NewsVersicherung am

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt eine besondere Regelung: Sie müssen bei einigen Leistungen sogenannte Zuzahlungen leisten – unter anderem auch bei der Anschaffung von Medikamenten. Hier zeigen wir Ihnen, wovon die Zuzahlung von Medikamenten abhängig ist und bei welchen Medikamenten Sie eine Menge Geld sparen können. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Zahlungspflichtige Medikamente: Das müssen Sie wissen!
  • Keine Zuzahlung bei Kindern und Jugendlichen
  • Zuzahlungsbefreiung
  • Zuzahlungsbefreiung für günstige Medikamente
  • Festbeträge für Medikamente
  • Zuzahlungsbefreite Medikamente
  • Gegen Aufpreis haben Sie freie Medikamentenwahl
  • Rabattverträge von Arzneimittelherstellern und Krankenkassen
  • Wahl zwischen Vertragsmedikament und Wunschmedikament

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Zahlungspflichtige Medikamente: Das müssen Sie wissen!

Im Regelfall werden rezeptfreie Medikamente nicht von der Krankenkasse erstattet. Wer also zum Beispiel einfach nur ein Erkältungsmittel bei der Apotheke einkaufen möchte oder auf homöopathische Arzneimittel vertraut, muss diese aus eigener Tasche zahlen.

Für verschreibungspflichtige Medikamente und solche, die nicht verschreibungspflichtig sind und die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, stellt der Arzt ein Rezept aus. Der Patient kann sich die Medikamente dann in der Apotheke abholen. Hier übernimmt die Krankenkasse dann die Kosten – zumindest zum größten Teil. Der Patient muss lediglich eine sogenannte Zuzahlung leisten.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln?

Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beläuft sich auf 10 Prozent des Arzneimittelpreises. Mindestens muss der Kassenpatient allerdings 5 Euro an Zuzahlungen pro Medikament leisten und maximal 10 Euro. Wenn das Medikament allerdings weniger als 5 Euro kosten, dann trägt der patient die Kosten selbst.

Wichtig: Auch für Internet-Apotheken gelten diese Richtlinien.

Beispielsfälle für die Zuzahlung von Medikamenten

Wenn ein Medikament 10 Euro kosten, muss der Patient 5 Euro an Zuzahlung leisten, denn das ist der Mindestbetrag an Zuzahlungen. Kostet ein Medikament 80 Euro, so hat der Patient eine Zuzahlung von 8 Euro zu leisten. Kostet ein Medikament sogar 400 Euro, so muss der Patient nur 10 Euro an Zuzahlung leisten. Dies ist nämlich der maximale Betrag an Zuzahlungen.

Keine Zuzahlung bei Kindern und Jugendlichen

Für Kinder unter 18 Jahren gibt es eine besondere Regelung. Sie müssen keine Zuzahlungen für Arzneimittel leisten. Darüber hinaus gibt es eine besondere Regelung für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren, die an Entwicklungsstörungen leiden – sie müssen auch für rezeptfreie Medikamente keine Zuzahlungen leisten.

Ausnahme: Eine Ausnahme gilt allerdings für traditionell angewendete milde Arzneimittel ohne Indikationsbezug. Sie werden aus Unwirtschaftlichkeit nur in begründeten Fällen erstattet.

Zuzahlungsbefreiung

Gerade bei Personen, die häufiger behandlungsbedürftig sind oder öfters Medikamente benötigen, könnte die Zuzahlung schnell ein finanzielles Problem werden. Insbesondere dann, wenn die Person finanziell nicht so gut aufgestellt ist. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Belastungsgrenze.

Um die Belastungsgrenze für alle Versicherten gerecht zu gestalten und vor allem Geringverdiener nicht finanziell zu überfordern, ist die Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung eine individuelle Grenze.

Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat somit eine eigene Belastungsgrenze. Sie errechnet sich aus seinem Bruttoeinkommen. Oder genauer gesagt: Aus dem Familienbruttoeinkommen. Immerhin gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte Familienversicherung, über die man Familienangehörige mitversichern kann.

Wie hoch ist die individuelle Belastungsgrenze?

Die individuelle Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Bei chronisch kranken Personen liegt sie sogar bei nur 1 Prozent. Wenn Sie diese Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreichen, muss Ihnen die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung hierfür ausstellen. Für den Rest des Kalenderjahres müssen Sie dann keine Zuzahlungen mehr leisten. Arzneimittel, Eigenanteile für stationäre Behandlungen sowie Zuzahlungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege werden dann komplett von der Krankenkasse komplett übernommen.

