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Ihr Arbeitsvertrag legt Ihre Arbeitszeiten fest. Aber welche Bestimmungen sind erlaubt und wann darf die Arbeitszeit überschritten werden? Lesen Sie hier die wichtigsten Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz.

Überblick

  • Zielsetzung
  • Regelungen
  • Ausnahmen
  • Was ist Arbeitszeit?
  • Sonn- und Feiertage
  • Sonntagsarbeit
  • Pausen
  • Unterbrechung der Arbeit
  • Verstöße
  • Arbeitnehmerschutz
  • Flexible Arbeitszeiten

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Sinn des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz dient vor allem dem Arbeitsschutz. Es ist erwiesen, dass nach einer bestimmten Zeit, in der gearbeitet wird, die Leistung sinkt und die Anfälligkeit für Fehler und Unfälle größer wird. Darüber hinaus hat es gesundheitliche Folgen, wenn keine oder zu wenig Pausen gemacht werden.

Dabei ist es zwar individuell unterschiedlich, wie viel Erholung der einzelne Mensch braucht. Doch der Gesetzgeber legt Grenzen fest, an die sich jeder Arbeitgeber halten muss. Das geht sogar soweit, dass ein Arbeitgeber eigentlich sicherstellen muss, dass ein Arbeitnehmer sich in seinen Pausen erholt und nicht weiter arbeitet. Leider führt das in unserer Leistungsgesellschaft immer wieder zu Konflikten.

Regelungen des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz legt folgendes fest:

  • die maximale tägliche (Durchschnitts-)Arbeitszeit
  • Pausen während der Arbeitszeit
  • Mindestruhepausen zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit
  • arbeitsfreie Tage

In jedem dieser Bereiche kann es Sonderregelungen geben, etwa wenn es die Erfordernisse der Branche vorgeben. Schichtbetrieb, Schwerstarbeit, Bildschirmarbeitsplätze usw. haben besondere Vorgaben zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes.

Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme folgender Berufsgruppen:

  • leitende Angestellte sowie Chefärzte
  • betreuende Personen
  • Beamte und Soldaten
  • Priester und Kirchenangestellte
  • Arbeitnehmer auf Schiffen und Flugzeugen

Darüber hinaus gelten für Arbeitnehmer unter 18 Jahren besondere Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Was ist Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende einer Arbeit ohne Pausen. Diese Zeit darf im Durchschnitt werktäglich 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn die Arbeitszeit im monatlichen Durchschnitt ausgeglichen wird, kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden.

Dabei gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen, wann die Arbeitszeit beginnt: zum Beispiel beim Betreten des Gebäudes oder erst dann, wenn der Arbeitsplatz erreicht ist und mit der Arbeit begonnen wird.

Ist der Arbeitnehmer am Arbeiten gehindert, spricht man von einer Betriebspause. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es zu einem Stromausfall kommt oder wenn kein Arbeitsmaterial zur Verfügung steht. Diese Zeit zählt als Arbeitszeit.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 Uhr und 24 Uhr nicht beschäftigt werden. In Betrieben mit regelmäßigem Schichtdienst kann der Beginn oder das Ende dieser Zeit um 6 Stunden verschoben werden. Für Kraftfahrer kann der Beginn der Feiertagsruhe um bis zu 2 Stunden vorverlegt werden.

Auch von dieser Regelung gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Die Ausnahmen beziehen sich auf lebenswichtige und andere Tätigkeiten, die nicht auf Werktage verschoben werden können.

Dabei zählt jeweils das Feiertagsrecht des Bundeslandes, in dem der Arbeitnehmer tätig wird.

Sonntagsarbeit in Ausnahmefällen

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen für die Sonntagsarbeit. So ist es teilweise auch für Betriebe, die normalerweise keine Sonntagsarbeit benötigen, möglich, diese fünfmal im Jahr zu beantragen. Das gilt zum Beispiel für Festivals, Werbeunternehmen, Wirtschaftsprüfer und andere Betriebe, bei denen zu Spitzenzeiten viel Arbeit anfallen kann.

Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz

Wenn ein Arbeitnehmer an einem Tag länger als 6 Stunden arbeitet, so hat er Anspruch auf 30 Minuten Pause. Diese muss von vornherein geplant sein und nach maximal 6 Stunden gewährt werden. Es ist möglich die Pausen in Abschnitten von 15 Minuten zu gewähren. Bei 9 Stunden Arbeit hat der Angestellte Anspruch auf 45 Minuten Pause.

Daneben gibt es spezielle Pausen für einzelne Branchen, wie zum Beispiel die Bildschirmpause. Der Gang zur Toilette kann nicht von der Pausenzeit abgezogen werden. Es ist allerdings unzulässig, grundlos oft oder sehr lange auf die Toilette zu gehen.

Unterbrechung der Arbeit

Nach einem Arbeitstag stehen einem Arbeitnehmer 11 Stunden freie Zeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit zu. In bestimmten Betrieben kann diese Zeit durch einen Ausgleich auf 10 Stunden verkürzt werden. Weitere Sonderregelungen bestehen für Bereitschaftsdienst bzw. Dienstbereitschaft und andere Lösungen, bei denen der Arbeitnehmer für den Fall der Fälle einsatzbereit sein muss.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Bei schweren Fällen, wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet wird, kann die Strafe auch bei Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe liegen.

Argumente für Arbeitnehmer

In manchen Branchen gibt es ein stillschweigendes Einvernehmen, dass Überstunden mit dem Lohn abgegolten werden. Inwieweit das zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Sonn- und Feiertage für die Erledigung wichtiger Aufträge zu nutzen, sollte aber nicht die Entschuldigung für Selbstausbeutung werden. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, nur die Aufträge anzunehmen, die er erfüllen kann.

Flexible Arbeitszeiten

Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexible Arbeitszeiten. Es bestimmt nicht, um welche Uhrzeit mit der Arbeit begonnen werden muss. Damit sind Gleitzeit, Jobsharing und vieles weiteres möglich. Solange Sie und der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, können Sie frei bestimmen, wie Sie Ihre Arbeitszeit festlegen möchten.

Wenn Ihr Betrieb dafür noch keine Regelungen anbietet, lohnt es sich vielleicht, mit Ihrem Betriebsrat darüber zu sprechen. Ob sich Ihr Arbeitsplatz für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten eignet, hängt auch davon ab, in welcher Position Sie beschäftigt sind.

Nutzen Sie das Arbeitszeitgesetz, um Ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und eine ausgewogene Balance zwischen Arbeits- und Lebenszeit zu finden.

Bildquelle: © fotomek – Fotolia.com

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