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Der Architekt plant Häuser. Doch wie plant er am besten seine Karriere? Welche Ausbildung oder welches Studium macht der Architekt, was kann er verdienen und welche beruflichen Perspektiven erwarten den fertigen Architekten? Im heutigen Artikel durchleuchten wir den Berufsstand des Architekten, sowie alle interessanten Details zu diesem angesehenen Job.

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Übersicht:

  • Definition des Architektenberufs
  • Architekt Ausbildung
  • Architekturstudium
  • Zulassungskriterien für das Architekturstudium
  • Persönliche Eignung
  • Inhalte Architekturstudium
  • Unterschiedliche Lehrformen
  • Dauer Architekturstudium
  • „Architekt“ – als Berufsbezeichnung geschützt.
  • Mitglied in der Architektenkammer werden
  • Eintrag in die Architektenliste bekommen
  • Die Berufsaussichten für Architekten sind
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Definition des Architektenberufs

Das Wort Architekt bedeutet so etwas wie erster Techniker oder oberster Baumeister. Mit seinem Wissen über die Errichtung von Gebäuden ist der Architekt auch tatsächlich der geistige Vater von Bauwerken aller Art.

Das können sowohl Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser sein, Verwaltungs- oder Schulgebäude, Stadien, Fernsehtürme und viele andere.

Einige Architekten sind durch ihre berühmten Bauwerke fast ebenso berühmt geworden, wie Gustave Eiffel, Antoni Gaudí oder Norman Foster.

Architekt Ausbildung

Durch ihr architektonisches Fachgebiet unterscheiden sich Bau-Architekten von ihren Kollegen, den Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten oder Stadtplanern.

Ihr Wissen über die Planung von Gebäuden erlangen Architekten in ihrer Ausbildung. Diese findet im Rahmen eines Architekturstudiums statt.

Eine Architekten-Ausbildung als solche gibt es nicht, sie muss an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule erfolgen.

Architekturstudium

Das Architekturstudium in Deutschland besteht zunächst entweder aus dem Diplom-Studium oder aus dem Bachelorstudium und einem angeschlossenen Masterstudium.

Als praktizierender Architekt arbeiten kann nur, wer nach dem Bachelorstudium auch den Masterabschluss erlangt. Das Masterstudium ist dabei eine inhaltliche Fortsetzung der vorangegangenen Bachelorphase, jedoch können während des Masterstudiums Architektur bestimmte Spezialisierungen werden.

Damit können angehende Architekten ihren Interessen und Neigungen gemäß ausgebildet werden.

Zulassungskriterien für das Architekturstudium

Wie für jedes Studium, ist auch für das Architekturstudium natürlich die allgemeine Hochschulreife zwingend erforderlich.

Doch neben diesem grundsätzlichen Kriterium gelten weitere Zugangsvoraussetzungen, die sich je nach Universität unterscheiden können.

Meistens wird ein Numerus Clausus als Auswahlkriterium zugrunde gelegt, hier sind also die Abschlussnoten des Abiturs wichtig. Auch Praktika, Auslandsaufenthalte oder erste Berufserfahrungen sind zuträglich.

Persönliche Eignung

Viele Universitäten wählen aber auch durch eigene Eignungstests aus oder wollen die Eignung der potentiellen Studenten anhand von Arbeitsproben, bzw. Arbeitsmappen bewerten.

Darin sehen sie nämlich teilweise auch, ob die Kandidaten die persönlichen Eigenschaften für ein Architekturstudium, bzw. den Job als Architekt, mitbringen.

Dazu gehören neben guten Noten in Mathematik, Kunst oder Sprachen, auch kreative Fähigkeiten, ein naturwissenschaftliches Grundverständnis, sowie kommunikatives Talent.

Für solche, die sich später freiberuflich als Architekt arbeiten wollen, sind auch gewisse kaufmännische Fertigkeiten vonnöten.

Inhalte Architekturstudium

Es gibt also durchaus und je nach Lehrstätte eine hohe Hürde namens Zulassungsbeschränkung zu nehmen, um selbst genommen zu werden. Wer es geschafft hat, wird während des Architekturstudiums nun im Planen und Gestalten von Gebäuden ausgebildet.