Zuzahlungsbefreiung für günstige Medikamente

Mittelweile gibt es besonders viele Medikamente, für die sogar Erwachsene nichts zuzahlen müssen. Der Grund hierfür ist, dass durch diese Zuzahlungsbefreiung ein Anreiz für Ärzte und Patienten geschaffen werden soll, sich für ein günstigeres Medikament zu entscheiden. Immerhin gibt es bei den Medikamenten selbst bei gleiche Wirkstoff enorme preisliche Unterschiede.

Gerade in Deutschland gibt es nämlich viele Arzneimittel, die in ihrer Wirkung und Qualität nahezu identisch sind – die Preise lassen allerdings häufig etwas ganz anderes vermuten.

Nun machen es vor allem gesetzliche Regelungen möglich, dass mehrere tausend Medikamente sogar zuzahlungsfrei sein können. Als Grundlage dienen hier die sogenannten Festbeträge und die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern der Arzneimittel.

Tipp: Geld sparen durch günstigere Medikamente

Nicht immer ist auch wirklich das teuerste Medikament das beste. Und sehr häufig ist es auch nicht das Medikament, für das die beste Werbung gemacht wird. Die Wahrheit ist tatsächlich, dass gerade die im TV umworbenen Medikamente die teureren sind. Doch wirklich besser als die günstigeren Konkurrenzprodukte müssen sie nicht wirklich sein. Hier entsteht somit gewaltiges Sparpotenzial für Sie. Bevor Sie nach einem ganz bestimmten Medikament bei der Apotheke verlangen, können Sie sich erkundigen, ob es nicht ein vergleichbares Medikament zu einem besseren Preis gibt. Dadurch lässt sich jede Menge Geld sparen.

Festbeträge für Medikamente

Nun gibt es auch noch die Festbeträge für Medikamente. Die Festbeträge sind Höchstbeträge, die für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Krankenkassen übernehmen also nicht automatisch jeden Preis, sondern nur bestimmte Festbeträge. Die Preise werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt.

Zuzahlungsbefreite Medikamente

Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preisangeboten werden, der 30 Prozent oder weiter unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Hierfür gibt es eine spezielle Liste, auf der mittlerweile rund 3.700 Arzneimittel vermerkt sind, für die eine solche Zuzahlungsbefreiung gilt.

Gegen Aufpreis haben Sie freie Medikamentenwahl

Einige der Festbetragsarzneimittel werden mit einem Preis angeboten, der über dem Festbetrag liegt. Wenn Ihnen der Arzt ein solches Medikament verschreibt, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss er Sie auch hierauf hinweisen. Sie können sich dann nämlich über mögliche Alternativen informieren lassen, die keine Aufzahlung erfordern. Sollten sich ein Patient allerdings für das teurere Medikament entscheiden, muss der Patient in der Apotheke den Differenzbetrag plus die normale Zuzahlung aus eigener Tasche leisten, die die günstigere Alternative vorgesehen hätte.

Rabattverträge von Arzneimittelherstellern und Krankenkassen

Allgemein ist es üblich, dass Krankenkassen mit bestimmten Arzneimittelherstellern auch Rabattverträge schließen. Durch derartige Rabattverträge können zum Beispiel Arzneimittel für den Versicherten günstiger oder sogar kostenlos werden, indem man ihn für die entsprechenden Medikamente ganz oder auch nur teilweise von der Zuzahlungspflicht befreit.

Interessant: Manche Krankenkassen haben Rabattverträge für über 100 verordnungsstarke Medikamente.

Durch die Rabattverträge können die Medikamente für die Mitglieder der entsprechenden Krankenkasse teilweise vollständig, mindestens aber zur Hälfte von der Zuzahlung befreit werden.

Und so geht’s: Die Krankenkassen handeln mit den Arzneimittelherstellern bestimmte Preise für die Medikamente aus, wovon die Versicherten der Krankenkasse dann anschließend profitieren können.

Wahl zwischen Vertragsmedikament und Wunschmedikament

Im Prinzip unterscheiden sich die Medikamente aus Rabattverträgen nur durch ihren Preis mit den Arzneimittel anderer Hersteller – Wirkstoffe und somit auch Wirkung sind in der Regel identisch. Trotzdem kann es für einen Patienten oftmals von Vorteil sein, sich bewusst für das teure Medikament zu entscheiden. Seit dem Jahr 2011 gibt es aus diesem Grund die Möglichkeit, sich als Versicherter frei für ein Wunschmedikament zu entscheiden.

Zunächst zahlt man hierbei das Medikament aus eigener Tasche. Als nächstes reicht man die Kopie des Rezepts bei der Krankenkasse ein, um sich den Differenzbetrag erstatten zu lassen.

Bildquelle: © denisismagilov – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1