Seit Anfang des Jahres bekommen Alleinerziehende mehr Unterhaltsvorschuss – allerdings nur in Österreich. Ähnliche Pläne gibt es auch in Deutschland. Allerdings stockt die Umsetzung der Erhöhung.

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Österreicher erhalten mehr Unterhaltsvorschuss vom Staat

Alleinerziehende in Österreich erhalten seit dem 01. Januar mehr Unterhaltsvorschuss. Die monatlichen Festbeträge liegen nun zwei Euro höher, der Höchstbetrag wurde auf 581,60 Euro angehoben. Das gilt für alle minderjährigen Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich, die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger sind – also etwa auch Deutsche, die dauerhaft in Österreich leben.

Erhöhung des Unterhaltsvorschusses: Deutschland hinkt nach

So weit ist Deutschland noch nicht: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat mit einem neuen Gesetz dafür gesorgt, dass Alleinerziehende länger Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner seinen Zahlungen nicht nachkommt. So soll der Unterhaltsvorschuss künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes, aktuell bis zum 12. Lebensjahr, gezahlt werden.

Die Bezugsdauer von maximal sechs Jahren gilt also nicht mehr. Ursprünglich sollte das Gesetz zum 01. Januar in Kraft treten, aber es hapert an der Umsetzung.

Kommunen wollen Entscheidung nicht mittragen

In vielen Kommunen regt sich nun Widerstand gegen die Entscheidung der Bundesregierung, Alleinerziehenden länger Unterhaltsvorschuss zu zahlen, denn die Kommunen müssen die Leistung erbringen – nicht der Bund. Und durch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer würden viele anspruchsberechtigte Kinder hinzukommen. Das würde den bürokratischen Aufwand in den Kommunen und auch die Kostenbelastung erhöhen.

Viele Kommunen haben aber weder das Geld noch das Personal zur Verfügung. „Es gilt in der Politik das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt“, meint die Landrätin Michaele Sojka aus Thüringen, in deren Landkreis bundesweit am meisten Kinderarmut herrscht.

„Und wenn sich in einem Bundesministerium ein neues Leistungsgesetz andeutet, was gern beschlossen werden soll, dann muss in erster Linie geguckt werden, wie das finanziert wird und was gar nicht geht, dass sich mittels eines Gesetzes der Bund auf Kosten der Kommunen – ich sag mal – refinanziert. Und das dann noch unter dem Deckmäntelchen, Kinderarmut zu bekämpfen. Das finde ich unfair, unverantwortlich und schlecht gemacht“, meint die Linken-Politikerin weiter.

Umsetzung und Finanzierung unklar

Dass die Umsetzung zum 01. Januar nicht gelingen würde, erkannt Helmut Deby, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages schon vor einiger Zeit und bat das Familienministerium daher um ein Jahr Aufschub. Bundesfamilienministerin Schwesig verwies jedoch auf die üblichen „Umsetzungsphasen“ neuer Gesetze. In diesem Fall könne das Jobcenter die Kommunen unterstützen.

Viel bleibt meist nicht hängen

Die Bundesfamilienministerin appelliert weiter, dass die Länder stärker Druck auf säumige Väter bzw. Mütter machen müssten, um den Unterhaltsvorschuss wieder zurück zu bekommen. Das dürfte allerdings sehr schwierig werden, wenn auch diese zum Beispiel von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen abhängig sind und daher den Unterhaltszahlungen nicht nachkommen können.

Ob Alleinerziehende von den Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss überhaupt profitieren? Zumindest bei Hartz-IV-Haushalten dürfte das fraglich sein, schließlich wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen gewertet und mit den Leistungen vom Jobcenter verrechnet. Derweil verhandelt man in Österreich bereits darüber, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten – über die Volljährigkeit hinaus, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.

Bildquelle: © Pio Si – Fotolia.com

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