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Auch wenn für viele Personen das Renteneintrittsalter noch weit weg erscheint, so ist unbedingt zu empfehlen, sich bereits vorab mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen. Ganz gleich, ob noch 40 Jahre oder 5 Jahre bis dahin vergehen. Mit diesen Methoden können Sie im Alter Ihre Altersbezüge aufbessern. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de hat recherchiert und herausgefunden, wie das funktioniert.

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Mit Arbeitszeitkonten früher in Rente gehen

Vorzeitig aus einem Betrieb ausscheiden ohne große Einbußen bei der Rente hinnehmen zu müssen? Das geht tatsächlich. Wer auf die Auszahlung von Lohnbestandteilen, wie Überstundenvergütungen, Prämien oder Urlaubstage verzichtet, kann das nicht ausgezahlte Geld auf einem Lebensarbeitszeitkonto vom Arbeitgeber verbuchen lassen.

Damit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitsleben zum Beispiel früher zu beenden, in den Ruhestand eintreten, auch wenn das 67. Lebensjahr noch nicht erreicht ist oder sich einen Langzeiturlaub zu leisten.

Nicht alle Unternehmen bieten sogenannte Lebensarbeitszeit- oder Langzeitkonten, oder wie es korrekt juristisch heißt, das „Wertguthaben“ an. Je nach dem, ob und was im jeweiligen Betrieb vereinbart ist, können auf dieses (virtuelle) Konto Lohnbestandteile fließen, die später flexibel genutzt werden.

Zuverdienst zur Rente

Sich zu der Rente etwas hinzuverdienen. Ist das erlaubt? Ja, in der Tat. Ohne dass dafür steuerliche Abzüge fällig werden, kann ein Zusatzeinkommen die Lebensqualität steigern. Wer die sogenannte Regelaltersgrenze (momentan liegt sie bei einem Alter von 65 Jahre und 5 Monate für 1951 Geborene oder 67 Jahre für Personen, die ab 1964 geboren sind) erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Die Einkünfte müssen komplett versteuert werden.

Wie viel Rentner nebenbei hinzu verdienen dürfen, hängt nicht nur von ihrem Alter ab, sondern auch von ihrem Wohnort und der Rentenform. Außerdem ist es möglich, dass sich die Zuverdienstgrenzen von Jahr zu Jahr ändern. Grund für die dynamische Veränderung ist die Koppelung an die Lohnentwicklung.
Erfolgt der Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze, dürfen zunächst nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient werden.

An zwei Monaten im Jahr darf es auch doppelt so viel sein. Liegt der Verdienst darüber, werden die Rentenbezüge um einen hohen Betrag gemindert, der Renter oder die Rentnerin bezieht nur noch eine Teilrente. Bereits ein Euro mehr mindert die Bezüge um ein Drittel.

Zwangsverrentung wird eingeschränkt

Aus der Zwangsverrentung ergaben sich oft lebenslange finanzielle Einbußen für die Betroffenen. Mit Beginn des Jahres 2017 werden ältere Hartz-IV-Empfänger nicht mehr zwangsverrentet, wären sie infolge auf Grundsicherung angewiesen.

Langzeitarbeitslose müssen die Rente weiterhin beantragen, deckt diese trotz der vorzeitigen Inanspruchnahme den Bedarf.

Bildquelle: © Michael – Fotolia.com

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