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Die Mutterschutzfrist dient der Gesundheit von Mutter und Kind. Mutterschutz bewahrt außerdem vor finanzieller Beeinträchtigung und dem Verlust des Arbeitsplatzes in der Schwangerschaft und den auf die Geburt folgenden Monaten. Das Mutterschutzgesetz ist sehr umfassend gestaltet. Ebenso folgt die Berechnung der Mutterschutzfrist genauen Regeln. Erfahren Sie mehr zur Berechnung der Mutterschutzfrist: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Mutterschutzfrist: Definition
  • Berechnung Mutterschutzfrist: die Seite der Arbeitgeber
  • Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslose
  • Auszubildende
  • Mutterschutzfrist: Mutterschaftsgeld beantragen
  • Mutterschutzfrist und Urlaub
  • Haushaltshilfe in der Mutterschutzfrist
  • Mutterschutzfrist für Hausfrauen
  • Fazit

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Mutterschutzfrist: Definition

Die Mutterschutzfrist ist ein Bestandteil des gesetzlichen Mutterschutzes. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle werdenden Mütter sowie Mütter in den Monaten nach der Geburt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist dabei nicht auf eine Vollzeitbeschäftigung festgelegt. Auch Teilzeitarbeitnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte, Heimarbeiterinnen, Hausangestellte sowie weibliche Auszubildende können die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen.

Der Zeitraum der Mutterschutzfrist startet ab der 6. Woche der vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegenden Woche und endet 8 Wochen nach der Geburt. Durch Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist um weitere 4 Wochen. Die Mutterschutzfrist dauert also insgesamt 14 Wochen beziehungsweise 18 Wochen.

Ein Arbeitgeber darf eine Schwangere während der Mutterschutzfrist nur mit ihrem Einverständnis beschäftigen. Nach der Geburt darf eine Mutter im Mutterschutz überhaupt nicht arbeiten.

Sollte es zu einer Frühgeburt oder vorzeitiger Geburt aus einem anderen Grund kommen, wird das ursprüngliche Ende der Mutterschutzfrist um die Anzahl dieser nicht vorhersehbaren Tage verlängert.

Berechnung Mutterschutzfrist: die Seite der Arbeitgeber

Es ist allgemein bekannt, dass es eine Mutterschutzfrist gibt. Selbst wer keine Kinder hat, bekommt dies aus dem Freundes- und Kollegenkreis mit. Ihrem Arbeitgeber muss eine werdende Mutter wohl kaum die Sache mit der Mutterschutzfrist erklären, oder? Natürlich wissen auch Arbeitgeber um die Mutterschutzfrist.

Es zeigt sich aber gelegentlich, dass das Wissen über den Mutterschutz und die Mutterschutzfristen bei einigen Arbeitgebern nur oberflächlich ist. Eine Schwangere sollte nicht blind darauf vertrauen, dass Behauptungen des Arbeitgebers hierzu in jedem Fall zutreffen.

Ob lediglich ein Versehen oder eine bewusste Benachteiligung einer schwangeren Mitarbeiterin: Berufstätige Frauen, die ein Kind erwarten, sollten sich in ihrem eigenen Interesse selbst ausführlich über die ihnen zustehende Mutterschutzfrist informieren.

Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist

Während der Mutterschutzfrist wird ein Mutterschaftsgeld gezahlt. Seine Höhe ist unterschiedlich und hängt von der eigenen Krankenversicherung sowie dem Beschäftigungsverhältnis ab.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Arbeitstag. Dieses Mutterschaftsgeld stockt der Arbeitgeber auf den Betrag des Nettogehalts auf. Zugrunde gelegt wird das Durchschnittsnettogehalt der 3 Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, als die Schwangere noch abgabenpflichtig beschäftigt war.

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden bezahlte Überstunden mit einbezogen. Betrug das monatliche Durchschnittsnettogehalt weniger als 390 Euro, tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen das Mutterschaftsgeld allein.

