MütterWissenswertes am

Rund um die Geburt eines Kindes gibt es viel zu tun, darunter diverse Formalitäten. Einige sind verpflichtend, andere freiwillig, aber lohnend. Viele Eltern würden gern alles schon im Voraus erledigen. Allerdings lassen sich manche Anträge erst im Anschluss an die Geburt stellen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Anmeldung für die Geburt

Egal, ob das Kind in einer Klinik, in einem Geburtshaus oder daheim das Licht der Welt erblicken soll: Die Anmeldung in der entsprechenden Einrichtung oder der Kontakt zu einer Hebamme sollte früh genug im Voraus – bis zur 33. bis 36. Schwangerschaftswoche – erfolgen. Bei der Anmeldung lassen sich zudem wichtige Fragen rund um die Geburt klären, was werdenden Eltern etwas Ruhe gibt.

Anmeldung des Kindes beim Standesamt

Die wichtigste Formalität nach Geburt eines Kindes ist seine Anmeldung beim Standesamt. Die daraufhin erhältliche Geburtsurkunde ist Voraussetzung für viele weitere Formalitäten. In einigen Kliniken übernehmen die Sekretariate diese Aufgabe. Zur Anmeldung sind die Geburtsbescheinigung und der gültige Personalausweis der Mutter sowie eventuell auch des Vaters vorzulegen.

Bei verheirateten Eltern ist außerdem die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift zu präsentieren. Unverheiratete Eltern müssen eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde der Mutter und eventuell des Vaters vorzeigen. Gegebenenfalls verlangt die Behörde auch die Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgeerklärung.

Registrierung des Kindes beim Einwohnermeldeamt

Obwohl das Standesamt eine kommunale Behörde ist, müssen Eltern ihr Kind extra beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Auch dieser Vorgang sollte schnell erledigt werden, weil ebenfalls viele behördliche Vorgänge von dieser Meldung abhängen, zum Beispiel der Eintrag des Kindes in die Steuerkarte.

Anmeldung des Kindes bei der Krankenversicherung

Zwar ist das Kind schon automatisch bei seiner Geburt krankenversichert, doch sollte es innerhalb zweier Monate bei der Krankenversicherung angemeldet werden. In der Familienkrankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse sind Kinder kostenlos mitversichert. Ist jedoch der eine Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert und hat Letzterer das höhere Einkommen, geht das Kind nicht kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. Es muss privat zu einem eigenen Beitrag versichert werden.

Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Unverheiratete Eltern, die dies vorerst auch bleiben wollen, sollten beim Jugendamt oder bei einem Notar das gemeinsame Sorgerecht beantragen und dafür eine Sorgeerklärung abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgerecht.

Anerkennung der Vaterschaft

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der werdende Vater schon während der Schwangerschaft mit dem Einverständnis der Mutter seine Vaterschaft anerkennen. Dies kann beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar geschehen. Zuvor sollten Auskünfte darüber eingeholt werden, was bei welcher der Behörden oder dem Notar zur Vaterschaftsanerkennung mitzubringen ist.

Antrag auf Elterngeld

Elterngeld müssen Eltern bei ihrer zuständigen Elterngeldstelle beantragen, meistens beim Jugendamt. Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden. Da es maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt wird, sollte der Antrag so früh wirklich abgegeben werden.

Antrag auf Kindergeld

Ebenfalls möglichst früh sollte der Antrag auf Kindergeld gestellt werden, da dieses rückwirkend höchstens für 6 Monate gezahlt wird. Kindergeldanträge werden bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt gestellt.

Elternzeit beantragen

Berufstätige Eltern können Elternzeit nehmen. Ihr Vorhaben müssen sie bis zu 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber schriftlich melden. Dabei müssen sie angeben, wie sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten werden. Elternzeit braucht nicht in einem Stück genommen zu werden.

Bildquelle: © Africa Studio – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1