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BAföG ist als finanzielle Ausbildungsförderung nahezu jedem in Deutschland bekannt, nicht unbedingt jedoch, dass es davon zahlreiche Varianten gibt. So kann es auch als hilfreiche Unterstützung für junge Eltern während Ausbildung oder Studium genutzt werden. Informieren Sie sich in unserem Artikel näher über die Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für junge Eltern.

Überblick

  • Ausbildungsförderung (BAföG) als finanzielle Ausbildungsunterstützung
  • Allgemeine Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Ausbildungsförderung (BAföG) für Schüler
  • Ausbildungsförderung (BAföG) für Studierende
  • Altersgrenzen bei der Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Ausbildungsförderung (BAföG): Rechner
  • Antrag stellen auf Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für junge Eltern
  • Fazit

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Ausbildungsförderung (BAföG) als finanzielle Ausbildungsunterstützung

Mehr als 600.000 Studierende und 300.000 Schüler nehmen jährlich in Deutschland die Ausbildungsförderung (BAföG) in Anspruch. Während Studenten diese Leistung zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt wird, erhalten Schüler die Ausbildungsförderung (BAföG) als sogenannten Vollzuschuss, was bedeutet, dass sie es später nicht zurückzahlen müssen.

Dabei hat der Staat auch ein eigenes Interesse an der Vergabe dieser Ausbildungsunterstützung: Studenten und Schüler sollen sich so intensiver auf ihre Ausbildung konzentrieren können, Studium oder Schule zügig abschließen und möglichst früh ins Berufsleben starten.

Erfahrungsgemäß verlängern sich Ausbildungszeiten, wenn nebenher der Lebensunterhalt mit Jobs gesichert werden muss. Die Zahlung der Ausbildungsförderung (BAföG) ist mit der Erwartung des Abschlusses der Schulausbildung oder des Studiums innerhalb der regulären Zeit verbunden und wird daher nur solange gewährt.

Allgemeine Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung (BAföG)

Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) besteht nur für eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Eine berufliche Ausbildung mit Ausbildungsvergütung ist hiervon ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Ausbildungsförderung (BAföG) für deutsche Staatsbürger vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings auch ausländische Staatsbürger Ausbildungsförderung (BAföG) bekommen.

Für die Zahlung der Ausbildungsförderung (BAföG) muss finanzielle Bedürftigkeit vorliegen. BAföG soll auch begabten Kindern aus einkommensschwachen Familien einen über die gesetzliche Schulpflicht hinausgehenden Schulbesuch ermöglichen sowie ein Studium.

Kinder aus finanziell gut gestellten Familien oder mit eigenem Vermögen erhalten keine Ausbildungsförderung (BAföG). Bei niedrigeren Einkommen der Eltern wird BAföG in unterschiedlicher Höhe gezahlt, gestaffelt nach der Einkommenshöhe und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden weiteren von den Eltern zu versorgenden Kinder. Bei entsprechend geringer Einkommenshöhe erhält der Schüler oder Student ohne mögliche elterliche finanzielle Beteiligung den Höchstsatz der Ausbildungsförderung (BAföG).

Ausbildungsförderung (BAföG) für Schüler

Die Ausbildungsförderung (BAföG) für Schüler beziehungsweise das Schüler-BAföG gibt es nur für den Besuch allgemein- und berufsbildender Schulen. Dabei handelt es sich um Schulen wie Gymnasien einschließlich Abendgymnasien, Haupt-, Real und Gesamtschulen – hier jeweils ab Besuch der 10. Klasse, Fachschulen, Berufsfachschulen und Berufsoberschulen sowie Kollegs und Berufskollegs.

Dabei ist das Schüler-BAföG an weitere Anspruchsvoraussetzungen gebunden. Wer bei seinen Eltern wohnt, hat keinen Anspruch auf Schüler-BAföG. Handelt es sich aber beispielsweise um eine weite räumliche Distanz zwischen Elternhaus und Schule, kann das ein Grund zur Antragstellung sein. Viele durch eine Ausbildungsförderung (BAföG) unterstützte Schüler leben im eigenen Haushalt oder haben darüber hinaus schon Kinder. Ebenfalls förderungsfähig sind Schüler mit dem Familienstand „verheiratet“ oder „geschieden“.

Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, hat sich ein Antrag auf die Gewährung von Schüler-BAföG erledigt. Bei Hilfebedürftigkeit könnte allerdings ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bestehen, sofern der Antragsteller nicht mehr bei den Eltern lebt.

Ausbildungsförderung (BAföG) für Studierende

Das BAföG für Studierende berücksichtigt viele Lebenssituationen und Studienformen. Hier dürfen Studierende auch im Haushalt ihrer Eltern leben, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, darunter die finanzielle Bedürftigkeit. Die Ausbildungsförderung (BAföG) für Studierende richtet sich in ihrer Höhe unter anderem danach, ob der Studierende noch zu Hause oder auswärts lebt.

Altersgrenzen bei der Ausbildungsförderung (BAföG)

Hat jemand zu Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet oder bei Aufnahme eines Masterstudienganges das 35. Lebensjahr, gibt es keine Ausbildungsförderung (BAföG) mehr.

Es existieren allerdings einige Ausnahmeregelungen:

  • Zweiter Bildungsweg
  • Immatrikulation über eine erworbene berufliche Qualifikation bei zuvor nicht bestehender Hochschulzugangsberechtigung
  • bei einer für den erwünschten Beruf rechtlich notwendigen weiteren Ausbildung
  • Zusatzausbildung, die nur durch eine andere vorherige Ausbildung ermöglicht wurde
  • eine frühere Ausbildungsaufnahme verhindernde familiäre Gründe
  • eingetretene Bedürftigkeit wegen einer einschneidenden Änderung persönlicher Lebensumstände

In solchen Fällen ist unverzüglich mit der Ausbildung zu beginnen.

Eine Sonderregelung hinsichtlich der Altersgrenzen besteht auch im Falle der Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für junge Eltern. Haben diese das 30. bzw. 35. Lebensjahr überschritten, verschiebt sich bei ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Altersgrenze bis zum 10. Geburtstag ihres Kindes. Anspruchsberechtigt sind junge Eltern, die ihre eigenen Kinder im Alter von unter 10 Jahren ohne Unterbrechung selbst erziehen, wobei sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Ausbildungsförderung (BAföG): Rechner

Mit einem BAföG-Rechner im Internet lässt sich die voraussichtliche Höhe der Ausbildungsförderung (BAföG) ermitteln. Dabei ist darauf zu achten, dass der Rechner aktuell ist, wie zum Beispiel dieser: Bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
Antrag stellen auf Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für junge Eltern
Zum Beantragen von BAföG gibt es keine zentrale Stelle. Hilfreich beim Herausfinden der richtigen Adresse ist dieser Link: bafoeg-rechner.de/FAQ/zustaendiges_bafoeg_amt.php.

In einigen Bundesländern ist es inzwischen möglich, online einen Antrag auf BAföG stellen. Jedoch gibt es auch hier keine zentrale Stelle. Informationen hierzu befinden sich unter der Webadresse bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-online.php.

Nicht nur wegen der unübersichtlichen Zuordnung der Bearbeitungsstellen für Anträge auf Ausbildungsförderung (BAföG) empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung darauf.

Ausbildungsförderung (BAföG) wird exakt ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und nicht bei verspäteter Meldung rückwirkend ab Studienbeginn. Wer den zeitlichen Aufwand des Ausfüllens zahlreicher Formulare unterschätzt hat oder nicht kurzfristig alle erforderlichen Nachweise beschaffen kann, stellt zur Wahrung der Antragsfrist am besten einen formlosen BAföG-Antrag. Dieser Antrag ersetzt nicht den regulären Antrag, sondern dient allein der Fristwahrung.

Fazit

Die Ausbildungsförderung (BAföG) ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument, um auch Schülern und Studierenden aus einkommensschwächeren Familien eine höhere Ausbildung zu ermöglichen.

Als Unterstützung für junge Eltern ist Ausbildungsförderung (BAföG) ebenfalls hoch willkommen. Allerdings handelt es sich bei der Ausbildungsförderung (BAföG) um ein wahres Bürokratiemonster, was die Voraussetzungen, das Procedere der Antragstellung und die Unübersichtlichkeit der zuständigen Stellen betrifft. Die hohe Zahl der BAföG-Nutzer beweist aber, dass sich die Mühen der Auseinandersetzungen damit lohnen.

Bildquelle: © K.C. – Fotolia.com

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