2016 Hartz-IV-Sanktionen in Höhe von 175 Millionen Euro verhängt
ArbeitslosHartz 4News am

Berlin: Auch im vergangenen Jahr wurden wieder in hunderttausenden Fällen Sanktionen gegen Bezieher von Hartz IV verhängt. Insgesamt gab es rund 939.000 Fälle solcher „Bestrafungen“ durch die Jobcenter. Dabei soll es im Gesamtumfang um rund 175 Millionen Euro gegangen sein.

Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. „Von den rund 51.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurden knapp 18.000 oder 35 Prozent stattgegeben und knapp 900 oder zwei Prozent teilweise stattgegeben“ – so zitierte „rp-online.de“ das Schreiben der Bundesregierung.

Genaueres zu den Sanktionen der Jobcenter

Bei den Sanktionen handelt es sich um Kürzungen der monatlichen Hartz-IV-Bezüge. Diese werden von den Fallmanagern in den Jobcentern verhängt, wenn ein Empfänger der Leistungen gegen bestimmte Maßnahmen verstößt oder sich weigert, aktiv an der Verbesserung seines Arbeitsstatus mitzuwirken.

So kann beispielsweise für den Fall, dass ein Bezieher von Hartz IV sich gegen die Eingliederungsvereinbarung wehrt, mit einer Kürzung seiner Bezugsleistungen gedroht werden. Das Gleiche gilt für die Weigerung an der Teilnahme von Weiterbildungen, bei verpassten Terminen oder bei Meldeversäumnissen.

Großer Druck gegen die Sanktionen

Gegen die Sanktionen gibt es innerhalb der Bevölkerung mittlerweile heftige Proteste. Viele Experten sprechen sich gegen die Bestrafung durch Leistungskürzung aus, da eine Verringerung eines Existenzminimums ihrer Auffassung nach gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Sowohl die Linken als auch die Gründen haben sich ebenso für eine Abschaffung der Sanktionen ausgesprochen.

„Jedem dritten Widerspruch gegen Hartz-IV-Sanktionen wird in Gänze stattgegeben, konkret sind es 35 Prozent“, erklärte die Linken-Chefin Katja Kipping. „Das heißt, diese Sanktionen wurden selbst nach der jetzigen strengen Gesetzeslage unrechtmäßig verhängt.“

Damit soll gemeint sein, dass die Kürzungen schließlich Menschen treffen, die ohnehin nicht über ein entsprechendes finanzielles Polster verfügen. Würde man solchen nun den Regelsatz verringern oder sogar ganz streichen, könnte dies katastrophale Konsequenzen für den Haushalt des Beziehers nach sich ziehen.

„Sanktionen bedeuten deshalb Existenznot bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung“, erklärte Kipping. „Die Linke streitet deshalb für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen, kurzum für Sanktionsfreiheit.“

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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