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Als alleinerziehender Hartz IV-Empfänger haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines Mehrbedarfs. Wir geben Ihnen ein paar Beispiele, woraus sich dieser Mehrbedarf ergibt. Außerdem sagen Wir Ihnen wo es zu Streitfällen kommen kann. Informieren Sie sich jetzt um zu bekommen, was Ihnen zusteht!

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Der Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wer sein Kind ohne ein Partner erzieht, hat in der Regel Mehrkosten und einen höheren Organisationsaufwand. Wenn man von Mehrbedarf bei Alleinerziehenden spricht, meint man aber in der Regel den Betrag, der Hartz IV-Empfängern zusteht.
Über 40 % der allein erziehenden in Deutschland sind auf Hartz IV angewiesen.

Berechnung des Mehrbedarfs

Als Hartz IV Empfänger steht Ihnen ein so genannter Regelbedarfssatz zu. Der wird jedes Jahr neu angepasst und spiegelt die Entwicklung der Kosten für Lebensmittel, Kleidung und alles andere, was Sie zum Leben brauchen, wieder.

Von diesem Regelsatz erhalten Sie einen bestimmten Prozentsatz als Mehrbedarf. Im Fall von Alleinerziehenden sind das zwischen 12 und 60 Prozent, wobei es darauf ankommt, wie alt Ihr Kind ist.
Mit den momentanen Vorgaben können Sie so maximal 239,- Euro zusätzlich bekommen.

Voraussetzungen für den Alleinerziehenden-Mehrbedarf

Neben den Bedingungen, die Sie erfüllen müssen um Arbeitslosengeld II zu bekommen, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnung: Sie müssen mit dem Kind zusammen leben
  • Geld: Sie müssen für die Versorgung des Kindes aufkommen
  • Verantwortung: Sie müssen für die Pflege und Erziehung des Kindes verantwortlich sein

Sie müssen alle drei Bedingungen erfüllen aber nicht rund um die Uhr. Wenn Sie sich zeitweise von jemandem helfen lassen und Geschenke für Ihr Kind annehmen, dann kann Ihnen das natürlich niemand verwehren und Sie müssen auch keine finanziellen Einbußen befürchten. Er spielt auch keine Rolle, ob es sich um Ihre leiblichen Kinder oder um Pflegekinder handelt.

Wohnraummehrbedarf bei Alleinerziehenden

Es ist umstritten ob alleinerziehende Eltern Anspruch auf einen Wohnraummehrbedarf zusätzlich zum Wohngeld haben. Dabei kommt es stark auf die Rechtsprechung des jeweiligen Bundeslands an.

Die Quadratmeter-Zahlen, die dabei als Richtwerte vorausgesetzt werden, können voneinander abweichen. Ein Mehrbedarf für Wohnraum kann bei besonderen persönlichen Bedürfnissen gewährt werden. Das gilt zum Beispiel bei körperlichen Behinderungen oder um mehrere Schlafzimmer zu ermöglichen.

Allgemeine Gründe für Mehrbedarf bei Alleinerziehenden

Nicht immer können die Großeltern oder andere Verwandte als Babysitter aushelfen. Wer sein Kind alleine erzieht, muss auch häufiger für zusätzliche Freizeitangebote sorgen. Darüber hinaus muss der ein oder andere Gegenstand angeschafft werden, weil man ihn nicht vom anderen Elternteil ausleihen kann.

Wenn ein Junge zum Beispiel bei seiner Mutter aufwächst, kann er sein handwerkliches Geschick nicht mehr jederzeit in der Werkstatt seines Vaters ausleben. Der Mehrbedarf bei Alleinerziehenden kann also viele Gründe haben.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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