Private Krankenversicherung

Privatversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Nettogehalt, das pro Arbeitstag um 13 Euro vermindert ist. Dennoch zahlen private Krankenversicherungen nicht wie die gesetzlichen Krankenversicherungen ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro je Arbeitstag, sondern einen einmaligen Betrag von maximal 210 Euro als Mutterschaftsgeld.

Geringfügig Beschäftigte

In einem sozialversicherungsfreien Arbeitsverhältnis stehende sogenannte geringfügig Beschäftigte bekommen das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Arbeitslose

Sofern Arbeitslose gesetzlich krankenversichert sind, müssen sie sich zum Beantragen ihres Mutterschaftsgeldes an ihre Krankenkasse wenden. Bei ihnen beträgt das Mutterschaftsgeld nicht 13 Euro je Arbeitstag. Die Krankenversicherung zahlt hier einen Betrag in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes aus.

Auszubildende

Auszubildende erhalten häufig ein Durchschnittsnettogehalt von unter 390 Euro im Monat. Hier übernimmt die Krankenkasse also das Mutterschaftsgeld komplett.

Mutterschutzfrist: Mutterschaftsgeld beantragen

Zuständig für den Antrag auf Mutterschutzgeld ist die jeweilige Krankenversicherung. Zur Vorlage bei der Krankenkasse stellt der Hausarzt oder die Hebamme ab der 33. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung aus. Mehr braucht die Antragstellerin nicht zu tun. Den Rest regeln ihr Arbeitgeber und ihre Krankenversicherung.

Mutterschutzfrist und Urlaub

Mutterschutzfrist und Urlaub schließen einander nicht aus. Der vorhandene Urlaubsanspruch besteht während der Mutterschutzfrist fort. Ein Arbeitgeber darf nicht trotz des Beschäftigungsverbots Urlaub kürzen oder versagen.

Haushaltshilfe in der Mutterschutzfrist

Sollte es einer Frau während der Mutterschutzfrist nicht möglich sein, ihren Haushalt zu führen, kann sie eine Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die haushaltsführende Person gesetzlich krankenversichert ist und kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt führen kann. Gründe für die von der Krankenversicherung bezahlte Haushaltshilfe sind zum Beispiel ein Kaiserschnitt oder ebenfalls zu versorgende weitere Geschwister.

Statt nun aber einfach so eine Aushilfe einzustellen, muss zuvor die gesetzliche Krankenversicherung kontaktiert werden. Die Leistungen können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Krankenkassen schicken entweder selbst eine Aushilfe oder sie erstatten die dafür aufzuwendenden Kosten in angemessenem Rahmen.

Mutterschutzfrist für Hausfrauen

Für Hausfrauen gilt die Mutterschutzfrist nicht und auch keine der im Mutterschutzgesetz enthaltenen Rechte. Mutterschaftsgeld stellt eine Lohnersatzzahlung dar. Aus diesem Grund haben Hausfrauen keinen Mutterschaftsgeldanspruch. Die im Mutterschutzgesetz enthaltenen Richtlinien zur Schonung der Schwangeren und späteren Mutter und ihres Kindes sind natürlich gute Orientierungshilfen für Hausfrauen in der

Gestaltung ihres Alltags.

Es ist aber möglich, dass Hausfrauen eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wie es für Mutterschutzberechtigte in besonderen Fällen machbar ist. Hierfür ist bei der Krankenkasse erst ein Antrag zu stellen, bevor eine Person zur Unterstützung im Haushalt organisiert wird.

Fazit

Mutterschutz und Berechnung der Mutterschutzfrist in Deutschland sichern Schwangere und junge Mütter finanziell ab und erleichtern ihnen den Arbeitsalltag während der Schwangerschaft und in den Wochen nach der Geburt. Obwohl der Anspruch auf Mutterschutz und die Berechnung der Mutterschutzfrist allgemein bekannt sind, fehlt es oft an Detailwissen, auch seitens der Arbeitgeber. Frauen sollten sich daher selbst ausführlich zu diesem Thema informieren.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

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