ArbeitslosHartz 4News am

Im ersten Halbjahr 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit mehr Hartz-IV-Empfängern die Leistungen vollständig gestrichen als im Vorjahreszeitraum.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

45.267 Personen wurden sanktioniert

Mit zwei oder mehr Sanktionen wurden im ersten Halbjahr 2016 mehr Leistungsempfänger belegt als im Vorjahreszeitraum. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Konkret sollen 45.267 Bezieher von Arbeitslosengeld II sanktioniert worden sein, weil sie wiederholt gegen die Vorschriften im Rahmen von Hartz IV verstoßen hatten.

Nur wenige Schwerfälle unter den Sanktionen

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich auf zwei oder mehr Sanktionen. Der Großteil der betroffenen Hartz-IV-Bezieher erhielt zwei Sanktionen wegen Regelverstößen. In Summe waren dies 27.056 Personen. Mit steigenden Sanktionen sinkt jedoch die Zahl der sanktionierten Leistungsbezieher. Nur 3.204 Hartz-IV-Empfänger mussten fünf und mehr Sanktionen verkraften.

Im Monat waren demnach durchschnittlich 7.100 Menschen von den Leistungsstreichungen betroffen. Im Vorjahreszeitraum waren es nur 6.617 Leistungsbezieher pro Monat. Das ist ein Anstieg um 7,7 Prozent.

Schmerzliche Sanktionen aus unterschiedlichen Gründen

Immer wieder sollen die Leistungsbezieher die Arbeitsaufnahme verweigert haben oder Termine mit der Agentur für Arbeit ignoriert haben. Aber auch das Nicht-Einhalten von Terminen zu Informationsveranstaltungen oder ärztlichen Untersuchungen können zu Kürzungen der Leistungen führen.

Generell gilt, dass für den ersten verpassten Termin 10 % der Leistungen abgezogen werden. Wird auch der zweite Termin nicht wahrgenommen, werden schon 20 % weniger Hartz IV ausgezahlt. Das sind zwischen 35 und 69 Euro. Auf rund 100 Euro verzichtet man beim dritten Termin.

Beim Versäumen von Terminen zeigt sich die Agentur für Arbeit noch recht human. Finanziell schwer zu verkraften sind Sanktionen, weil zum Beispiel eine Maßnahme zur Eingliederung oder eine zumutbare Arbeitsstelle abgelehnt wurden. Der erste Regelverstoß sieht eine Kürzung von 30 % vor, die zweite von 60 %. Beim dritten Vergehen werden die Leistungen vollständig eingestellt. Das schließt die Mietkosten mit ein.

Unter 25-Jährige trifft es noch härter

Junge Erwachsene, die Hartz IV beziehen, sollten sich sehr genau überlegen, ob sie Termine nicht wahrnehmen oder Jobs ablehnen, denn hier geht die Agentur für Arbeit deutlich härter vor. Unter 25-jährigen Leistungsbeziehern wird bereits beim zweiten Verstoß die Leistung komplett gestrichen. Das bedeutet sie dürfen innerhalb eines Jahres, dieser Zeitraum gilt als maßgebend, nur einmal gegen die Hartz-IV-Regeln verstoßen.

Überraschend kommen Sanktionen für Leistungsbezieher im Übrigen nicht. Jede Sanktion muss von der Agentur für Arbeit schriftlich angekündigt werden. Ohne drohende Kürzung dürfen keine Sanktionen verhängt werden.

Wer einen Termin nicht einhalten kann und dennoch nicht sanktioniert werden möchte, sollte immer einen „wichtigen Grund“ vorweisen können. Ob die Sanktionen verhältnismäßig zu rechtfertigen sind, wird von vielen Experten strittig diskutiert. So lauten häufige Empfehlungen an sanktionierte Hartz-IV-Bezieher, gegen die Kürzungen vorzugehen.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2