ArbeitslosNews am

Die sogenannten Aufstocker, Menschen, die das Arbeitslosengeld I mit weiteren Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, werden künftig nicht mehr vom Jobcenter im Bezirk der Agentur für Arbeit betreut. Zum 01. Januar 2017 findet ein Betreuungswechsel statt. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie hier!

Agentur für Arbeit übernimmt die Betreuung

Als Arbeitslosengeld-Aufstocker wird man ab Januar 2017 nicht mehr vom Jobcenter, sondern von der Agentur für Arbeit in seinem Wohnbezirk betreut. Nach Entscheidung der Bundesregierung sollen alle Aufstocker künftig von den Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit profitieren und sollen folglich auch von dieser betreut werden.

Was der Betreuungswechsel bedeutet

Menschen, die neben dem Arbeitslosengeld I oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beziehen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, erhalten ab dem 01.01.2107 alle Leistungen der Agentur für Arbeit, die zur aktiven Arbeitsförderung vorgesehen sind.

Konkret bedeutet dies, dass Leistungen wie Eingliederungszuschüsse, Weiterbildungs- und Bewerbungskosten künftig von der Agentur für Arbeit getragen werden und diese für die Vermittlung in eine neue Beschäftigung verantwortlich ist.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die Kosten für die Unterkunft werden weiterhin vom zuständigen Jobcenter übernommen. Ändern sich die persönlichen und beruflichen Umstände, muss dies also weiterhin dem Jobcenter mitgeteilt werden.

Aufstocker werden informiert

Viele Jobcentren in Deutschland haben bereits Pressemeldungen zum Betreuungswechsel veröffentlicht, es werden aber alle Aufstocker persönlich über die künftigen Änderungen informiert. Die Leistungsbezieher müssen sich aber nicht selber um die Umstellung kümmern.

Die Datenübernahme erfolgt automatisch, sodass sich Aufstocker ab dem 01.01.2017 direkt an ihre Agentur für Arbeit wenden können, wenn es um vermittlerische Leistungen geht.

Personen, die als Leistungsberechtigte geführt werden, weil sie mit einem Aufstocker in einem Haushalt leben, sind von der Umstellung nicht betroffen. Sie werden künftig weiterhin vom Jobcenter betreut.

Bundesregierung braucht freie Kapazitäten

Ziel der Umstellung ist eine Vermeidung von doppelten Betreuungsstrukturen sowohl durch das Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit. Gleichzeitig, so erläuterte es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf einer Pressekonferenz im Februar diesen Jahres, versuche man freie Kapazitäten zu gewinnen.

Diese könnten dann für die Arbeitsvermittlung von Flüchtlingen eingesetzt werden. Diese Aufgabe sei von sehr großer Dimension und für die Jobcentren eine echte Herausforderung.

Statistiken oftmals undurchsichtig

Zwar werden jeden Monat die aktuellen Zahlen zu Arbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Bundesregierung ändert aber so oft die Kriterien, wie „Arbeitslose“ in Deutschland definiert werden, dass man kaum den Durchblick behalten kann. Auf Anfrage von Die Linke an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezogen in 2014 rund 95.593 Menschen sowohl Arbeitslosengeld I als auch Arbeitslosengeld II.

Sie mussten das niedrige Arbeitslosengeld also mit Hartz IV aufstocken. Aufstocken müssen aber auch viele Erwerbstätige, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Das sowohl das Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis als auch das Arbeitslosengeld I als Einkommen gerechnet wird, werden beide Gruppen als Aufstocker zusammengefasst.

Bildquelle: © vectorfusionart – Fotolia.com

3 Bewertungen
3.67 / 55 3