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Die Befreiung der GEZ Gebühren gilt für viele Personengruppen. Die neue Gesetzesänderung, die 2017 in Kraft getreten ist, kann Ihnen helfen, zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge auszumerzen. Detaillierte Angaben erhalten Sie im Merkblatt zum Rundfunkbeitrag

Übersicht

  • Die GEZ
  • Die wichtigsten Änderungen in der Rundfunkgebührenverordnung
  • Wer die GEZ Gebühren bezahlen muss
  • Wer von den GEZ Gebühren befreit ist
  • Wichtig zu wissen
  • Wer eine Ermäßigung bei den GEZ Gebühren beanspruchen kann
  • Der Antrag ist das A und O

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Die GEZ

Die GEZ hat im Zuge der neuen Rundfunkgebührenverordnung, die 2013 in Kraft getreten ist, einen neuen Namen erhalten. Seit dieser Zeit heißt die ehemalige GEZ jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

Mit dem neuen Namen wollte man auch frischen Wind in die Köpfe der Verbraucher bringen und eine Imageänderung anschieben.

Die wichtigsten Änderungen in der Rundfunkgebührenverordnung

Die ehemaligen GEZ Rundfunkgebühren sind nach der Anzahl der Rundfunkempfangsgeräte berechnet und bezahlt worden. Das hat sich mit der neuen Rundfunkgebührenverordnung drastisch geändert.

Seither zahlen die Verbraucher haushaltsbezogen Rundfunkbeiträge in Höhe von 17,50.
Diese werden unabhängig von der Anzahl der im Haushalt befindlichen Empfangsgeräte, wie Computer, Radios oder Fernseher erhoben.

Wer die GEZ Gebühren bezahlen muss

Der Begriff GEZ Gebühren hat sich in den Köpfen der Menschen trotz geänderter Verordnung eingeschweißt. Den heute gültigen Rundfunkbeitrag müssen alle volljährigen Personen entrichten, jeweils pro meldepflichtiger Wohnung.

Eine Prüfung diesbezüglich erfolgt über das Einwohnermeldeamt. Es ist also lange nicht mehr so aufwändig, wie in den vergangenen Zeiten, die Kosten festzusetzen, die entrichtet werden müssen.

Wer von den GEZ Gebühren befreit ist

Detaillierte Angaben zu dem Rundfunkbeitrag und der Befreiung der GEZ Gebühren erhalten Sie in dem Merkblatt, dass Sie bequem im Internet einsehen können.

Hier ein Überblick über die Personengruppen, die eine Befreiung erwirken können:

  • Personen, die Grundsicherung erhalten
  • Personen, die Hartz IV beziehen
  • Studenten, die Bafög bekommen
  • Auszubildenden, die Berufsbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld empfangen
  • Personen, die Anrecht auf Asylbewerbungsleistungen haben
  • Sozialhilfeempfänger
  • Taubblinde

Wichtig zu wissen

Wenn in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft ein Partner von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit ist, muss der andere Partner auch nicht zahlen.

Bei Partnern, die in einer Wohngemeinschaft leben, gilt diese Ausnahmeregelung hingegen nicht.

Wer eine Ermäßigung bei den GEZ Gebühren beanspruchen kann Ein Blick in das Merkblatt zum Rundfunkbeitrag vorteilhaft.

Die Ermäßigung, die immerhin ein Drittel des monatlichen Rundfunkbeitrages ausmachen kann, kommt Personen zu gute, die aufgrund einer Behinderung oder Sehbehinderung einen Behinderungsgrad von 60 Prozent aufweisen.

Weiterhin gelten die Voraussetzungen auch für Blinde und gehörlose Menschen, die eine Ermäßigung rechtfertigen.

Der Antrag ist das A und O

Das Merkblatt für den Rundfunkbeitrag ist eine wichtige informelle Hilfe, das bei der Befreiung der GEZ Gebühren hinzunehmen können.
Doch das A und O bei der Befreiung der GEZ Gebühren ist der Antrag, den Sie stellen müssen.

Ohne Antrag können Sie keine Befreiung und auch keine Ermäßigung bewirken. Die Gebührenbefreiung erfolgt keinesfalls automatisch und sie muss mit den passenden Papieren untermauert werden.

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

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