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Studierende höherer Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten in aller Regel die Hälfte ihres BAföGs als Staatsdarlehen. Dieser Anteil ist nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen. Wann, wie, und, in welchen Raten die Rückzahlung zu erfolgen hat, erfahren Sie jetzt.

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Übersicht:

  • Höhe der BAföG-Rückzahlung
  • Beginn der Rückzahlung
  • Der Rückzahlungsbescheid
  • Monatliche Raten
  • Freistellung von BAföG-Rückzahlung
  • BAföG-Rückzahlung in einem Betrag
  • Gründe für Zahlungserlass
  • Teilerlass aufgrund herausragender Leistungen
  • Teilerlass aufgrund schnellen Studiums
  • Zuständigkeit
  • Ende der BAföG-Rückzahlung

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BAföG Rückzahlung

BAföG Rückzahlung

Höhe der BAföG-Rückzahlung

Während der Zuschussanteil von 50 Prozent nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es für die Tilgung des Darlehensanteils genaue Vorschriften. Studierende, die BAföG beziehen, können den Anteil, welcher als Staatsdarlehen gewährt wird, ihrem BAföG-Bescheid entnehmen. Das Darlehen ist unverzinslich gestaltet, sodass ein ehemaliger BAföG-Bezieher keine zusätzliche Zinslast trägt.

Somit lässt sich auch relativ genau errechnen, wie viel Geld am Ende zurückgezahlt werden muss. Wer erstmals Anfang 2001 oder später begonnen hat, zu studieren, braucht allerdings nur maximal 10 000 Euro zurückzuzahlen. Falls sich an das Bachelor- ein Masterstudium angeschlossen hat, gilt diese Obergrenze für beide Studiengänge zusammengerechnet.

Beginn der Rückzahlung

Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der letzten BAföG-Zahlung, die häufig der Förderungshöchstdauer entspricht, bekommt der Absolvent ein Schreiben vom Bundesverwaltungsamt, in dem alle Einzelheiten zum Prozedere der Rückzahlung, wie beispielsweise Zeitraum, Ratenhöhe und Erlassmöglichkeiten beschrieben sind. Für Absolventen von Studienakademien beginnt die Rückzahlung nach fünf Jahren.

Der Rückzahlungsbescheid

Der Rückzahlungsbescheid ist ein amtliches Dokument, in dem detailliert festgelegt ist, welche Darlehenssumme zu welchen Zahlungsterminen, in welchen Raten zu zahlen ist.

Der Adressat hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung begründeten Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Es ist also wichtig, sofort nach Erhalt des Schreibens die Höhe des gewährten Darlehens und alle anderen Feststellungen sorgfältig zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Sobald die Frist verstrichen ist, ist der Bescheid rechtskräftig.

Monatliche Raten

Die monatlichen Raten werden anhand der Rückzahlungszeit berechnet. Sie betragen durchschnittlich 105 Euro. Der Schuldner muss die Raten immer für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate zusammenrechnet zahlen. Falls das aktuelle Nettoeinkommen unterhalb des Freibetrages liegt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf niedrigere Raten zu stellen.

Freistellung von BAföG-Rückzahlung

Wer über ein zu geringes Einkommen verfügt, kann Antrag auf Rückzahlungsfreistellung stellen. Die relevante Berechnungsgrenze erhöht sich für:

  • verheiratete Absolventen
  • Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben
  • Personen, die ein eigenes Kind, das Kind des Lebenspartners oder ein Pflegekind im Haushalt erziehen

Allerdings wird das Einkommen des im Haushalt lebenden Ehepartners und das Einkommen der im Haushalt lebenden Kinder auf den Freibetrag mit angerechnet. Als Berechnungsgröße gilt das sogenannte bereinigte Netto-Einkommen. Das sind die Einkünfte, die nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern verbleiben. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.

