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Mit einem gelungenen Arbeitszeugnis erhöhen Sie Ihre Chancen bei der Jobsuche enorm! Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses insbesondere ankommt und wie Sie Ihre künftigen Arbeitgeber mithilfe dieses Schreibens begeistern können.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine Art Urkunde, die vom Arbeitgeber erstellt wird und ein ehemaliges Dienstverhältnis ausweist. Dabei unterscheidet man zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

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einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis beschreibt lediglich die Dauer sowie die Art der Beschäftigung und enthält daneben auch noch die Personalien der beschäftigten Person. Somit sind die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf den Inhalt eines Arbeitszeugnisses erfüllt.

qualifiziertes Arbeitszeugnis

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis hingegen nimmt der Arbeitgeber darüberhinaus Stellung zur Arbeitsleistung der beschäftigten Person, einschließlich der Qualifikation und dem dienstlichen Verhalten. Das qualifizierte Arbeitszeugnis kann die Wirkung eines Empfehlungsschreibens haben, ist allerdings keine „direkte“ persönliche Empfehlung.

Warum ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis so hilfreich bei der Jobsuche?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis übertrifft die Wirkung eines einfachen Arbeitszeugnisses um ein Vielfaches! Während das einfache Arbeitszeugnis nur über Art und Dauer der Beschäftigung Auskunft gibt, ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wie eine Art indirekte Empfehlung einer Person – insofern die persönlichen Stärken und Fähigkeiten in diesem Schreiben zum Ausdruck kommen. Mit einem derartigen indirekten Empfehlungsschreiben werden Sie für künftige Arbeitgeber wesentlich interessanter sein und erhöhen somit Ihre Chancen bei der Jobsuche enorm!

Jeder hat das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

In Deutschland sowie in einigen anderen Ländern ist gesetzlich festgelegt, dass jeder einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Wenn Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber darum bitten, ein solches Schreiben zu formulieren, dann muss er dem in der Regel auch nachkommen. Allerdings werden sich viele Arbeitgeber dabei etwas Zeit lassen und müssen höchstwahrscheinlich regelmäßig erinnert werden, der Pflicht nachzukommen.

Diese Regeln muss der Arbeitgeber beim Schreiben beachten

Der Rechtsprechung nach muss ein Zeugnis wohlwollend formuliert sein, was bedeutet, dass dem Arbeitnehmer nichts Schlechtes nachgesagt werden darf. Das würde nämlich seine künftige Jobsuche erschweren und ist somit gesetzlich untersagt. Wie bereits erwähnt haben allerdings die wenigsten Arbeitgeber Lust für jeden Arbeitnehmer, der sich im Laufe der Zeit vom Unternehmen verabschiedet, ein individuelles, wohlwollendes und bestärkendes Arbeitszeugnis auszuformulieren. Schließlich nimmt das viel Zeit in Anspruch und bringt kein Geld ein. Die Lösung: Entweder selbst vorschreiben und absegnen lassen oder mit höflichem Nachdruck regelmäßig dran erinnern.

Mit den folgenden Tipps können Sie das perfekte Arbeitszeugnis erstellen

1. Eine gekonnte Einleitung

In der Einleitung sollte kurz und prägnant erwähnt werden, wer der entsprechende Mitarbeiter ist, wann er geboren wurde und um welchen Beschäftigungszeitraum es sich handelt mit welcher Tätigkeit.

2. Was macht das Unternehmen?

Nach der Einleitung sollte sich das Unternehmen kurz vorstellen: In welcher Branche ist das Unternehmen tätig? Welche Produkte werden hergestellt oder vertrieben? Welche Dienstleistung bietet das Unternehmen an?

3. Was war die genaue Tätigkeit des Arbeitnehmers?

Nun wird es interessant: In diesem Abschnitt sollten sämtliche Aufgaben verfasst werden, die man als Arbeitnehmer im Laufe der Zeit ausgeführt hat. Die einzelnen Tätigkeiten sollten dabei so detail- und aufschlussreich aufgeführt sein wie nur möglich, denn so kann ein neuer Arbeitgeber erkennen, über welches praktische Können der potenzielle Neuanwärter verfügt.

4. Leistungsbeurteilung und indirekte Empfehlung

Wie gut war der Mitarbeiter? Dieser Punkt ist extrem wichtig und liefert die eigentliche Aussage über den Arbeitnehmer. Wie Eingangs bereits erwähnt darf der Arbeitgeber keine Kritik äußern, um ein künftiges Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu erschweren.

5. Wie war das Sozialverhalten des Mitarbeiters?

Auch hier sollte auf eine äußerst positive Formulierung geachtet werden. Besonders überzeugend kann beispielsweise eine sehr positive Aussprache über die Teamfähigkeit oder andere soziale Kompetenzen wirken.

6. Schlussformulierung und eigentliche indirekte Empfehlung

Die Schlussformulierung kann unter einer deutlich befürwortenden Aussprache für den entsprechenden Mitarbeiter auch ein kurzes „Bedauern“ des Arbeitgebers sein, dass der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Das unterstreicht nochmals die zuvor hervorgehobenen positiven Merkmale des Arbeitnehmers. Noch das aktuelle Datum und eine Unterschrift – fertig!

Wichtig!

Ein Arbeitszeugnis ist natürlich nur dann gut und aussagekräftig, wenn es authentisch geschrieben ist. Übertreibungen oder Sachverhalte, die einfach nicht stimmen, können sehr schnell das Gegenteil bewirken.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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