Bekannte lässt Zweijährigen allein Kind in Badewanne ertrunken
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Leipzig: Für eine 39-jährige Frau wird es eng vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, einen zweieinhalbjährigen Jungen beim Baden alleingelassen zu haben. Das Kind ertrank bei dem Vorfall.

Fahrlässige Tötung: So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber Michaela B., die am 4. November des vergangenen Jahres auf den Sohn einer Bekannten aufpassen sollte.

Die Angeklagte soll den Kleinen in einer Wohnung in der Demmeringstraße für mehrere Minuten unbeaufsichtigt gelassen haben, während er in der Badewanne saß. Als die Frau zurück ins Badezimmer kam, um nach dem Jungen zu sehen, lag dieser bereits regungslos im Wasser.

Anschließend soll die Frau den Notruf verständigt haben. Danach zog sie das Kind an und legte es auf ein Bett, um es zu reanimieren. Tatsächlich konnte der Junge wiederbelebt werden, doch aufgrund der großen Wassermengen und des Sauerstoffmangels erlitt der Kleine einen Hirnschaden, weswegen er bereits einen Tag später im Krankenhaus verstarb.

Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Frau das Kind beaufsichtigt hätte, erklärte Staatsanwalt Jakob.

Angeklagte ist selbst Mutter zweier Kinder

Michaela B. ist selbst Mutter. Sie hat zwei Jungen im Alter von vier und acht Jahren. Medienbereichen zufolge soll sie sich bereits öfter um den verstorbenen Sohn ihrer Bekannten gekümmert haben.

Der Verteidiger der Angeklagten erklärte vor Gericht, dass seine Mandantin „einen anderen Sachverhalt vortragen möchte“. Laut Richter müssten deswegen mehrere Zeuge angehört werden, unter anderem auch die Rettungssanitäter.

Die Hauptverhandlung wurde nun aufgrund der vielen Beweismittel und der notwendigen Vorbereitungszeit auf unbestimmte Zeit vertagt. Laut dem Richter soll sie möglicherweise in eineinhalb Monaten stattfinden.

Sollte Michaela B. die Tat gestehen, müsse sie laut Richter mit einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage an das Kinderhospiz Bärenherz rechnen.

Bildquelle: © Jörg Hüttenhölscher – Fotolia.com

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