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Jeden Tag erhalten 20.000 Menschen in Deutschland ihre Kündigung. Hinter dieser großen Zahl, die das ständige Kommen und Gehen im Wirtschaftsleben symbolisiert, stecken Einzelschicksale. Wer betroffen ist, muss sich zunächst neu orientieren. Die wichtigste erste Handlung, nachdem man seinen Hut nehmen musste, ist dabei die Arbeitsmeldung bei der Agentur für Arbeit. Das müssen Sie wissen!

Wer arbeitslos wird, wird mit vielen unterschiedlichen Gefühlen konfrontiert: Diese reichen von Erleichterung über ein neues Freiheitsgefühl bis hin zu großen Existenzängsten. Welche Zustände sich nach der Kündigung auch immer einstellen: Arbeitslose müssen sich umgehend arbeitslos melden, damit keine Leistungskürzungen drohen.

Innerhalb von drei Tagen müssen sie diese Meldung persönlich vornehmen. Nur das Erscheinen in der Agentur für Arbeit ist hier wirksam – anrufen, faxen oder eine E-Mail genügen nicht, auch kein Dritter kann dem Betroffenen den Gang zum Amt abnehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Gekündigten hierfür freizugeben. Mit der Arbeitslosmeldung sichern sich Betroffene die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

So gehts:

Arbeitslos melden

Drei-Tage-Frist der persönlichen Arbeitslosenmeldung

Auch, wenn sich grundsätzlich alle Menschen, die sich beruflich verändern wollen oder die gekündigt worden sind, telefonisch oder per E-Mail arbeitssuchend melden können: Innerhalb von drei Tagen, spätestens aber am ersten Tag der Erwerbslosigkeit muss der Arbeitslose persönlich bei der Agentur für Arbeit persönlich vorstellig werden. Am besten ist es, einen vorherigen Anruf zu nutzen, um sich den fristgerechten Termin für die persönliche Anmeldung einzuholen.

Damit lassen sich Wartezeiten vermeiden. Fällt der erste Tag der Beschäftigungslosigkeit – und damit die Meldefrist – auf einen Feiertag oder ein Wochenende, muss die Meldung vor Ort am folgenden Werktag nachgeholt werden. Je zeitiger sich der Arbeitslose (in spe) persönlich vorstellt, desto sicherer: Frühestens ist die persönliche Meldung dann möglich, wenn der Zeitpunkt feststeht, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Die Kündigung muss hier also noch nicht schriftlich vorliegen: Wem mündlich zum Beispiel zu „Ende nächsten Monats“ gekündigt wurde, muss hier schon seiner Meldepflicht nachkommen.

Wo anmelden?

Zuständig ist immer die nächstgelegene Agentur für Arbeit, entweder am Wohnort oder auch am Arbeitsort (wenn etwa Mitarbeiter auf Montage betroffen sind). Wer jedoch zum Beispiel aus Krankheitsgründen die Meldefrist nicht wahrnehmen kann, muss sich vorstellen, sobald es ihm möglich ist (und die schwerwiegenden Gründe nachweisen).

Übrigens: Auch, wenn ein Arbeitsloser sich aus der Arbeitslosigkeit abmeldet, weil er einen Job in Aussicht hat, diesen aber doch nicht antritt oder antreten kann, genügt die telefonische Meldung nicht – auch hier muss der Betroffene die erneute Arbeitslosmeldung persönlich vornehmen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber ihm eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit in Aussicht stellt.

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Befristete Verträge: 3 Monate vorher melden

Läuft ein befristeter Vertrag oder eine außerbetriebliche Ausbildung aus, sind Betroffene gesetzlich verpflichtet, noch frühzeitiger zu agieren: Ist die Arbeitslosigkeit absehbar, muss dies der Agentur für Arbeit drei Monate vorher mitgeteilt werden. Nur für schulische und betriebliche Ausbildungen gilt diese Regelung nicht. Ziel dieser frühzeitigen Meldefrist ist es, Arbeitslose idealerweise direkt im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis vermitteln zu können.

Wann eine Sperrfrist droht

Versäumte Meldefristen ahndet die Agentur für Arbeit mit der Sperrzeit von einer Woche, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Arbeitslosmeldung lohnt sich übrigens auch für Menschen, die bereits einen neuen Job in Aussicht haben, aber noch ein, zwei oder mehr Monate Wartezeit überbrücken müssen. Neben dem Arbeitslosengeld werden auf diese Weise auch die Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung bezahlt. Wer schon einmal arbeitssuchend gemeldet war, sollte auch die Leistungsnachweise oder Bewilligungsbescheide vorlegen.

Erforderliche Dokumente bei der Arbeitslosmeldung

Für die Arbeitslosmeldung sind mehrere Dokumente erforderlich, die Sie bei der Agentur für Arbeit vorlegen müssen. Dazu zählt der Personalausweis oder der Reisepass und die aktuelle Meldebescheinigung. Tipp: Nehmen Sie außerdem Ihren ausgedruckten Lebenslauf mit! Wenn das Kündigungsschreiben bereits vorliegt, sollten Sie dieses ebenfalls vorzeigen. Läuft Ihr befristetes Arbeitsverhältnis aus, stecken Sie am besten den Arbeitsvertrag ein, aus dem die Befristung hervorgeht.

Wann kann sich ein Selbstständiger arbeitslos melden?

Selbstständige, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, können sich arbeitslos melden, ebenso Selbstständige ohne Arbeitslosenversicherung, die noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit haben (seit der nicht mehr als vier Jahre vergangen sein dürfen). Grundsätzlich gelten Selbstständige dann als arbeitslos, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt, kurzfristige Auftragsschwankungen ausgenommen.

Ein Selbstständiger muss während der Bezugszeit sein Gewerbe nicht aufgeben: Er kann wie andere Arbeitslose auch bis zu 15 Wochenstunden arbeiten und insgesamt bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdienen. Zusätzlich kann er sich tageweise aus der Arbeitslosigkeit abmelden, muss sich für diese Tage aber selbst krankenversichern. Den Lohn darf er behalten, muss diesen aber versteuern. Seit 2011 können Selbstständige die freiwillige Versicherung nur zwei Mal in Anspruch nehmen, danach ist eine regelmäßige Versicherung nicht mehr möglich.

Tipp: Sofort auf Jobsuche gehen

Wer seine Arbeitslosigkeit absehen kann, sollte nicht nur die Meldung bei der Agentur für Arbeit umgehend tätigen, sondern auch selbst sofort auf Jobsuche gehen. Denn die Arbeitssuche aus einer Anstellung heraus ist immer einfacher, die Verhandlungsposition besser. Für viele Menschen bedeutet das, aus einer Kränkung heraus aktiv zu werden, die viele aufgrund einer Kündigung empfinden.

Das Selbstwertgefühl zu stärken, indem man sich die eigenen Stärken vergegenwärtigt, kann helfen. Gespräche mit dem Partner, Freunden oder Kollegen dienen als wertvolle Stütze. Im nächsten Schritt gilt es, die Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand zu bringen und interessante Stellenangebote zu suchen. Aber auch Initiativbewerbungen können zum schnellen Erfolg führen – hier ist weniger Konkurrenz zu erwarten.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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