Minijob am

Jobs auf 400-Euro-Basis sind eine weitverbreitete und vor allem auch beliebte Einnahmequelle. Allerdings gibt es einige Dinge, die man unbedingt beachten sollte. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Dinge vor, die Sie zum 400-Euro-Job wissen sollten.

Wer darf alles einen Job auf 400-Euro-Basis annehmen?

Grundsätzlich ist es jedem Deutschen möglich, beliebig viele Beschäftigungen auszuüben. Das gilt sowohl für den Hauptjob als auch für den Nebenjob. Somit darf auch jeder Deutsche einen 400-Euro-Job annehmen.

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Allerdings gibt es bei den Nebenjobs auf 400-Euro-Basis eine besondere Regelung: Die Summe der Verdienste aus den Nebenjobs darf die 400-Euro-Grenze nicht überschreiten. Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann man die Vorteile der 400-Euro-Jobs auch weiterhin nutzen. Die Einnahmen aus dem 400-Euro-Job bleiben für den Arbeitnehmer versicherungsfrei und werden auch nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.

Was bedeutet die 400-Euro-Verdienstgrenze?

Die 400-Euro-Verdienstgrenze ist eine spezielle Sonderregelung für Minijobs. Bis zu dieser Grenze kann man innerhalb eines Nebenjobs verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abgeben zu müssen. Der Arbeitnehmer verdient in diesem Fall netto wie brutto. 

Allerdings sollte man stets achtsam bleiben, was die Verdienstgrenze betrifft: Oftmals übersteigt man diese schneller als erwartet. Geschieht eine solche Überschreitung der 400-Euro-Grenze in zwei Monaten innerhalb eines Jahres, so rutscht man in eine andere Nebenjobkategorie. In dieser müssen der Verdienst versteuert und Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Typische Gründe für das Überschreiten der 400-Euro-Grenze sind beispielsweise Sonderzuzahlungen, die man bekommt – wie Weihnachtsgeld, Überstunden oder Nachtzuschläge.

Was passiert, wenn man mehr als 400 Euro pro Monat im Minijob verdient?

Verdient man mehr als 400 Euro pro Monat in seinem Minijob, so rutscht man in eine sogenannte Gleitzone. Aus dem Minijob wird dann der sogenannte Midijob. Um einen Midijob handelt es sich dann, wenn man zwischen 400,01 Euro und 800 Euro pro Monat verdient. Der Midijob ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Vom Verdienst des Arbeitnehmers gehen dann bei einem monatlichen Verdienst von 400,01 Euro ca. 15 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei einem monatlichen Verdienst von 800 Euro sind es schon 20 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich den vollen Beitrag zu den Sozialversicherungen.

Steuern und Sozialversicherung beim Minijob

Verdient man in Deutschland sein Geld angestellt bei einem Arbeitgeber, so muss man in der Regel Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen. Bei einem 400-Euro-Job werden diese Abgaben für Krankenversicherung und Rentenversicherung vom Arbeitgeber übernommen: 15 Prozent gehen an die Rentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenkasse und 2 Prozent als Pauschalsteuer. Ist der Arbeitnehmer privat Krankenversichert, so entfallen die 13 Prozent an die Krankenkasse. Da der Arbeitgeber diese Kosten trägt, bleibt dem Minijobber am Ende des Monats sein Gehalt vollständig erhalten.

Zahlt der Arbeitgeber im Minijob, wenn man krank wird?

Wenn man bereits mindestens vier Wochen lang durchgängig in einem 400-Euro-Job gearbeitet hat, dann steht einem auch für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung zu, für den Fall das man krankheitsbedingt ausfallen sollte.

Wichtige Änderungen für Minijobs ab 2013

Ab dem Jahr 2013 gibt es eine wichtige Änderung für Minijobs: Ab diesem Jahr ist der Arbeitnehmer in einem Job auf 400-Euro-Basis standardmäßig rentenversicherungspflichtig. Er muss einen Anteil von 3,9 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung abgeben. Allerdings kann sich jeder Minijobber von dieser Regelung befreien lassen. Hierzu muss die Abgabe an die Rentenversicherung ausdrücklich abgelehnt werden.

Minijob neben dem Hauptjob: Geht das?

Aber klar! Die Kombination aus Minijob und Hauptjob kann sogar durchaus lohnend sein. Der Hauptjob deckt dabei alle Leistungen ab wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Der Minijob ist dann ein abgabenfreier Nebenverdienst. Weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuerabgaben müssen auf das Geld gezahlt werden, dass man im Minijob auf 400-Euro-Basis verdient (in einigen Fällen müssen lediglich bis zu 2 Prozent Pauschalsteuer gezahlt werden).

Wichtig

Sofern Sie bereits einer Hauptbeschäftigung nachgehen und einen 400-Euro-Job annehmen möchten, sollten Sie prüfen, ob sich beide Tätigkeiten miteinander vertragen. Sollten beispielsweise die Arbeitszeiten kollidieren oder die nebenberufliche Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen Ihres Hauptjobs sein, so darf man die nebenberufliche Tätigkeit teilweise gar nicht erst aufnehmen. 

Außerdem gibt es eine wichtige Neuerung: Der 400-Euro-Job heißt nun 450-Euro-Job. Das liegt daran, dass die Grenze bis zu der man verdienen darf, auf 450 Euro pro Monat erhöht worden ist. Auch die Gleitzone ist von 800 Euro auf 850 Euro erhöht worden. 

Bildquelle: © magele – Fotolia.com

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