ArbeitslosGeldRecht am

Wie lange gibt es denn nun Arbeitslosengeld? Über die Arbeitslosengeld Dauer kursieren sehr unterschiedliche Angaben. Wie kommt das? Unser Artikel erklärt Ihnen die Hintergründe. Wenn Sie ihn gelesen haben, werden Sie endlich Bescheid wissen über die Arbeitslosengeld Dauer: So lange erhalten Sie Arbeitslosengeld.

Überblick

  • Arbeitslosengeld: Definition
  • Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld Dauer: Arbeitslosmeldung
  • Anwartschaftszeit beim Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld Dauer: Übersicht
  • Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld
  • Sozialversicherung während der Arbeitslosengeld Dauer
  • Arbeitslosengeld Dauer bei Krankheit
  • Wirkung von Sperrzeiten auf die Arbeitslosengeld Dauer
  • Wie es nach Ende der Arbeitslosengeld Dauer weitergeht
  • Resümee

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Arbeitslosengeld: Definition

Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine finanzielle Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitslosengeld sind im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt.

Arbeitslosengeld steht den Versicherten bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und ab Beantragung zu.

Ist vom Arbeitslosengeld die Rede, geht es fast immer um Arbeitslosengeld I. Damit wird das nur befristet gezahlte Arbeitslosengeld vom unbefristet zahlbaren Arbeitslosengeld II abgegrenzt, welches umgangssprachlich meistens als „Hartz IV“ bezeichnet wird.

Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld

Entsprechend § 137 SGB III müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Neben Arbeitslosigkeit muss eine Meldung darüber bei der Agentur für Arbeit erfolgen sowie die Anwartschaftszeit erreicht sein.

  • Personen, die das zum Bezug der Regelaltersrente erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können ab Beginn des darauf folgenden
  • Monats kein Arbeitslosengeld mehr beanspruchen. Als arbeitslos gilt,
  • wer sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und auch nicht selbstständig tätig ist,
  • sich bemüht, seine Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • der Agentur für Arbeit für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht.

Arbeitslosengeld Dauer: Arbeitslosmeldung

Die bloße Tatsache der Arbeitslosigkeit reicht noch nicht aus für den umgehenden Bezug von Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosmeldung muss persönlich bei der für den Versicherten zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Zur Fristwahrung kann die Arbeitslosmeldung schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit geschehen, sofern diese voraussichtlich innerhalb der kommenden drei Monate eintreten wird.

Allgemein sollte eine Arbeitslosmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. In bestimmten Fällen existiert hierfür sogar eine Verpflichtung. Laut § 38 SBG III müssen diejenigen, deren Arbeitsverhältnis – zum Beispiel befristet – oder auch Ausbildungsverhältnis absehbar enden wird, sich spätestens bis drei Monate vor Beschäftigungsende persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. So soll eine möglichst direkt anschließende Beschäftigung rechtzeitig versucht werden.

Falls ein Beschäftigter erst im Laufe der letzten drei Monate seines Arbeitsverhältnisses über dessen Ende informiert wird, ist er sogar verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserhalt bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend vorzustellen.

Zur Entgegennahme der Arbeitsuchendmeldung ist jede Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit berechtigt. Versäumt ein Arbeitnehmer die Frist ohne wichtigen Grund, erhält er aufgrund verspäteter Arbeitsuchendmeldung gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 6 SBG III eine Sperrzeit für die Leistungen der ersten 7 Tage seines Arbeitslosengeldanspruchs.

Anwartschaftszeit beim Arbeitslosengeld

Für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist außer dem bestehenden Versicherungsverhältnis die erfüllte Anwartschaftszeit maßgeblich. Vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld muss innerhalb einer sogenannten Rahmenfrist von rückwirkend zwei Jahren eine mindestens zwölfmonatige Arbeitslosenversicherung bestanden haben.

Die Arbeitslosenversicherung kann außer während der dabei meistens ausgeübten Berufstätigkeit auch während Phasen von Elternzeit, Wehrdienst, Zivildienst und ähnlichen beruflichen Auszeiten laufen. Für die Anwartschaftszeit wird ein Monat mit 30 Tagen abgerechnet, sodass ein Jahr auf 360 Tage kommt.

Arbeitslosengeld Dauer: Übersicht

Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung hängt von der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse während der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit sowie vom Alter eines Antragstellers ab.

