Ausbildungsbeihilfe und Harzt IV vom Jobcenter
AusbildungHartz 4News am

Die Schulzeit neigt sich dem Ende und die Ausbildung beginnt. Für viele Schüler eine neue Zeit, mit vielen Unbekannten. Eine davon ist sicherlich die finanzielle Seite. Auch wenn sie Ausbildungsvergütung bekommen, reicht das Geld oftmals für den anstehenden Bedarf nicht aus. Jetzt ist des wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, welche Gelder Sie wo locker machen können.

Übersicht

  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Die Voraussetzungen für die BAB
  • Wichtig bei der Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Anspruch auf Leistungen von Hartz IV
  • Anspruch auf zusätzliche Leistungen von Hartz IV
  • Zusätzliche Kosten geltend machen

Berufsausbildungsbeihilfe

Erst einmal muss überprüft werden, ob die Eltern oder eine andere Stelle vorrangig zahlen muss.

Hier gilt es zu klären, ob die Ausbildung nach dem BAföG oder dem SGB förderungsfähig ist.

Sind diese Voraussetzungen alle geklärt, können Sie für Ihre Ausbildungszeit eine Berufsausbildungsbeihilfe, auch kurz BAB, beantragen.

Die Voraussetzungen für die BAB

Wenn Sie als Auszubildender in einer eigenen Wohnung wohnen, können Sie unter Klärung der vorstehenden Kriterien BAB beantragen.

Die Voraussetzung für junge Menschen, die noch bei ihren Eltern wohnen, für die Beantragung von BAB ist eine Mindestfahrtstrecke von einer Stunde zu Ausbildungsstätte.

Wenn Sie als Auszubildender schon volljährig sind oder eine eigen Familie, beziehungsweise Kinder haben, kann der Anspruch auf Beihilfe gewährt werden, wenn die Wegstrecke kürzer ist.

Wichtig für die Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe

Sie müssen den Antrag auf die Berufsausbildungsbeihilfe beim Jobcenter beantragen. Diesen Antrag können Sie jederzeit stellen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Leistung nicht rückwirkend gewährt wird. Das bedeutet, wenn Sie sich schon 3 Monate in der Ausbildung befinden und dann erst den Antrag stellen, gehen Sie für die ersten drei Monate leer aus. Also, rechtzeitig alles abklären und beantragen.

Anspruch auf Leistungen von Hartz IV

Unter nachstehenden Kriterien haben Auszubildende Anspruch auf Hartz IV:

  • wenn der Auszubildenden bei seinen Eltern wohnt und keine BAB erhält
  • wenn ein Schüler eine Berufsfachschule besucht, kein BAföG erhält und noch bei den Eltern wohnt

Die Überprüfung der Leistungsberechtigung liegt natürlich darin begründet, dass die Eltern nichts aufbringen können und die Ausbildungsvergütung für das Existenzminium nicht ausreicht.

Anspruch auf zusätzliche Leistungen von Hartz IV

Unter nachstehenden Kriterien haben Auszubildende auch Anspruch auf zusätzliche Leistungen von Hartz IV:

  • wenn der Auszubildende BAB bezieht, in der eigenen Wohnung wohnt und die Kosten für die Unterkunft und die Heizung nicht ausreichend berücksichtigt wurden
  • wenn ein Auszubildender mit einer Behinderung Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhält

Zusätzliche Kosten geltend machen

Sie können als künftiger Auszubildender auch Kosten im Vorfeld geltend machen. Dabei handelt es sich um Kosten, die für Bewerbungsbemühungen aufgebracht wurden oder das Erstellen und Versenden der Bewerbungsunterlagen.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, die Reisekosten für die Fahrten zu den Vorstellungsgesprächen verauslagt haben, erstattet zu bekommen. Insgesamt gibt es bei diesen Posten eine Maximierung von 260 Euro jährlich.

Bildquelle: © Butch – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2