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Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Stütze, Grundsicherung: Wir sagen Ihnen was hinter diesen Begriffen steckt und was Ihnen zusteht. Informieren Sie sich jetzt um sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.

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Arbeitslosengeld oder Hartz IV?

Mit dem Begriff Hartz IV kann mehreres gemeint sein:

  • die vierte Stufe des im Jahr 2002 von der Hartz-Kommission zusammengestellten Konzepts
  • das Arbeitslosengeld II
  • die Grundsicherung für Arbeitsuchende

In der Praxis ist allerdings nur wichtig zu unterscheiden, ob es sich um die Zahlung von Arbeitslosengeld II handelt oder um Sozialgeld. Ansonsten beziehen sich alle Bezeichnungen generell auf Leistungen, die Sie als Arbeitsloser bekommen.

Arbeitslosengeld oder Sozialgeld?

Von Sozialgeld spricht man, wenn Sie nicht erwerbsfähig aber bedürftig sind. Außerdem müssen Sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammenleben und keine andren äquivalenten Mittel wie die Grundsicherung im Alter erhalten.

Warum Arbeitslosengeld?

Wer arbeitet und Geld zur Seite legt, kann trotzdem in vielen Fällen nicht lange genug davon zehren bis er einen neuen Job gefunden hat. Bevor es die Grundsicherung gab, bedeutete das in vielen Fällen Armut. Dank Arbeitslosengeld II können Betroffene nach wie vor ein menschenwürdiges Leben führen. Sie müssen sich zwar in ihrem Lebensstil einschränken, können aber nach wie vor am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Außerdem sollen die Arbeitslosen durch die begleitenden Maßnahmen gefördert und gefordert werden. Ziel ist es, dass Sie und Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wieder auf eigenen Beinen stehen können. Dafür soll Ihr Ausbildungsstand angehoben und Hindernisse durch eine Behinderung beseitigt werden.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten ist, dass Sie bedürftig sind. Außerdem müssen Sie sich, wie der Name schon sagt um Arbeit bemühen. Sie gelten dann als hilfsbedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst bestreiten können.

Das bedeutet, dass Sie weder das Einkommen noch die Ersparnisse haben, die dafür notwendig sind. Darüber hinaus ist festgelegt, dass Sie nicht bereits durch andere Maßnahmen versorgt werden dürfen. Das können die Zahlung von Sozialhilfe aber auch finanzielle Mittel von Angehörigen sein.

Rechtslage für Arbeitslosengeld II

Beim Arbeitslosengeld handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung des Staates. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf und können die Grundsicherung nötigenfalls einklagen. Andererseits müssen Sie dafür aber auch bestimmte Bedingungen erfüllen, die vom Jobcenter vorgegeben werden.

Sie müssen sich aktiv und intensiv darum bemühen, dass sich Ihre Lage verbessert. Konkret bedeutet das, dass Sie sich selbst auf freie Stellen bewerben müssen. Außerdem müssen Sie die Maßnahmen des Jobcenters in Anspruch nehmen, mit denen Ihnen der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erleichtert werden soll.

Zahlungen von Arbeitslosengeld II

Wie viel Sie als Arbeitssuchender bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihren familiären Verhältnissen, Ihrer Wohnsituation und weiteren Rahmenbedingungen wie einem Nebenverdienst oder besonderen Belastungen. Regelmäßig wird der so genannte Regelbedarf neu festgelegt.

Er enthält als Basis für Hartz IV die Ausgaben für alle grundlegenden Lebenshaltungskosten: Essen, Kleidung, Körperpflege, Kommunikation und Strom. Darüber hinaus bekommen Sie das Geld, das Sie für Wohnung, Heizung und Warmwasser ausgeben, wenn es sich um eine Wohnung in angemessener Größe handelt.

Wenn nicht kann es Ihnen zugemutet werden, dass Sie ausziehen müssen.

Der aktuelle Regelbedarf liegt bei 404 Euro im Monat.

Abweichende Zahlungen von Arbeitslosengeld

Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird der Regelbedarf entsprechend den dazugehörigen Personen berechnet. Dabei gibt es genaue Bestimmungen, was eine Bedarfsgemeinschaft überhaupt ist.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um Personen, die zusammen leben und zusammen wirtschaften. Die Zahlungen für Miete und Nebenkosten schwanken je nach saisonalem Verbrauch. Wenn das Jobcenter aber ein extrem unwirtschaftliches Verhalten feststellt, dann kann es sich dazu entschließen nur einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Mehrbedarf bei Arbeitslosengeld II

Wenn Sie besonderen Belastungen ausgesetzt sind, dann kann Ihre Grundsicherung durch den so genannten Mehrbedarf ergänzt werden. Er kann sich aus verschiedenen Leistungsansprüchen ergeben, darf aber insgesamt nicht über der Höhe des Regelsatzes liegen. Im Jahr 2016 können Sie also insgesamt 808 Euro bekommen.

Gründe für einen Mehrbedarf sind unter anderem:

  • Wenn Sie als Alleinerziehende ein minderjähriges Kind großziehen
  • Eine Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Eine Behinderung oder chronische Erkrankung, die eine spezielle Ernährung erfordert
  • Eine dezentrale Warmwasserversorgung
  • Kosten für ärztlich verschriebene Produkte
  • Dieser Mehrbedarf sollte im Zweifelsfall von Ihnen belegt werden können

Die Erstausstattung beim Arbeitslosengeld II

Neben Schwangeren, die das Geld für eine Erstausstattung für ihr Kind beantragen können, steht diese Möglichkeit auch allen anderen Arbeitssuchenden offen, die nicht über die Grundlagen für eine angemessene Lebensführung verfügen. Dazu zählen Möbelstücke, Kleidung und andere Objekte wie Rundfunkgeräte.

Daneben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere einmalige Leistungen beantragen. Dazu gehören die Anschaffung von orthopädischen Schuhen und die Miete oder Reparatur von therapeutischen Geräten.

Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen

Es gibt feste Regeln dafür, wann Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II spätestens gestellt haben müssen um unterstützt zu werden. Das Arbeitslosengeld wir grundsätzlich erst ab dem Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Dauer der Zahlungen

Die Grundsicherung soll für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt werden. Wenn sich danach noch nichts an den Beschäftigungschancen geändert hat, kann der Zeitraum um weitere sechs Monate verlängert werden. Es ist möglich die Zahlung nach Tagessätzen zu verrechnen, wenn sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht über den gesamten Zeitraum eines Monats erstreckt.

Bildquelle: © sylv1rob1 – Fotolia.com

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