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Mit einem BAB Rechner können Sie selbst überprüfen, wie viel Geld Ihnen durch die Berufsausbildungsbeihilfe zusteht. Wir sagen Ihnen, welche Faktoren bestimmen, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe Sie bekommen, wie ein BAB Rechner funktioniert und was Sie bei der Auswahl und Anwendung beachten sollten.

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Überblick

  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen
  • Förderungsfähige Berufsausbildung
  • Förderungsfähige Personen
  • Bedarf
  • Weitere Kosten
  • Einkommensanrechnung
  • Bewilligungszeitraum
  • Der BAB Rechner der Bundesagentur für Arbeit
  • Vorbereitung
  • Ergebnis
  • Antrag
  • Rückzahlung

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Rechtliche Grundlagen

Die Berufsausbildungsbeihilfe, die BAB abgekürzt wird, ist eine staatliche Leistung zur Förderung der Vorbereitung auf eine Arbeitsstelle. Sie ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch unter dem Paragraphen 56 ff. festgelegt. Sie können sich also im Zweifelsfall auf dieses Gesetz berufen.

Voraussetzungen

Um BAB zu erhalten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten
  • Sie gehören zu den Personen, die gefördert werden können
  • Ihre Berufsausbildung ist förderungsfähig

Förderungsfähige Berufsausbildung

Damit Ihre Ausbildung förderungsfähig ist, muss sie die Erstausbildung und staatlich anerkannt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine betriebliche oder um eine außerbetriebliche Ausbildung handelt. Im Gegensatz dazu ist eine schulische Ausbildung aber ausgeschlossen, da es für diese eigene Fördermöglichkeiten gibt.

Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Förderungsfähige Personen

Als deutscher Staatsbürger sind Sie grundsätzlich förderungsfähig. Darüber steht die Förderung auch einer Reihe von ausländischen Personen zu. Das gilt zum Beispiel für geduldete Flüchtlinge, Personen mit Daueraufenthaltsrecht oder Familienangehörige von Bürgern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Da es hier einige Ausnahmen und Sonderregelungen gibt, sollten Sie sich in diesem Fall ausführlich beraten lassen.

Bedarf

Die Berufsausbildungsbeihilfe soll den Lebensunterhalt eines Auszubildenden sicherstellen, wenn er selbst nicht dazu in der Lage ist, damit er einer geregelten Ausbildung nachgehen kann und damit Aussichten auf den Berufseinstieg hat.

Dafür wird ein Grundbedarf von 348 Euro angesetzt, der für Essen und weitere Lebenshaltungskosten entsteht. Dazu kommen 149 Euro, mit denen die Mietkosten gedeckt werden sollen. Dieser Betrag kann um maximal 75 Euro erhöht werden, wenn nachweislich höhere Mietkosten vorliegen. Bei behinderten Menschen sowie Auszubildenden, die direkt beim Ausbilder oder in einem Wohnheim untergebracht sind, gelten andere Werte.

Weitere Kosten

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung, Ausbildungsstätte und Berufsschule müssen nachgewiesen werden und können bis zu 476 Euro angerechnet. Dazu wird die Bahncard erstattet, wenn das die Kosten senkt.

Darüber hinaus können Kosten für die Arbeitskleidung in Höhe von 12 Euro pauschal berücksichtigt werden. Auszubildende mit Kindern erhalten 130 Euro Betreuungskosten anerkannt. Insgesamt können so 1.190 Euro zusammenkommen, wenn es keine weiteren unvermeidbaren Ausgaben gibt.

Einkommensanrechnung

In der Regel wird eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem Betrieb von diesem vergütet. Wer seine Lebenshaltungskosten mit dieser Vergütung selbst bestreiten kann, hat keinen Anspruch auf BAB. Darüber hinaus spielt aber auch das Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner eine Rolle. Im Zuge der Gleichbehandlung wird das Einkommen wie beim Bafög üblich angerechnet.

Bei einer auswärtigen Unterbringung gibt es einen Freibetrag von 58 Euro auf die Ausbildungsvergütung und 567 Euro auf das Einkommen der Eltern. Auch wenn die Ausbildung im Betrieb der Eltern stattfindet, wird ein Einkommen angenommen, das dem branchenüblichen Satz entspricht.

Bewilligungszeitraum

Sie müssen einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, um diese ausbezahlt zu bekommen. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um den Antrag kümmern, da sonst die Zahlung erst nach dem Anfang der Ausbildung beginnt und Ihnen Zuschüsse entgehen.

Danach steht ihnen die BAB für maximal 18 Monate zu. Dauert Ihre Ausbildung länger, müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

Der BAB Rechner der Bundesagentur für Arbeit

Den BAB Rechner der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter www.babrechner.arbeitsagentur.de. Mit diesem können Sie leicht überprüfen, ob Sie berechtigt sind Ihre Ausbildung fördern zu lassen und wie viel Geld Ihnen zusteht. Der BAB Rechner ist nur für Personen geeignet, die keinem Sonderfall unterliegen.

Wenn Sie eine Behinderung haben, sollten Sie sich direkt an Ihren Berater bei der Bundesagentur für Arbeit wenden. Die Angaben, die Sie im BAB Rechner der Bundesagentur erhalten, sind unverbindlich, Sie können also nicht darauf pochen, dass Sie den Betrag erhalten, der im Rechner angegeben wird.

Vorbereitung

Bevor Sie sich daran machen den BAB Rechner zu nutzen, sollten Sie einige Informationen bereitlegen. Sie müssen wissen, wie hoch Ihre Einkünfte im Laufe der Ausbildung sein werden und zwar den Bruttobetrag, was es Ihnen leichter macht. Es kann aber sein, dass Sie Sonderzahlungen und geldwerte Vorteile mit einberechnen müssen. Fragen Sie dazu im Zweifelsfall Ihren Berater.

Beim Einkommen der Eltern ist das Bruttoeinkommen von vor zwei Jahren sowie getrennt davon das Steueraufkommen maßgeblich. Außerdem müssen Sie wissen, ob Ihre Eltern vor zwei Jahren rentenversicherungspflichtig waren.

Ergebnis

Der BAB Rechner sagt Ihnen, welcher monatliche Gesamtbedarf angesetzt wird und wie viel Einkommen davon abgezogen werden muss. Daraus ergibt sich die monatliche Beihilfe. Wenn Sie genauere Informationen darüber wollen, wie dieses Ergebnis zustande kommt, sollten Sie sich an Ihren Berater wenden. Sie können auch manuell ausrechnen, wie viel Geld Ihnen zusteht. Dann sollten Sie sich aber sicher sein, was Sie alles berücksichtigten müssen.

Antrag

Wenn Sie die BAB beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • einen gültigen Personalausweis
  • den abgestempelten oder unterschriebenen Ausbildungsvertrag
  • den Mietvertrag, wenn Sie eine eigene Wohnung haben
  • Nachweis über Geschwister (Geburtsurkunde)
  • Einkommensnachweis der Eltern von vor zwei Jahren
  • das ausgefüllte BAB Formular

Rückzahlung

Die Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Es sei denn, dass die Bundesagentur für Arbeit nachweisen kann, dass falsche Angaben gemacht wurden. Dabei richtet sich aber die Rückforderung immer an denjenigen, der die falschen Angaben verursacht hat. Das kann neben dem Antragsteller auch ein Elternteil oder der Ausbildungsbetrieb sein.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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