländern gibt es Spielräume, um die Energiekosten zu drücken, auch wenn in allen Bundesländern die günstigsten Tarife immer etwas oberhalb der kalkulierten Regelsätze bleiben. Wer mit dem vorgegebenen Satz zu Rande kommen möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als auf irgendeine Art den Stromverbrauch zu senken.

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