FamilieFrauenMütter am

Immer mehr junge Mütter und Väter leben mit ihrem Kind allein. Alleinerziehende haben es mitunter schwer, Kind und Beruf miteinander zu vereinbaren. Hinzu kommen häufig Auseinandersetzungen mit dem Partner, vor allem dann, wenn die Trennung noch sehr frisch ist. Alleinerziehende sollten ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten kennen. Wichtig ist es, eine Einigung mit dem Partner zu erzielen, denn Eltern bleiben ein Leben lang Eltern, auch nach einer Trennung.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Übersicht

  • Trennung mit Kind
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Rechte und Pflichten des Partners, bei dem das Kind lebt
  • Einhaltung der Besuchszeiten
  • Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Rechte und Pflichten des Partners, bei dem das Kind nicht lebt
  • Pflicht zur Zahlung des Unterhalts
  • Wahrnehmung des Umgangsrechts
  • Rechte der Kinder
  • Der Wunsch, beim anderen Elternteil zu leben
  • Ablehnung des Besuchsrechts
  • Wunsch nach gemeinsamen Unternehmungen

Trennung mit Kind

Wenn Partner sich trennen, ist dies in vielen Fällen leider mit Problemen und Auseinandersetzungen verbunden. Leben Kinder in der Familie, müssen ihre Interessen bei allen Vereinbarungen in Bezug auf die Trennung Berücksichtigung finden. Dazu gehören das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder sowie das Umgangsrecht.

Sorgerecht

In der Regel bekommen beide Elternteile das Sorgerecht. Ausnahmen gibt es bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren und die nicht vereinbart haben, den Vater in die Geburtsurkunde des Kindes einzutragen. Gleiches gilt für Mütter, die sich von einem Partner trennen, der nicht biologischer oder sozialer Vater des Kindes ist. In diesen Fällen bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das Gericht kann in Einzelfällen das Sorgerecht nur einem Elternteil zusprechen, wenn es meint, dass das andere Elternteil nicht in der Lage ist, das Sorgerecht wahrzunehmen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt das Elternteil, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Es besagt, dass Mutter oder Vater berechtigt sind, mit dem Kind die Wohnung oder den Wohnort zu wechseln, ohne den ehemaligen Partner fragen zu müssen. Ab einem Alter von zwölf Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht, was ihren dauerhaften Aufenthalt betrifft. Diese Mitspracherecht wird mit zunehmenden Alter stärker. Ab einem Alter von etwa 14 Jahren dürfen Kinder zu Mutter oder Vater ziehen, wenn sie dort lieber leben möchten und entsprechend plausible Gründe angeben können.

Umgangsrecht

Der Partner, bei dem das Kind nicht lebt, bekommt ein Umgangsrecht. Der Gesetzgeber gibt als Richtwert jedes zweite Wochenende sowie die Teilung von Ferien und gesetzlichen Feiertagen vor. Wie die Eltern das Umgangsrecht handhaben, bleibt ihnen überlassen, solange es dem Wohl des Kindes dient. So dürfen Kinder beispielsweise abwechselnd bei beiden Eltern leben, wenn sie mit dieser Regelung glücklich sind und beide Eltern mit dem engen Kontakt, der dadurch entsteht, gut klarkommen.

Rechte und Pflichten des Partners, bei dem das Kind lebt

Einhaltung der Besuchszeiten

Der Partner, bei dem das Kind lebt, muss sicherstellen, dass der Ex-Partner sein Umgangsrecht wahrnehmen kann. Er darf dem Partner das Kind nicht entziehen oder den Umgang verbieten. Das Kind darf nicht negativ beeinflusst werden. Können sich Eltern nicht einigen, wird das Gericht Besuchszeiten festlegen und das Jugendamt einschalten, wenn diese von Seiten des Elternteils, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen hat, nicht eingehalten werden.

Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, darf sein Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht uneingeschränkt wahrnehmen. Es müssen immer die Interessen des Kindes berücksichtigt werden. Das andere Elternteil hat allerdings nur in begrenztem Maße eine Einflussnahme auf den Wohnort des Kindes. Möchte die Mutter mit dem Kind in einen anderen Ort ziehen, der mehrere hundert Kilometer vom Vater entfernt liegt, darf sie das tun. Ein Umzug ins Ausland mit dem Ziel, dem Vater das Kind zu entziehen, ist hingegen nicht gestattet.

Rechte und Pflichten des Partners, bei dem das Kind nicht lebt

Pflicht zur Zahlung des Unterhalts

Der Partner, der nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, muss Unterhalt zahlen. Dazu ist er in jedem Fall verpflichtet, auch dann, wenn er aus bestimmten Gründen zu dem Kind gar keinen Kontakt hat. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann der andere Partner eine Zwangsvollstreckung betreiben.

Wahrnehmung des Umgangsrechts

Der Vater kann nicht zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden, wenn er das nicht wünscht. Ebenso müssen Kinder den Vater nicht besuchen, wenn sie das nicht wollen.

Bildquelle:© Ingo Bartussek – Fotolia.com

3 Bewertungen
2.33 / 55 3