Recht am

Das Aufenthaltsgesetz ist während der Flüchtlingskrise 2015 erneut heftig diskutiert worden, nachdem es bereits 2013 geändert wurde. Es regelt den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland, die nicht die Freizügigkeit der Europäischen Union genießen.

Überblick:

  • Begriffsbestimmung
  • Aufenthaltstitel
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Ausweisung
  • Integrationskurse
  • Duldung
  • Visum
  • Fiktionsbescheinigung

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Was ist das Aufenthaltsgesetz?

Als Aufenthaltsgesetz bezeichnet man das Gesetz vom Juli 2004, das regelt, wer nach Deutschland einreisen kann, wer ausreisen darf und wem der Aufenthalt hier gestattet ist. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsrecht, also im weitesten Sinne um eine Anleitung, wie man mit reisenden ausländischen Staatsbürgern umgehen soll.

Es bildet den ersten Artikel des Zuwanderungsgesetzes. Das Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzte damit das so genannte Ausländergesetz. In der praktischen Umsetzung berührt es die unterschiedlichsten staatlichen Stellen von den Grenzbehörden über die Agentur für Arbeit bis zur den Schulen.

Aufenthaltstitel

Das Gesetz sieht zwei Arten von Aufenthaltstiteln vor: befristet (Aufenthaltserlaubnis) und unbefristet (Niederlassungserlaubnis). Dabei handelt es sich bei Aufenthaltstitel um einen speziellen Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union.

Er bezeichnet konkret Dokumente, die Angehörigen von Drittstaaten ausgestellt werden, die sich in der Europäischen Union aufhalten wollen. Für die befristete Aufenthaltserlaubnis gibt es zwölf verschiedene Gründe, zum Beispiel, um hier eine Universität zu besuchen oder um zu arbeiten.

Auch Einwohner von EU-Staaten, die in Deutschland Freizügigkeit genießen, bekommen unter Umständen Aufenthaltsdokumente wie Anmeldebescheinigungen oder Aufenthaltskarten. Diese werden aber nicht als Aufenthaltstitel bezeichnet.

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum und zweckgebunden erteilt. Als berechtigte Gründe gelten dabei Aufenthalte zum Zweck:

  • einer Ausbildung
  • einer Erwerbstätigkeit
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • aus familiären Gründen
  • für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU
  • für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige

Ob mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis verbunden ist, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Ebenfalls hängt es von der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis ab, ob diese verlängert werden kann.

Niederlassungserlaubnis

Wer seit fünf Jahren in Besitz eines Aufenthaltstitels ist, kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

Er muss dazu folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • den eigenen Lebensunterhalt sichern können
  • mindestens 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben
  • straffrei sein
  • eine Beschäftigungsberechtigung haben
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Gepflogenheiten besitzen
  • eine Adresse mit ausreichendem Wohnraum haben

Darüber hinaus gibt es einige Sondervorschriften für Absolventen deutscher Hochschulen, Hochqualifizierte oder Ehepartner von Deutschen, die eine Niederlassungserlaubnis ermöglichen.

Ausweisung

Der deutsche Staat hat die Möglichkeit ausländische Staatsbürger von seinem Hoheitsgebiet zu verweisen. Dies wird als Ausweisung oder Landesverweis bezeichnet. Gründe dafür können ein Verstoß gegen geltende Rechte sein oder Gefahr für die Gesellschaft. Dazu zählen unter anderem Delikte der Schleuserkriminalität.

Die Ausweisung darf nicht mit der Abschiebung verwechselt werden. Dabei geht es darum eine Maßnahme zu vollziehen, die sich auch aus anderen Rechtsgrundlagen ergeben kann, um einen Ausländer außer Landes zu schaffen.

Die Ausweisung schließt mit ein, dass eine Wiedereinreise verwehrt wird.

Integrationskurse

Die Integrationskurse wurden 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführt. Sie teilen sich in obligatorische und optionale Kurse auf. Zu einem Sprachkurs wird in der Regel verpflichtet, wer keiner Arbeit nachgeht, eine Bildungseinrichtung besucht und innerhalb von zwei Monaten nach dem Zuzug den Sprachtest nicht besteht.

Die Integrationskurse dauern über 600 Stunden und bestehen aus zwei Teilen: Einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Orientierungskurs über Geschichte, Gesellschaft und Kultur in Deutschland umfasst 60 Stunden.

Für unterschiedliche Zielgruppen werden jeweils speziell abgestimmte Kurse angeboten.

Seit 2006 wird überprüft, ob die Kursteilnehmer das Ziel, Grundkenntnisse in Deutsch zu erwerben, erreichen können. Dabei liegt die Erfolgsquote bei ca. 53 Prozent.

Duldung

Prinzipiell gibt es nur zwei Möglichkeiten für einen Ausländer, der sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bemüht: Entweder er bekommt sie oder nicht. Darüber hinaus gibt es aber noch die Möglichkeit der Duldung.

Damit wird die Praxis bezeichnet die Abschiebung eines Ausländers ohne Aufenthaltsgenehmigung zeitweise für maximal sechs Monate auszusetzen, solange es Gründe gibt, die eine Abschiebung verhindern. Danach kann die Duldung für sechs weitere Monate erfolgen. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Aufenthaltstitel.

Wird ein Ausländer 18 Monate lang geduldet, besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Duldung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn nicht klar ist, in welches Land der geduldete Ausländer abgeschoben werden soll.

Visum

In Deutschland und den Staaten der EU außer Großbritannien und Irland unterscheidet man zwischen sogenannten Positivstaaten und Negativstaaten. Wer Bürger eines Negativstaates ist und sich in Deutschland aufhalten will, benötigt ein Visum. Durch die Freizügigkeit innerhalb Europas gilt das aber nur für Menschen, die die Außengrenzen in ein europäisches Land übertreten wollen, also zum Beispiel direkt per Flugzeug einreisen.

Die Visumspflicht besteht für über hundert Länder, zu denen unter anderem die Türkei, Ägypten, Indien und Kuba zählen.

Außerdem benötigen derzeit noch die Bewohner von europäischen Überseegebieten ein Visum.

Statt eines Visums kann ein Ausländer auch mit einem Aufenthaltstitel in einem EU-Land in jedes beliebige EU-Land einreisen.

Fiktionsbescheinigung

Im Idealfall reist ein Ausländer nach Deutschland ein, der seinen Aufenthaltstitel bereits hat. In vielen Fällen muss der Status und die Aufenthaltsgenehmigung aber erst geprüft werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Dafür wird ein vorläufiges Aufenthaltsrecht erteilt, welches Fiktionsbescheinigung genannt wird. Damit können Ausländer nur das vorläufige Aufenthaltsrecht nachweisen, es leiten sich keine weiteren Ansprüche daraus ab.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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