Die Freistellung erfolgt grundsätzlich auf Antrag, der entweder per Post mithilfe eines speziellen Formulars oder online gestellt werden kann. Sowohl der Formularvordruck als pdf als auch die Onlineversion finden sich auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes. Hinzu kommen weitere Unterlagen, wie Einkommensnachweise oder Kindergeldbescheide, die ebenfalls einzureichen sind.

Sobald der Antrag auf Freistellung genehmigt ist, gilt die Zahlpause für ein Jahr, rückwirkend für höchstens vier Monate. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, muss eine Mitteilung an das Amt erfolgen.

Achtung! Freistellung bedeutet nicht, dass Darlehensschulden von Amtswegen erlassen werden. Es handelt sich lediglich um eine vorübergehende Zahlpause.

BAföG-Rückzahlung in einem Betrag

Wer sein Darlehen auf einen Schlag zurückzahlt, erhält einen Nachlass auf den Gesamtbetrag, der unter Umständen bis zu 50 Prozent betragen kann. Wie viel Prozent es genau sind, hängt im Wesentlichen von der Darlehenshöhe ab. Es ist wichtig, zunächst die Rückzahlungsaufforderung des Bundesverwaltungsamtes abzuwarten. Vorfristige Darlehenstilgungen sind nicht möglich.

Gründe für Zahlungserlass

Bei schnellem Studium und/oder guten Leistungen kann ein Teilerlass der Darlehensschuld gewährt werden. Allerdings profitieren von dieser Regelung letzmalig diejenigen Absolventen, die ihr Studium bis 31.12. 2012 beendet haben.

Teilerlass aufgrund herausragender Leistungen

Neben dem genannte Stichtag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Absolvent gehört zu den besten 30 Prozent des Jahrganges.
  • Das Studium wurde spätestens 12 Monate nach Erreichen der Förderungshöchstdauer abgeschlossen.
  • Abschluss erfolgte in Deutschland.

Die genaue Höhe des Teilerlasses aufgrund guter Leistungen richtet sich nach der Studiendauer. Sie liegt zwischen 15 und 25 Prozent.

Teilerlass aufgrund schnellen Studiums

Wer sein Studium vor der Förderhöchstdauer beenden konnte, kann eine sogenannte Erlasspauschale in Anspruch nehmen. Diese beträgt 1025 (kleiner Teilerlass) oder 2560 Euro (großer Teilerlass).

Sowohl der Teilerlass aufgrund guter Leistungen als auch aufgrund schnellen Studiums kann nur dann gewährt werden, wenn der Antrag spätestens einen Monat nach Eingang des Rückzahlungsbescheids beim Amt vorliegt.

Beide Teilerlasse können für den Bachelor als auch für den Master gewährt werden. Die Vergünstigung bezieht sich dann konkret auf die Darlehenssumme, die für den jeweiligen Studienabschnitt beansprucht wurde. Auf jeden Fall ist es wichtig, die Frist einzuhalten.

Zuständigkeit

Für die Rückforderung des staatlichen Darlehens ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, kurz BVA, zuständig. Damit es zur Rückzahlung des BAföG-Darlehens auffordern kann, benötigt es eine zustellungsfähige Adresse.

Wer also umzieht und vergisst, das BVA darüber zu informieren, zahlt für die Ermittlung der Anschrift von Amtswegen 25 Euro. Sofern die unbekannte Adresse dazu führt, dass die Rückzahlungsraten zu spät eintreffen, werden darüber hinaus Verzugszinsen fällig. Adressänderungen sind ebenfalls über die Webseite des Bundesverwaltungsamtes online möglich.

Ende der BAföG-Rückzahlung

Das Staatsdarlehen muss innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden. Wer sich aufgrund zu geringen Einkommens von der Tilgung freistellen lässt, unterbricht diese Frist.

Das funktioniert allerdings nicht unbegrenzt. Die Frist kann sich auf diesem Wege maximal um zehn Jahre verlängern. Zum Ende einer jeden Frist wird der gesamte Restbetrag auf einmal fällig. An dieser Stelle enden die Regelungen gemäß BAföG-Gesetz. Mehr erfahren

Bildquelle: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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