Der Online-Handel verzeichnet einen noch vor wenigen Jahren ungeahnten Boom. Bestellungen, Käufe und Abonnements über das Internet sind für die meisten Verbraucher heute selbstverständlich. Beim Online-Handel kommen wie beim ‚klassischen‘ Verkauf in Geschäften Verträge zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Für das Angebot und den Verkauf von Waren sind dabei viele rechtliche Vorschriften zu beachten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben.

 

Rechtsgrundlagen für den Online-Handel

 

Grundsätzlich gilt für den Online-Handel das gleiche Recht wie für den stationären Handel. Danach müssen auch beim Online-Marketing die entsprechenden Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches, des Verbraucherschutz- und Preisangabenrechts, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb usw. beachtet werden. Darüber hinaus existieren gesetzliche Regelungen, die auf die speziellen Gegebenheiten des Online-Handels abstellen. Wesentliche gesetzliche Grundlagen hierzu finden sich vor allem im Telemediengesetz und – nach Integration des Fernabsatzgesetzes – im BGB.

 

Informationspflichten

 

Internet-Anbieter müssen in ihrem Auftritt eine Reihe von Angaben zu ihrem Unternehmen machen. Neben der vollständigen Firma gehören dazu Kontaktdaten, Registerangaben und mehr. Werbung muss als solche klar erkennbar sein. Bei Preisangaben ist die Preisangabenverordnung zu beachten. Vor Vertragsabschluss muss der Verbraucher eine ausreichende Information über die bestellte Ware oder Dienstleistung, den Preis, mögliche Preisbestandteile und Versandkosten, die Zahlungsweise, das Zustandekommen, die Laufzeit und die Bestandteile des Kaufvertrags sowie Möglichkeiten zum Widerruf und zur Rückgabe erhalten.

 

Vertragsschlüsse

 

Kaufverträge bedürfen nicht zwingend der Schriftform. Daher sind Käufe über das Internet, die durch Angebot und Annahme per E-Mail oder Mausklick zustande kommen, grundsätzlich rechtsgültige Verträge. Die Willenserklärungen der Vertragsparteien müssen dabei dem jeweiligen Empfänger zugegangen sein, um wirksam zu werden. Dies kann durch E-Mail-Marketing erfolgen. Gegenstand der Vertragsbedingungen können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sein, sofern der Anbieter auf seiner Website darauf hingewiesen und eine entsprechende Einsichtnahme ermöglicht hat. Bei der Bestellung muss der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Anbieter hat hierauf hinzuweisen.

 

Widerrufsrecht

 

Internetkäufe sind Fernabsatzverträge, für die besondere Widerrufs- und Rückgaberechte gelten. Verbraucher können bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf zurückgeben und ihren Kaufvertrag widerrufen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von diesem Recht. Rücksendekosten sind im Allgemeinen vom Anbieter zu tragen.

 

Sinnvoll: weitere Information und Beratung

 

Dies kann nur eine erste Übersicht über den rechtlichen Rahmen des Online-Handels sein. Wenn Sie sich konkret mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen über das Internet befassen, empfiehlt sich auf jeden Fall ein detailliertere Information und ggf. eine qualifizierte Rechtsberatung für die Gestaltung Ihrer Website.

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