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Nach der Geburt ihres Kindes steht einem berufstätigen Elternteil Anspruch auf vorübergehende Freistellung von der Arbeit zu. Wie Sie einen Antrag auf Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen, erfahren Sie in unserem Artikel. Lesen Sie am besten gleich weiter zum Thema „Antrag Elternzeit Arbeitgeber“: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Was ist Elternzeit?
  • Rechtsgrundlagen für die Elternzeit
  • Voraussetzungen für den Anspruch und Antrag auf Elternzeit
  • Elternzeit Dauer
  • Antrag auf Elternzeit: Zeitpunkt
  • Antrag auf Elternzeit: Inhalt
  • Muster-Text für den Antrag auf Elternzeit
  • Verlängerung der Elternzeit
  • Fazit

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Was ist Elternzeit?

Elternzeit meint einen Zeitraum von unbezahlter Freistellung von der Arbeit ab der Geburt eines Kindes. Gelegentlich wird die Elternzeit auch als Elternurlaub bezeichnet. Bis Ende 2000 war die Elternzeit unter dem Begriff Erziehungsurlaub bekannt.

Rechtsgrundlagen für die Elternzeit

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Elternzeit. Dem Anspruch liegt § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zugrunde, sofern das Arbeitsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht besteht. Andernfalls kommt Artikel 9 der Verordnung Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anwendung.

Besondere eigene Verordnungen über den Anspruch auf Elternzeit gelten für Beamte sowie Berufs- und Zeitsoldaten.

Voraussetzungen für den Anspruch und Antrag auf Elternzeit

Elternzeit beantragen entsprechend § 15 BEEG können jene Arbeitnehmer, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis zu Beginn der Elternzeit bereits bestanden haben und weiter andauern. Dabei spielen Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Rolle. Befristet, geringfügig oder in Teilzeit Beschäftigten, Studenten mit einem Nebenjob, Heimarbeitern und Auszubildenden steht ebenfalls die Elternzeit zu.

Der Elternteil in Elternzeit ist verpflichtet, Erziehung und Betreuung seines Kindes persönlich zu übernehmen. Er darf sich lediglich dabei unterstützen lassen, zum Beispiel von Familienmitgliedern oder Au-Pairs.

Elternzeit Dauer

Elternzeit kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes laufen. Sie beträgt also maximal bis zu 36 Monaten. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Geburt verlängert die mögliche 3-jährige Elternzeit nicht zusätzlich.

Für die Inanspruchnahme der Elternzeit gibt es spezielle Regelungen. So kann bei bis zum 30. Juni 2015 Geborenen ein Teil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten im Zeitraum zwischen dem 3. Und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist. Bei ab dem 1. Juli 2015 Geborenen lassen sich bis zu 24 Monate der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Er darf nur bei akuten betrieblichen Gründen ablehnen.

Antrag auf Elternzeit: Zeitpunkt

Ganz wichtig: Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden, und zwar spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Handelt es sich um eine Geburt ab dem 1. Juli 2015, bei der die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes geplant ist, beträgt die gesetzliche Anmeldefrist sogar 13 Wochen im Voraus.

Antrag auf Elternzeit: Inhalt

Es genügt nicht, lediglich formell einen Antrag auf Elternzeit zu stellen. Beginn und Ende der Elternzeit sind unbedingt im Antrag auf Elternzeit für den Arbeitgeber zu erwähnen, ebenso eine Aufteilung auf mehrere Zeitphasen.

Über seine Mindestanforderungen hinaus ist es oft hilfreich, dem Antrag auf Elternzeit eine persönliche Note zu verleihen. Denkbar ist hier zum Beispiel das Beifügen eines Fotos des bereits angeschafften Baby-Betts oder eines Teddys.

Ebenfalls kommt erfahrungsgemäß das Anbieten eines persönlichen Gespräches bei Arbeitgebern gut an. Hier können sich Eltern und Arbeitgeber unmittelbar austauschen und gemeinsam die Überbrückung der Elternzeit besprechen und wie es nach der Rückkehr in den Job weitergehen wird.

Mustertext für den Antrag auf Elternzeit

Obwohl der Antrag auf Elternzeit nur wenige Details enthalten muss, sollte er ansprechend gestaltet und formuliert sein. Auf keinen Fall sollte der Antrag auf Elternzeit in Form eines unterschriebenen Zettels abgegeben werden. Ein Antrag auf Elternzeit in Briefform ist besser.

Die gute Form eines Elternzeit-Antrages beginnt bereits beim Briefkopf: Ganz oben links steht die persönliche Adresse. Bei großen Unternehmen empfiehlt sich noch das Hinzufügen der Abteilung, in der der Arbeitnehmer beschäftigt ist und, sofern vergeben, seine Personalnummer.

Darunter folgt die Firmenadresse einschließlich des Namens des Arbeitgebers oder seines zuständigen Vertreters. Nun folgen zwei Zeilen tiefer und rechtsbündig Ort und Datum. Wie bei einem Geschäftsbrief geht es anschließend mit dem Betreff „Antrag auf Elternzeit“ wenige Zeilen tiefer linksbündig weiter, gefolgt vom Antragstext, wie er hier mit entsprechenden Platzhaltern wiedergegeben ist:

Sehr geehrte/r Frau/Herr X.,
Hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes (Vorname – soweit schon bekannt), Nachname; eventuell noch das voraussichtliche Geburtsdatum). Gemäß der gesetzlichen Frist werde ich meine Elternzeit am (Datum – mindestens 7 Wochen in die Zukunft gerechnet) beginnen. Nach meiner (beispielsweise 36)-monatigen beruflichen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem (Datum des Elternzeit-Endes) wieder voll zur Verfügung.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung meines Elternzeit-Antrages. Gern bin ich auch zu einem persönlichen Gespräch in dieser Angelegenheit bereit.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
(Name)

Verlängerung der Elternzeit

Wurden beim ersten Antrag auf Elternzeit weniger als 24 Monate beansprucht, ist bei einer später gewünschten Verlängerung der Elternzeit die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Dabei braucht die 7-Wochen-Frist nicht beachtet zu werden.

Fazit

Viele Eltern nutzen ihren Anspruch auf Elternzeit. Der Antrag auf Elternzeit ist unkompliziert zu stellen. Die Antragstellung ist allerdings schriftlich zu verfassen und einzureichen. Der erste Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beim Arbeitgeber eingehen.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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