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Wenn sich die Ausbildung als berufliche Einbahnstraße entpuppt oder ein anderer Karriereweg lockt, kann der Aufhebungsvertrag die bessere Alternative zur Kündigung darstellen. Was Sie über diesen wichtigen Schritt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Übersicht

  • Die Ausbildung: Fundament für das Berufsleben
  • Berufe mit den meisten Abbrechern
  • Berufe mit den wenigsten Abbrechern
  • Top 3-Gründe für einen Ausbildungsabbruch
  • Abbrechen? Wohlüberlegt handeln ist wichtig!
  • Besser wechseln als abbrechen!
  • Wann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein kann
  • Achtung, Sperrung des Arbeitslosengeldes!
  • Aufhebungsvertrag schließen
  • Arbeitslos melden
  • Der Aufhebungsvertrag muss nicht das Ende der Ausbildung sein

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Die Ausbildung: Fundament für das Berufsleben

Eine Ausbildung soll den Grundstein für eine erfolgreiche und erfüllende spätere berufliche Laufbahn legen. Oft wird sie bereits in jungen Jahren begonnen, direkt nach dem Schulabschluss. Bei der Bewerbung haben viele Schulabsolventen noch keine konkrete Vorstellung dessen, was sie als Auszubildende in ihrem gewählten Beruf und im Alltag mit Chefs und Kollegen erwartet.

Mit Folgen: Jeder vierte Azubi bricht laut des Bundesinstituts für Berufsbildung die Ausbildung ab. Je niedriger der Schulabschluss (und somit desto jünger), desto weniger ist offenbar auch die berufliche Orientierung bzw. das Durchhaltevermögen ausgeprägt.

  • Die höchste Abbrecherquote: In Berlin und Mecklenberg-Vorpommern bricht jeder Dritte seine Ausbildung ab
  • Baden-Württemberg und Bayern verfügen über die niedrigste Quote: Dort brechen nur 20% die Ausbildung ab

Berufe mit den meisten Abbrechern:

Kellner und Umzugshelfer

Berufe mit den wenigsten Abbrechern:

Bankkaufleute, Elektroniker, Verwaltungsfachangestellte, Forstwirte

Top 3-Gründe für einen Ausbildungsabbruch

60% brechen laut BIBB ihre Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr ab, 29% schon in der Probezeit. Die Gründe dahinter sind vielfältig, die häufigsten sind aber im zwischenmenschlichen Bereich zu finden.

1. Persönliche Konflikte

Der häufigste Grund, aus dem Auszubildende das Handtuch werfen, besteht in persönlichen Konflikten. In 70% der Fälle stimmte die Chemie zwischen Auszubildenden und Ausbilder nicht oder es lagen andere persönliche Unstimmigkeiten vor. Die mangelhafte Qualität der Ausbildung, ausbildungsfremde Aufgaben und die Arbeitszeitenregelung waren ebenfalls Gründe für eine Vertragsauflösung.

2. Persönliche Gründe wie Krankheit

46% der Auszubildenden gaben persönliche Gründe für den Ausbildungsabbruch an, sie schieden beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme aus.

3. Falsche Berufswahl

33% der Vertragsauflösungen seitens der Azubis waren in der falschen Berufswahl begründet. Entweder passten die Vorstellungen nicht zum tatsächlichen Berufsbild oder der Beruf entsprach ohnehin nicht dem Wunsch der Auszubildenden.

Abbrechen? Wohlüberlegt handeln ist wichtig!

Wenn ein Ausbildungsvertrag aufgelöst wird, dann in 57% der Fälle durch eine Kündigung des Auszubildenden. Nur 11% entscheiden sich laut BIBB für einen Aufhebungsvertrag. In 32% der Fälle spricht der Ausbilder die Kündigung aus.

Besser wechseln als abbrechen!

Insbesondere zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Ausbildung ist der Ausbildungsplatzwechsel die bessere Alternative zum Abbruch – denn von den 10%, die ihre Ausbildung im 3. Lehrjahr ohne Perspektive abgebrochen haben, landete jeder Zweite in der Arbeitslosigkeit.

