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Eine Lehrerin aus Berlin muss wegen des Neutralitätsgesetzes auf ihre religiöse Halskette verzichten. Die Frau arbeitet an einer Schule in Wedding. Ab sofort ist ihr das Tragen der Kette mit Kreuz (zumindest in der Schule) untersagt.

Per Dienstanweisung erhielt die Lehrerin laut mehreren Medien mit Verweis auf die Nachrichtenagentur KNA die Information, ihre Kette fortan bitte nicht mehr offen über dem Hals zu tragen. Die Entscheidung hatte Konsistorialpräsident Jörg Antoine bereits am Freitag bei der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bestätigt.

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Das Neutralitätsgesetz

Der Hintergrund der Entscheidung ist das Neutralitätsgesetz, welches unter anderem Lehrkräften das Tragen religiös motivierender Kleidungs- und Schmuckstücke untersagt. Bisher ist das Gesetz eher in Bezug auf das Tragen von Kopftüchern bekannt geworden.

Erst im Februar wurde beispielsweise einer Frau, die eine muslimische Kopfbedeckung trug, eine Entschädigung zugesprochen. Die Frau hatte sich als Grundschullehrerin beworben.

Da sie allerdings nach Ansicht des Gerichts bei der Jobsuche benachteiligt wurde, musste ihr das Land 8.680 Euro Entschädigung zahlen – so der Gerichtsbeschluss.

Gesetz verfassungswidrig?

Einige Experten sind der Ansicht, dass das Neutralitätsgesetz gegen die Verfassung spreche. Sie argumentieren, es würde dem Grundgesetz auf Religionsfreiheit widersprechen.

Der Konsistorialpräsident Jörg Antoine forderte im aktuellen Fall mehr Gelassenheit. Auch der Berliner Bischof Markus Dröge erklärte: „Wir setzen uns für die Freiheit ein, ein Kreuz zu tragen.“

Befürworter des Gesetzes befürchten, dass Lehrer und Lehrerinnen durch das Tragen religiöser Kleidung oder religiöser Schmuckstücke Einfluss auf die Schüler und Schülerinnen nehmen könnten.

Bildquelle: © lapas77 – Fotolia.com

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