Die Inhalte des Architekturstudiums sind sehr dynamisch gestaltet, da auch der Arbeitsalltag des Architekten es ist. Außerdem haben viele Universitäten und deren Fachbereiche unterschiedliche Schwerpunkte. Grundsätzlich dürfen angehende Architekten aber sicherlich mit folgenden Studieninhalten rechnen:

  • Techniken vom Entwerfen und Darstellen
  • Architekturgeschichte
  • Architekturtheorie
  • Baukonstruktion
  • Bauchemie und -Physik
  • Baurecht
  • Bauleitplanung
  • Haustechnik
  • Statik
  • Gebäudekunde
  • Holz- und Stahlbau

    Je nach Spezialisierung des angehenden Architekten:

  • Städtebau
  • Landschaftsbau
  • Landschafts- und Freiraumplanung
  • Baumanagement

Unterschiedliche Lehrformen

Ebenfalls sehr unterschiedlich kann die Art der Wissensvermittlung an den verschiedenen Bildungseinrichtungen sein. Sie und die dort tätigen Professoren setzen auf verschiedene Herangehensweisen.

Dabei stehen beispielsweise reine Vorlesungsveranstaltungen sehr praktisch orientierten Seminaren gegenüber. Andere Professoren setzen auf ein sehr starkes, eigeninitiatives Eigenstudium der Architekturstudenten.

Dauer Architekturstudium

Je nachdem, welchen Abschluss die Architekturstudenten anstreben, unterscheidet sich die Studiendauer im Architekturstudium leicht.

So beträgt die Regelstudienzeit für den Diplom-Ingenieur 9 Semester, der Masterstudiengang Architektur dauert in der Regel 10 Semester.

Manche Hochschulen integrieren hier auch noch ein Praxissemester, wodurch die Studienzeit sich zusätzlich verlängert. Sowieso ist die tatsächliche Studienzeit statistisch gesehen über der Regelstudienzeit anzusiedeln.

„Architekt“ – als Berufsbezeichnung geschützt.

Jedoch schaffen es nicht viele nicht auch in längerer Studienzeit nicht, die Abschlussrate im Architekturstudium ist relativ gering. Und wer es geschafft hat, darf sich trotzdem noch nicht Architekt nennen.

Denn nach dem deutschen Architektenrecht dürfen nur Mitglieder der Architektenkammern diese Berufsbezeichnung tragen. Und auch nur als ein solcher Architekt ist man hierzulande befugt, Bauvorlagen uneingeschränkt zu erstellen.

Mitglied in der Architektenkammer werden

Der Architektenkammer obliegt in Deutschland unter anderem die Aufgabe, den Berufsstand weiterzuentwickeln und dessen Interessen zu vertreten.

Eine davon ist die Aufnahme neuer Architekten in die Kammer. Diese kann für frisch ausgebildete Architekten durch einen Eintrag in die Architektenliste erfolgen.

Eintrag in die Architektenliste bekommen

Einen entsprechenden Eintrag kann bei den Landeskammern für Architekten gestellt werden. Die Voraussetzungen dafür hat erfüllt, wer ein abgeschlossenes Architekturstudium, sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. Hinzu kommen gegebenenfalls zusätzliche Regelungen der entsprechenden Landeskammer.

Die Berufsaussichten für Architekten sind

Über 100.000 Architekten sind nunmehr in Deutschland in der Architektenliste registriert. In nahezu halbierten Anteilen arbeiten die Architekten und Architektinnen freiberuflich, bzw. in einem Angestelltenverhältnis.

Die Lage der Branche entwickelt sich jedoch seit den 90er Jahren nicht positiv, man muss sogar von einer andauernden schweren Krise sprechen.

Nicht zuletzt durch die Finanzkrise waren viele Architekten und Architekturbüros daher von Auftragsmangel betroffen, den sie nicht überstanden haben.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Immerhin ein Vorteil: Architekten unterliegen in Deutschland der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI. Eigentlich zählen Architekten zum so genannten akademischen Prekariat, verdienen also für ihren Bildungsstand verhältnismäßig wenig.

Durch die HOAI erhalten aber Architekten und Ingenieure, die im Inland tätig sind ein einheitliches Honorar. Berechnungsgrundlage sind die Baukosten und die verschiedenen Honorarzonen, sowie deren Sätze.

Bildquelle: © Chlorophylle – Fotolia.com

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