Allein mit dem Kind in den Urlaub welche Papiere müssen mit
AlleinerziehendFamilie am

Egal ob nun der Alleinerziehende, ein Elternteil oder auch die Großeltern und Freunde mit dem Nachwuchs verreisen, viele fragen sich, welche Papiere sie für Ihre Reise benötigen.

Übersicht

  • Notwendige Papiere haben ihre Berechtigung
  • Gibt es rechtliche Vorschriften
  • Welche Unterlagen Sie mitführen sollten
  • Ergänzenden Unterlagen
  • Einzelne Bestimmungen
  • Unbedingt beachten
  • Die Vollmachten

Notwendige Papiere haben ihre Berechtigung

Auch wenn es nicht oft passiert, dass beispielsweise beim Check-in im Flughafen nach den passenden Papieren für die Reise mit einem Kind gefragt wird, die Nachweise haben schon ihre Berechtigung.

So, wie der Reisepass, der Kinderausweis oder der Personalausweis die Identität des reisenden Kindes bestätigt, sollen die notwendigen Unterlagen für den besonderen Schutz dienen, unter denen Minderjährige stehen.

Mit den Kontrollen, bei denen die betreffenden Papiere auf Anfrage vorgelegt werden sollen, will die Bundespolizei bei der Ausreise Kindesentführungen ausschließen.

Gibt es rechtliche Vorschriften?

Rein rechtlich gilt ein Reisepass als Reiseerlaubnis, wenn der Nachwuchs mit einem Sorgeberechtigten verreist. Dieses Dokument kann nur ausgestellt werden, wenn die Sorgeberechtigten Ihr Einverständnis dafür abgeben. Sie haben die Personensorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne.

Wenn allerdings das Kind mit Freunden oder den Großeltern in den Urlaub fährt, ist eine Übertragung der Personensorge notwendig.

Welche Unterlagen Sie mitführen sollten

Von der Bundespolizei gibt es eine Empfehlung, die Probleme bei der Ausreise vermeiden.

Dazu gehören folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Ausweisdatenseiten des zweiten Sorgeberechtigten
  • die Erreichbarkeit und die Personalien des zweiten Sorgeberechtigten
  • die Einverständniserklärung, die von beiden Elternteilen unterschrieben werden sollte

Ergänzende Unterlagen

Erfahrungswerte zeigen, dass eine Geburtsurkunde sinnvoll ist. Sie bestätigt zweifelsfrei die Elternschaft auch wenn das Kind einen anderen Namen hat als der Elternteil.

Wenn ein Alleinerziehender die alleinige Sorge für das Kind hat, kann es sein, dass Sie das bestätigen müssen. Eine Bescheinigung mit einem Stempel als offizielles Dokument können Sie beim Jugendamt erhalten. Alternativ hilft auch eine Vollmacht des anderen Elternteiles, um die Sorge zu untermauern.

Einzelne Bestimmungen

Es gibt Bestimmungen für einzelne Länder, die Sie vor der Reise recherchieren sollten. Länderspezifische Informationen diesbezüglich können Sie online oder telefonisch über das Auswärtige Amt einholen. Die Palette der angeforderten Unterlagen ist ganz unterschiedlich.

Am besten kümmern Sie ich rechtzeitig darum, welche Papiere für das gewählte Urlaubsland erforderlich sind, damit Sie genügend Zeit haben, den Anforderungen nachzukommen. Die Bearbeitungszeit für einen Pass kann beispielsweise schnell drei Wochen beanspruchen, bevor Sie das Dokument ausgehändigt bekommen.

Unbedingt beachten

In manchen Situationen sind die Regeln verschärfter. Wenn Ihr Kind beispielsweise eine andere Staatsangehörigkeit hat und Sie Ihren Urlaub in dem Land verbringen, gelten für die Ausreise von dort andere Bestimmungen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die anzufordernden Unterlagen im Urlaubsort.

Vollmachten

Die passenden Vollmachten finden Sie leicht im Internet. Sie sollten Sie idealerweise auch in der Landessprache des Urlaubsortes mitführen oder ersatzweise in Englisch.

Bildquelle: © BillionPhotos.com – Fotolia.com

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