Vor Vollendung des 50. Lebensjahres beträgt die maximale Arbeitslosengeld Dauer entsprechend der vorliegenden Mindest-Versicherungsdauer:

  • 12 Monate versichert: bis zu 6 Monate
  • 16 Monate versichert: bis zu 8 Monate
  • 20 Monate versichert: bis zu 10 Monate
  • 24 Monate versichert: bis zu 12 Monate

Ab dem 50. vollendeten Lebensjahr kann Arbeitslosengeld länger gezahlt werden und es ergibt sich folgende Aufstellung nach Mindestdauer der Versicherungspflicht, Lebensalter und danach festgelegter Maximal-Dauer für den Arbeitslosengeldbezug:

  • 30 Monate versichert: ab vollendetem 50. Lebensjahr bis zu 15 Monate
  • 36 Monate versichert: ab vollendetem 55. Lebensjahr bis zu 18 Monate
  • 48 Monate versichert: ab vollendetem 58. Lebensjahr bis zu 24 Monate

Bei Vollendung des für den Bezug der Regelaltersrente erforderlichen Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Folgemonat.

Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird aus dem Durchschnitt des zuletzt erhaltenen versicherungspflichtigen Nettogehalts ermittelt, wofür allerdings höchstens 6200 Euro in Westdeutschland und 5400 Euro in Ostdeutschland zugrundegelegt werden. Außerdem finden die jeweilige Lohnsteuerklasse und eventuelle Kinder Berücksichtigung. So erhalten Arbeitslose mit Kind 67 % ihres früheren Nettogehalts und Arbeitslose ohne Kind 60 %.

Sozialversicherung während der Arbeitslosengeld Dauer

Arbeitslosengeldbezieher sind auch während dieser Zeit kranken-, pflege- und gegebenenfalls unfallversichert. Waren sie im Jahr zuvor rentenversichert, bleiben sie es auch während der Arbeitslosengeld Dauer. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld Dauer bei Krankheit

Während einer Erkrankung wird Arbeitslosengeld gemäß § 146 SGB III bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Besteht die Krankheit weiter fort, hat ein Arbeitsloser Anspruch auf Krankengeld, welches in der Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird.

Wirkung von Sperrzeiten auf die Arbeitslosengeld Dauer

Bestimmte Ereignisse und Verhaltensweisen eines Arbeitslosen können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeldbezug zur Folge haben:
Die Meldung als arbeitsuchend erfolgte verspätet.

Die Arbeitslosigkeit wurde durch arbeitsvertragswidriges Verhalten oder ohne wichtigen Grund durch den Antragsteller grob fahrlässig verursacht.

Das vorherige Arbeitsverhältnis endete mit einem Aufhebungsvertrag.

Der Arbeitslose lehnte eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit oder Maßnahme zur beruflichen Fortbildung ab oder war nicht erschienen, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gab.

Während für leichtere Versäumnisse wie eine zu späte Meldung oder zu geringe eigene Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz gewöhnlich Sperrzeiten von einer beziehungsweise zwei Wochen nach sich ziehen, können bei schwererem unkooperativen Verhalten je nach Sachlage Sperrzeiten von 3, 6 oder maximal 12 Wochen verhängt werden.

Sperrzeiten haben keine aufschiebende Wirkung auf die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, sondern ersetzen die Zeiten, in denen sonst Arbeitslosengeld gezahlt worden wäre.

Haben sich Sperrzeiten auf insgesamt 21 Wochen addiert, erlischt der Arbeitslosengeldanspruch.

Wie es nach Ende der Arbeitslosengeld Dauer weitergeht

Bleibt ein Bezieher von Arbeitslosengeld über die maximale Zahlungsdauer hinaus arbeitslos und benötigt weiterhin staatliche Unterstützung für seinen Lebensunterhalt, muss er einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

Resümee

Arbeitslosengeld wird nur den Personen gezahlt, die zuvor mindestens 12 Monate arbeitslosenversichert waren und die Mindestanwartschaft erfüllen. Ab dem 50. Lebensjahr verlängert sich etappenweise die maximale Arbeitslosengeld Dauer.

Gelingt es einem Versicherten nicht, während seines Arbeitslosengeldbezugs einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten, muss er zur weiteren Sicherung seines Lebensunterhalts einen Sozialhilfeantrag stellen. Die Arbeitslosengeld Dauer endet, wenn jemand das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat.

Bildquelle: © Butch – Fotolia.com

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