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Für viele ist die Ausbildung eine Zeit, in der viel passieren kann. Oft wird eine Ausbildung nicht abgeschlossen, weil es Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt oder weil sich neue Chancen eröffnen. Doch das bestehende Ausbildungsverhältnis kann nicht einfach so beendet werden. Er fand Sich hier, wie man durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag die Ausbildung beendet.

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Übersicht:

  • Warum ein Aufhebungsvertrag?
  • Gründe für einen Aufhebungsvertrag
  • Sperrfristen
  • Aufhebung vor Ausbildungsbeginn
  • Wichtige Hinweise
  • Wichtige Inhalte
  • Aufhebung und Abwicklung

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Warum ein Aufhebungsvertrag? Ausbildung kündigen reicht doch, oder?

Wie bei allen Verträgen kann ein Ausbildungsvertrag sowohl vom Ausbilder als auch vom Auszubildenden gekündigt werden. Dabei gibt es die Möglichkeit der ordentlichen, d.h. Kündigung mit Frist oder einer fristlosen Kündigung, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Da die Vertragsbeendigung nur von einer Seite gewünscht wird, sollte die Kündigung erst dann erfolgen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen.

Deshalb gibt eine Kündigung im Lebenslauf und bei späteren Bewerbungen ein viel schlechteres Bild als eine einvernehmliche Lösung. Diese einvernehmliche Lösung ist dann gegeben, wenn beide Seiten einen neuen Vertrag schließen, um den bestehenden Ausbildungsvertrag zu negieren. Diesen neuen Vertrag nennt man dann Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvertrag. Auszubildende sollten diese Option wählen, wenn sie in einem guten Verhältnis zu ihrem Ausbildungsbetrieb stehen.

Aufhebungsvertrag Ausbildung? Welche Gründe gibt es dafür?

Da eine Kündigung immer einen negativen Beigeschmack hat oder zumindest erklärungsbedürftig ist, sollten sich Auszubildende um einen Auflösungsvertrag bemühen, wenn Sie ihre Ausbildung vorzeitig beenden und wenn direkt im Anschluss eine berufliche Tätigkeit aufgenommen werden kann oder die Ausbildung woanders fortgesetzt wird.

Aber auch bei persönlichen Gründen sollte man sich die Zeit nehmen, sich mit dem ausbildenden Betrieb zusammenzusetzen, um einen Auflösungsvertrag für die Ausbildung auszuarbeiten. Falls der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung droht, sollte man auf jeden Fall versuchen ihn dazu zu bewegen, dass er einem Aufhebungsvertrag zustimmt, weil auf diese Weise keine Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit folgt.

Da es für die verschiedensten Berufe Vorlagen gibt, ist der Arbeitsaufwand relativ gering, wenn sich beide Parteien auf den Inhalt einigen können.

Bei den Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag sollte man auch gleich die Gelegenheit nutzen um über ein Arbeitszeugnis zu sprechen.

Vorsicht bei Sperrfristen!

Anders als bei einer Kündigung, gibt es bei einem Aufhebungsvertrag für die Ausbildung keine Kündigungsfristen. Der Inhalt dieses Vertrages ist ja, dass der alte Vertrag sofort oder ab einem bestimmten Zeitpunkt seine Gültigkeit verliert.

Es reicht aber nicht zu sagen, dass der alte Vertrag nicht mehr gilt und das von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. Der Arbeitgeber kann nämlich zum Beispiel Wert darauf legen, dass der Auszubildende weiterhin an bestimmte Klauseln, wie die Verschwiegenheit gebunden ist.

Aber auch wenn es keine Kündigungsfristen gibt, kann ein Aufhebungsvertrag tückisch sein, wenn es um das Arbeitslosengeld geht. Dafür ist es nämlich Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer seine Stelle nicht freiwillig aufgibt, wenn keine gewichtigen Gründe dafür vorliegen.

Da einen Aufhebungsvertrag Ausbildung einvernehmlich geschlossen wird, geht die Agentur für Arbeit davon aus, dass dies im Sinne des Arbeitnehmers war. Er hat also seine Arbeitsstelle freiwillig aufgeben, was zu einer Sperrfrist führt.

Aufhebungsvertrag Ausbildung: sinnvoll vor Beginn der Ausbildung?

Wie man einen Ausbildungsvertrag kündigt, der noch nicht in Kraft getreten ist, wurde im Gesetz nichts explizit festgelegt. Die übliche Praxis ist aber, dass ein Vertrag fristlos gekündigt werden kann, solange die Ausbildung noch nicht begonnen wurde und zwar von beiden Seiten.

Das bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag bei einer nicht begonnenen Ausbildung nicht nötig ist. Zur Sicherheit sollte man sich die Kündigung aber schriftlich bestätigen lassen.

Was muss man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Ein Auflösungsvertrag muss immer schriftlich und auf Papier vorliegen. Mündliche Absprachen oder Abmachungen in elektronischer Form können nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Bei minderjährigen Azubis muss der Aufhebungsvertrag der Ausbildung von den Erziehungsberechtigten bzw. dem rechtlichen Vertreter unterschrieben werden. Wie bei jedem Vertrag gilt, dass man den Auflösungsvertrag niemals unter Druck oder ohne ihn vorher gründlich gelesen zu haben, unterschreiben sollte.

Für einen gültigen Ausbildung-Aufhebungsvertrag braucht man nur wenige Zeilen, die enthalten, welcher Vertrag zwischen welchen Parteien aufgelöst wird. Enthält der Auflösungsvertrag eine große Menge von Klauseln und zusätzlichen Angaben, sollte man genau verstehen, was diese besagen und wozu man sich dadurch verpflichtet. Im Zweifelsfall sollte man sich kompetente Hilfe holen.

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte sich sicher sein, dass er das bestehende Vertragsverhältnis lösen möchte. Wenn er nicht zur Unterschrift gezwungen wurde, ist es kaum möglich, diese Entscheidung anzufechten oder sie zu widerrufen.

Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet gesondert auf diesen Umstand hinzuweisen. Er muss nur darüber informieren, welche Folgen ein Aufhebungsvertrag für die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hat.

Was sollte in einem Aufhebungsvertrag Ausbildung auf jeden Fall geregelt werden?

Neben den formalen Daten, die in einem Aufhebungsvertrag stehen müssen, sind vor allem folgende Fragen von Belang und sollten geregelt werden:

  • Zu welchem Datum wird das Ausbildungsverhältnis beendet?
  • Besteht noch Anspruch auf Urlaub?
  • Muss Firmeneigentum ausgehändigt werden (Schlüssel, Kleidung, etc.)
  • Hat der Auszubildende nach wie vor eine Verschwiegenheitspflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag Ausbildung und der Auflösungsvertrag Ausbildung werden gleichbedeutend verwendet. Für die Beendigung einer Ausbildung ist ein Abwicklungsvertrag meist uninteressant, da es hier zum Beispiel um Abfindungen oder andere Regelungen geht. Bei einem Abwicklungsvertrag wurde die Kündigung bereits ausgesprochen und es muss nur noch geregelt werden, wie diese konkret abgewickelt wird.

Bildquelle: © Pixelot – Fotolia.com

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