Meldung: Aufgrund neuer Gesetzgebungen bezüglich der angestrebten Verhinderung von Missbrauchs- und Betrugsfällen ist es seit Beginn des Jahres 2018 nur noch möglich, Kindergeld auf bis zu ein halbes Jahr rückwirkend zu beantragen – so der BVL, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Außerdem änderte sich mit dem 01. Januar dieses Jahres der Entscheidungsgrund bezüglich des Anspruches eines Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Wurde zuvor anhand des Einkommens des betroffenen Kindes entschieden, ob dieses ein Recht auf Kindergeldbezug hat, so ist jetzt der Status seiner Ausbildung ausschlaggebend. Ist diese von Bedeutung für den später angestrebten Beruf, so gilt der Anspruch auf den Bezug von Kindergeld. Dies wird individuell von Fall zu Fall entschieden.

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