JobKündigung am

Nicht immer lässt sich ein Arbeitsverhältnis zur Zufriedenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestalten und so
kommt es vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt.

Dabei unterscheidet man zwischen einer fristlosen und einer fristgemäßen (ordentlichen) Kündigung.

Diese muss genau wie die fristlose Kündigung schriftlich mitgeteilt werden und ist ab dem Moment gültig, in dem
sie an den Empfänger zugesendet wird. Und was macht sie sonst noch aus?

Übersicht:

  • Gründe für eine fristgemäße Kündigung
  • Kündigungsfrist und Voraussetzungen
  • Was tun, wenn man fristgemäß gekündigt wurde?
  • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

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Gründe für eine fristgemäße Kündigung

Sofern das Kündigungsschutzgesetz greift, können betriebs-, personen- oder krankheitsbedingte- sowie verhaltensbedingt Gründe eine Kündigungsursache darstellen.

Eine Kündigung sollte aber immer hinterfragt werden, denn nicht jeder vorgeschobene Grund hat tatsächlich vor Gericht Bestand.

So darf ein Arbeitgeber aufgrund:

  • eines notwendigen Stellenabbaus, nicht aber aus Willkür,
  • aufgrund nicht eingehaltener Arbeitspflichten, nicht aber aus Altersgründen,
  • aufgrund eines nachweisbaren Fehlverhaltens seitens des Arbeitnehmers, nicht aber aufgrund einer erlaubten Inanspruchnahme von Arbeitnehmer-Rechten

kündigen.

Kündigungsfrist und Voraussetzungen

Die Kündigungsfrist hängt vor allem von der Art und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab:

Während Auszubildende in der Probezeit jederzeit fristlos gekündigt werden dürfen, darf die Kündigungszeit bei einem Schwerbehinderten Mitarbeiter nicht kürzer als einen Moment und im Insolvenzfall nicht kürzer als drei Monate sein, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Andere Mitarbeiter haben unterschiedliche lange Kündigungsfristen: Nach zwei Jahren liegen sie im Durchschnitt bei einem Monat, ab zehn Jahren bei vier Monaten und bei mehr als 20 Jahren bereits bei sieben Monaten.

Sofern ein Tarifvertrag mit kürzeren Kündigungsfristen liegt, hat er jedoch rechtlich abgesicherten Vorrang.

Damit eine ordentliche Kündigung Bestand hat, müssen die allgemeinen Voraussetzungen wie:

  • die Anhörung des Betriebsrats,
  • die Wahrung der Schriftform und
    alle individuellen, darüber hinaus bestehenden Aspekte (beispielsweise Berücksichtigung des Sonderkündigungsschutzes)

erfüllt werden.

Was tun, wenn man fristgemäß gekündigt wurde?

Auf alle Fälle ist der Gang zur Arbeitsagentur innerhalb von drei Tagen nach Kündigungseingang Pflicht, wenn man Arbeitslosengeld beziehen möchte. Denn wir sich in diesem Zeitraum nicht als arbeitssuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit.

Im Falle einer angestrebten Kündigungsschutzklage muss man zudem eine dreiwöchige Frist für die Klageerhebung berücksichtigen; danach ist die Kündigung rechtswirksam und alle gerichtlichen und nicht-gerichtlichen Maßnahmen verlaufen meist im Sande.

Grundsätzlich ist eine rechtliche Beratung also immer hilfreich.

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Sofern die ordentliche Kündigung aus betriebs- und / oder personenbedingten Gründen ausgesprochen wurde, verursacht sie in der Regel keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und den entsprechenden Anspruch.

Im Gegensatz dazu steht die verhaltensbedingte Kündigung, die dem Arbeitgeber durchaus negativ ausgelegt werden kann – immerhin hat er seine Arbeitslosigkeit damit möglicherweise vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt.

Die Folge ist eine Sperrzeit durch die Arbeitsagentur, in der weder Gehalt noch Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Bildquelle: © Janina Dierks – Fotolia.com

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