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Das Sparvermögen älterer Hartz-Empfänger soll besser geschützt werden. Dafür plädierte nun Malu Dreyer (SPD). Derzeit beträgt das Schonvermögen 10.000 Euro, doch die Bundesministerin von Rheinland-Pfalz fordert, das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger stärker an die Lebensarbeitszeit zu koppeln…

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Ungerecht pauschal bestimmtes Schonvermögen?

Das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger beträgt zur Zeit 10.000 Euro, unabhängig von den geleisteten Arbeitsjahren. „Das halte ich für ein langes Erwerbsleben für zu wenig“, erklärt Dreyer. Damit meint die Bundesministerin von Rheinland-Pfalz, dass eine pauschale Bestimmung des Schonvermögens ungerecht sei:

Beispiel: Im Laufe des Erwerbslebens sparen sich Menschen teilweise wichtige Rücklagen für die Rente zusammen. Hat ein Mensch bereits sein ganzes Leben lang gearbeitet und parallel Vermögen für das Alter oder allgemein Vermögen aufgebaut, so sollte dies mehr geschätzt und geschont werden. Denn eine Person, die auch ohne jemals gearbeitet zu haben Hartz IV bezieht, hat ebenfalls ein Schonvermögen von 10.000 Euro.

Was es bedeutet, im Alter arbeitslos zu werden

Im Alter arbeitslos zu werden und wie aus dem nichts vor dem finanziellen Aus zu stehen, ist ein schwerer Schock. Immerhin weiß man, dass es mit dem zunehmenden Alter immer schwerer wird, erneut im Erwerbsleben Fuß zu fassen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) möchte genau das verhindern.

Sie fordert, dass die bestehende Regelung des Schonvermögens im Hartz-IV-Gesetz zugunsten älterer Menschen geändert wird, und dass das Schonvermögen in Zukunft stärker an die Lebensarbeitszeit eines Hartz-IV-Empfängers gekoppelt wird. Das sagte sie gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Angst vor finanziellem Absturz

Vielen Menschen fürchten sich vor einem finanziellen Absturz. Und das, obwohl manche Personen ihr Leben lang in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt haben. Menschen, die 30 Jahre lang für ihr Erspartes gearbeitet hätten, dürfte man nicht so behandeln, wie jemanden, der mit gerade einmal 20 Jahren noch am Anfang des Berufslebens stünde.

Was ist das Schonvermögen?

Wer heute arbeitslos wird, muss um die Haushaltskassen des Staates zu entlasten, zunächst einmal auf das eigene Vermögen zurückgreifen, bevor die staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden.

Allerdings müssen nicht alle eigenen Ersparnisse und Habseligkeiten aufgebraucht werden: Denn ab einer Grenze von 10.000 Euro ist das sogenannte Schonvermögen angesetzt. Dieses Schonvermögen muss nicht angetastet werden, unabhängig von den geleisteten Arbeitsjahren.

Junge Menschen haben häufig recht wenig Vermögen aufgebaut und kommen vergleichsweise selten dazu, überhaupt eigenes Vermögen vor dem Bezug von Hartz IV aufzubrauchen. Anders ist es allerdings bei älteren Menschen, die im Laufe ihres Erwerbslebens schon oft viel Vermögen aufgebaut haben – zum Beispiel dann, wenn sie ein Haus gebaut haben, ein schönes Auto besitzen, oder eine Altersvorsorge angespart haben, die nicht Hartz-IV-geschützt ist.

Dreyer hält 10.000 Euro gerade bei älteren Menschen für zu wenig. Sie verlieren alles. Es sei klar, dass viele Menschen den Verlust ihrer Ersparnisse als Abstieg und Bedrohung sähen, so erläutert die Ministerpräsidentin.

Forderung nach gerechtem Schonvermögen

Nach der Ansicht der Ministerpräsidentin soll die SPD mit dieser Forderung im kommenden Jahr in den Wahlkampf ziehen. Nur auf diese Wiese könne man den Abstiegsängsten begegnen und den Menschen die Sicherheit geben, ihr „lebenslang erspartes Geld durch eine Phase der Arbeitslosigkeit nicht komplett zu verlieren“, sagt sie.

Sehr ähnlich denkt sie über das Gesundheitssystem: Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass sie ihre Beiträge auch in Zukunft noch finanzieren können.

Bildquelle: © dundanim – Fotolia.com

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