Hartz 4 am

Wer arbeitslos wird, muss sich arbeitssuchend melden. Aber ist es wirklich so einfach? Was, wenn ich den nächsten Arbeitsvertrag schon in der Tasche habe? Oder wenn ich mich gar nicht arbeitssuchend melden will? Welche Möglichkeiten habe ich und was muss ich beachten?

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Gesetzliche Frist
  • Ausnahmen
  • Sanktionen
  • Arbeitssuchend melden: wozu?
  • Hinweise für Arbeitgeber
  • Online arbeitssuchend melden
  • Arbeitssuchend melden und dann?
  • Arbeitssuchend melden nach Altersteilzeit
  • Ohne Pflicht arbeitssuchend melden?
  • Sperrzeit
  • Pflichten

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Arbeitssuchend: Das müssen Sie wissen!

Arbeitssuchend

Gesetzliche Frist

Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit muss sich der Betroffene bereits drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden. Diese Meldung kann nur persönlich erfolgen, selbst wenn die Arbeitsagentur bereits zuvor telefonisch oder per E-Mail über das Ende des Arbeitsverhältnisses informiert wurde.

Wenn diese drei Monate nicht eingehalten werden können, weil das Arbeitsverhältnis früher endet, zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung, muss die Meldung bereits drei Tage nachdem das Datum der Beendigung bekannt wurde, erfolgen.

Das Jobcenter legt nach der Information per Telefon oder E-Mail einen persönlichen Beratungstermin fest.

Ausnahmen von der gesetzlichen Frist

Die Meldepflicht besteht nicht bei betrieblichen und schulischen Ausbildungen. Allerdings sollten Auszubildende, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht von ihrem Ausbildungsunternehmen übernommen werden, sich frühzeitig arbeitssuchend melden. Damit können Sie den Service nutzen, den das Jobcenter anbietet, um eine qualifizierte Arbeitsstelle zu finden.

Sanktionen bei Terminversäumnis

Wenn sich ein Arbeitnehmer nicht rechtzeitig arbeitslos meldet, d.h. spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, tritt eine Sperrzeit von einer Woche in Kraft. Während dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Außerdem vermindert sich dadurch auch der weitere Zeitraum, in dem man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Darüber hinaus kann es durch die versäumte Aufklärung über Rechte und Pflichten als Arbeitsloser zu weiteren Nachteilen kommen.

Arbeitssuchend melden: wozu?

Wenn Sie sich arbeitssuchend melden, werden Sie dabei unterstützt, die Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit zu verkürzen und wieder in eine Beschäftigung einzusteigen. Bei einer rechtzeitigen Meldung kann die Arbeitslosigkeit sogar ganz vermieden werden.

Für Sie bedeutet es zwar einen Mehraufwand parallel zu Ihrer Arbeit nach einer Arbeitsstelle zu suchen, die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung sind so allerdings höher. Je länger Sie arbeitslos sind, desto schwieriger wird es, wieder in eine geregelte Arbeit zurückzufinden.

Wenn Sie keine Anschlussbeschäftigung finden, stehen Ihnen die Beihilfen zu, die im Rahmen von Arbeitslosengeld und Hartz IV ausgezahlt werden.

Hinweise für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Angestellten so früh wie möglich darauf hinweisen, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden müssen. Für die persönliche Meldung müssen Sie den Angestellten freistellen.

Online arbeitssuchend melden

Sie können sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dafür brauchen Sie ein Benutzerkonto, das Sie in wenigen Schritten anlegen können. Danach können Sie Ihre Daten eingeben und die Arbeitssuchendmeldung verschicken.

Das zuständige Jobcenter wird sich innerhalb von drei Tagen bei Ihnen melden, damit die angegebenen Daten, wenn nötig, vervollständigt werden oder damit ein Termin festgelegt werden kann. Deshalb sollten Sie in dieser Zeit unbedingt telefonisch erreichbar sein.

Arbeitssuchend melden und dann?

Vor dem persönlichen Termin mit Ihrem Jobcenter müssen Sie Ihre Unterlagen vervollständigen und auf den neuesten Stand bringen. Das gilt vor allem, wenn Sie sich nicht auf elektronischem Wege arbeitssuchend gemeldet haben und bereits alle Unterlagen digital beim Arbeitsamt vorliegen.

Sie brauchen:

  • einen aktuellen Personalausweis oder Pass
  • die Sozialversicherungsnummer
  • einen vollständigen Lebenslauf
  • das Kündigungsschreiben
  • Arbeitsnachweise
  • das ausgefüllte Arbeitspaket, dass Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur finden
  • wenn vorhanden, die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung

Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich:

  • Reisepass und Meldebescheinigung oder anderer Ausweisdokumente
  • gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis

Bei Jugendlichen zusätzlich:

  • aktuelles Attest
  • Abschlusszeugnis
  • persönliche Angaben wie Kindergeldnummer
  • Einverständniserklärung der Eltern

Arbeitssuchend melden nach Altersteilzeit

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Altersteilzeit auf Wunsch oder mit Einverständnis des Arbeitnehmers erfolgt. Mit anderen Worten gibt er damit sein unbefristetes Arbeitsverhältnis freiwillig auf und unterliegt deshalb der entsprechenden Sperrzeit, wenn er sich arbeitssuchend meldet. Das gilt nicht, wenn man davon ausgehen kann, dass nach der Altersteilzeit direkt in die Rente übergewechselt werden kann.

Wenn es zu einer Sperrzeit kommt und ein Härtefall vorliegt, kann diese Sperrzeit auf sechs Wochen verkürzt werden.

Ohne Pflicht arbeitssuchend melden?

Auch wenn Sie als Absolvent einer Bildungseinrichtung nicht verpflichtet sind, sich arbeitssuchend zu melden und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit nutzen.

Wann habe ich mit einer Sperrzeit zu rechnen?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche in Kraft. Wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben, kann die Sperrzeit bis zu zwölf Wochen betragen. Sie müssen angeben, warum Sie Ihre Arbeit verloren haben. Es gibt viele Gründe, die zu einer Sperrzeit führen können, aber auch einige Möglichkeiten diese zu umgehen. So ist zum Beispiel statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darauf einigen können.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitssuchender?

Sie müssen sich darum bemühen, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und Tätigkeiten annehmen, die Ihnen von Ihrem Jobcenter angeboten werden, wenn es keine gewichtigen Gründe dagegen gibt. Dafür müssen Sie für die Agentur für Arbeit telefonisch oder auf dem Postweg erreichbar sein.

Darüber hinaus haben Sie eine Informationspflicht und müssen Ihr Jobcenter darüber informieren, ob sich an Ihren Lebensumständen etwas geändert hat.

Viele Arbeitslose schaffen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erst nach einer Umschulung. Sie sollten also bereit sein, Veränderungen anzunehmen.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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