Wann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein kann

Dennoch kann ein Aufhebungsvertrag die günstigere Variante sein, den Ausbildungsvertrag zu beenden. Im Lebenslauf gibt er das bessere Bild ab, weil er in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen wird. Kündigungen sind stets einseitig – und egal, ob der Ausbilder oder Auszubildende sie ausspricht, sind sie beim nächsten Bewerbungsgespräch häufig erklärungsbedürftig.

Ein weiterer Vorteil: Ein Aufhebungsvertrag ist im Gegensatz zur Kündigung nicht an Fristen gebunden. Wer bereits die nächsten Ausbildung in Aussicht hat, deren Beginn aber von einer Kündigungsfrist boykottiert würde, ist mit einem Aufhebungsvertrag besser beraten.

Achtung, Sperrung des Arbeitslosengeldes!

Wer die Ausbildung abbrechen möchte, aber noch keinen neuen Ausbildungsvertrag in Aussicht hat, sollte Vorsicht walten lassen: Ein Aufhebungsvertrag kann eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen. Ebenso wie eine Kündigung ist der Aufhebungsvertrag mit der freiwilligen Aufgabe der beruflichen Tätigkeit gleichzusetzen – was die Agentur für Arbeit grundsätzlich sanktioniert. Insofern sollte jeder Auszubildende sorgfältig die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages abwägen.

Ausnahme:

Wenn euch der Ausbilder fristlos kündigen möchte, als Alternative aber einen Aufhebungsvertrag anbietet, droht diese Sperrfrist nicht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird, dass ansonsten die fristlose Kündigung auf jeden Fall durchgesetzt worden wäre. So kann die Agentur für Arbeit den Sachverhalt eindeutig nachvollziehen.

Aufhebungsvertrag schließen

Ein Aufhebungsvertrag kann die Ausbildung fristlos und formlos beenden. Er muss schriftlich auf Papier geschlossen werden, eine mündliche Absprache ist ebenso wenig rechtsgültig wie eine E-Mail. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen die Eltern diesen als gesetzliche Vertreter ebenfalls unterschreiben.

Wichtig ist, dass sich der Auszubildende absolut sicher ist, die Ausbildung abbrechen zu wollen. Denn ein Aufhebungsvertrag ist unwiderruflich, auch Klagen des Arbeitnehmers werden zumeist abgelehnt. Beim Anfechten eines solchen Vertrages liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer – ganz im Gegensatz zu einer Kündigungsschutzklage.

Tipp: Als Auszubildender sollte man im Falle eines Aufhebungsvertrages auf ein gutes Abschlusszeugnis bestehen und dies im Vertrag auch schriftlich festhalten.

Arbeitslos melden

Wer nicht im fliegenden Wechsel in ein neues Ausbildungsverhältnis übergeht, muss sich umgehend arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das gilt auch, wenn zwischen Beendigung des alten Ausbildungsvertrages und Start des neuen eine Übergangszeit besteht.

Selbst, wenn eine Sperrfrist zu erwarten ist, muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Wer noch keinen neuen Ausbildungsplatz hat und noch keine Bewerbungen geschrieben hat, sollte umgehend nach der Arbeitslosmeldung damit beginnen, sich um einen neuen Ausbildungsvertrag zu bemühen.

Der Aufhebungsvertrag muss nicht das Ende der Ausbildung sein

Auch der Umweg kann zum Ziel führen. Wer sich zu einem Aufhebungsvertrag entschließt, ist deshalb nicht gescheitert: Die Hälfte der Auszubildenden, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, schließen einen erneuten Ausbildungsvertrag im dualen System. Oft setzen sie ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fort oder wechseln den Beruf. Irren ist menschlich – ebenso wie das Gefühl, mit den Vorgesetzten oder Kollegen einfach nicht auf einer Wellenlänge zu sein.

Bildquelle: © arahan – Fotolia.com

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