Unterhaltspflichtige, die an Ihren getrenntlebenden oder auch geschiedenen Ehepartner Unterhalt zahlen müssen, können diese Zahlungen unter festgelegten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. So verringern Sie Ihre steuerliche Belastung.

Übersicht

  • Was versteht man unter begrenztem Realsplitting?
  • Wie erhalte ich den steuerlichen Vorteil?
  • Die Nachteilserklärung
  • Lohnt sich begrenztes Realsplitting überhaupt?
  • Was ist, wenn der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung verweigert?
  • Wie der Unterhaltspflichtige die Steuerersparnis erhalten kann

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Was versteht man unter begrenztem Realsplitting?

Das begrenzet Realsplitting ist eine Möglichkeit, die steuerliche Belastung zu senken und Geld zu sparen.

Bekannt ist diese Option unter den Begriffen „Anlage U“ oder eben auch „begrenztes Realsplitting“.

Wie erhalte ich den steuerlichen Vorteil?

Der Unterhaltspflichtige setzt von dem gezahlten Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten bis zu 13.805 Euro jährlich von seinem zu versteuernden Einkommen ab.

Voraussetzung dafür ist die getrennte Veranlagung der Eheleute, was im Trennungsjahr leider oftmals versäumt wird, zu beantragen.

Ebenso muss der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting geben. Das geschieht mir der wiederkehrenden Unterschrift auf der Anlage U der Einkommenssteuer.

Der Unterhaltsberechtigte sollte seine Unterschrift aber nur erteilen, wenn er zuvor mit der Nachteilsausgleicherklärung von dem Unterhaltspflichtigen von allen Nachteilen aus der Durchführung des begrenzten Realsplittings freigesprochen wurde.

Die Nachteilserklärung

Die Nachteilserklärung ist ein wichtiger Faktor beim begrenzten Realsplitting. Bei Zustimmung zu diesem Verfahren muss der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlungen nicht mehr versteuern.

Allerdings holt das Finanzamt sich fehlende Steuern beim Unterhaltsberechtigten dann ab. Damit dieser einen Vorteil erlangt, muss er die Nachteilserklärung haben. Somit muss der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigen nicht nur die steuerlichen Nachteile aus dem begrenzten Realsplitting ersetzen, sondern alle entstehenden Nachteile aus diesem Verfahren.

Warum der Unterhaltsberechtigte das Verfahren nutzen sollte

Der Unterhaltspflichtige hat eine Steuerersparnis durch das begrenzte Realsplitting. Von dieser Ersparnis werden die eventuellen Zahlungen für den Nachteilsausgleich abgezogen.

Somit erhöht sich das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen, wovon der Unterhaltsberechtigte durch erhöhte Unterhaltszahlungen profitieren kann.

Lohnt sich begrenztes Realsplitting überhaupt?

In den allermeisten Fällen lohnt sich das begrenzte Realsplitting für beide Parteien.

Wenn der Unterhaltsberechtigte beispielsweise keine weiteren Einkünfte erzielt, braucht er unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern zu zahlen, da er den sogenannten Grundfreibetrag nutzen kann.

Nicht nur bei diesem Beispiel haben die Parteien einen finanziellen Nutzen. Je nach Höhe der Unterhaltszahlungen profitieren sie von der Ersparnis.

Was ist, wenn der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung verweigert?

Da die Parteien nach einer Trennung oft zerstritten sind, kommt es nicht selten vor, dass der Unterhaltsberechtigte dem begrenzten Realsplitting nicht zustimmen möchte.

Wenn der Unterhaltpflichtige allerdings die Nachteilsausgleicherklärung unterschrieben hat, hat er einen Anspruch auf die Durchführung des Verfahrens. Notfalls muss er sein Recht gerichtlich einfordern.

Wie der Unterhaltspflichtige die Steuerersparnis erhalten kann

Der Unterhaltspflichtige kann die Steuerpflicht verringern, in dem er die Unterhaltszahlungen mit der Einkommenssteuererklärung für das Vorjahr geltend macht. Hierfür ist die Unterschrift in der Anlage U wichtig.

Alternativ kann der Unterhaltspflichtige auch einen Freibetrag für das laufende Jahr auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen und reicht die Anlage U im darauffolgenden Jahr ein, um die Vorteile des begrenzten Realsplittings zu nutzen.

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