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Eine Berufsausbildung bereitet ein solides Fundament für das weitere Berufsleben. Was aber, wenn einem das Leben dazwischengrätscht? Noch immer wissen viele nicht, dass eigene Elternschaft oder die Pflege von Angehörigen kein Grund ist, eine berufliche Ausbildung abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Problem „Beruf: Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft“ lösen.

Überblick

  • Beruf: Ausbildung in Teilzeit – für wen?
  • Welche Berufe für die Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft?
  • Ausbildungsdauer der Ausbildung in Teilzeit
  • Ausbildungsformen einer Ausbildung in Teilzeit
  • Ohne Ausbildungszeit-Verlängerung
  • Mit Ausbildungszeit-Verlängerung
  • Vertragsinhalte für die Ausbildung in Teilzeit
  • Finanzielle Hilfen für die Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft
  • Regelung der Kinderbetreuung während einer Ausbildung in Teilzeit
  • Ausbildung in Teilzeit auch für Ausbildungsbetriebe profitabel
  • Fazit

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Beruf: Ausbildung in Teilzeit – für wen?

Zum Glück sind die Zeiten vorbei, wo unerwartet frühe Schwangerschaften jungen Mädchen die Berufsausbildung verbauten und sie später nur als Ungelernte arbeiten konnten oder gleich zu Hause blieben. Ebenso wenig bedeutet familiärer Pflegebedarf das Aus für eine Berufsausbildung. Herumgesprochen hat sich das aber noch längst nicht überall, obwohl die Teilzeitausbildung bereits seit dem Jahr 2005 durch die Reform des Berufsausbildungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Eine Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft steht sowohl Frauen als auch Männern offen, die diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie hatten schon mit einer Ausbildung begonnen, mussten diese jedoch wegen Elternschaft oder Pflegetätigkeit vorerst abbrechen und möchten diese Ausbildung jetzt beenden.
  • Sie waren unmittelbar nach oder bereits während ihrer Schulzeit Eltern geworden oder stark in Pflegemaßnahmen eingebunden. Eine Berufsausbildung haben sie so gar nicht erst angetreten.
  • Sie möchten sich nach der Phase ihrer Elternzeit oder Pflegetätigkeit beruflich umorientieren und einen neuen Berufsabschluss erwerben.

Welche Berufe für die Ausbildung in Teilzeit für Pflege und Elternschaft?

Grundsätzlich sind für die Ausbildung in Teilzeit für Pflege und Elternschaft alle staatlich anerkannten Berufe aus dem dualen Ausbildungssystem zugelassen.

Ferner bieten einige schulische Ausbildungseinrichtungen Möglichkeiten zur Ausbildung in Teilzeit an, zum Beispiel für Krankenpfleger oder Erzieher. Jedoch bietet nicht jede Schule ein entsprechendes Ausbildungsmodell an.

Ausbildungsdauer der Ausbildung in Teilzeit

Die Ausbildungsdauer einer Ausbildung in Teilzeit entspricht im Prinzip jener einer herkömmlichen Ausbildung. Vor allem der Berufsschulunterricht wird voll absolviert. In der betrieblichen Ausbildung wird das Ausbildungsprogramm sinnvoll gestrafft.

Unterschreitet die Wochen-Ausbildungszeit allerdings 25 Stunden und damit 75 % der regulären Ausbildungszeit, kann sich unter Umständen die Gesamtausbildungsdauer verlängern. Diese hängt vom Einzelfall ab und kann ein halbes oder ganzes Jahr ausmachen.

Zur Entscheidung wird dabei herangezogen, ob im Ausbildungsbetrieb ausreichend Zeit vorhanden ist, den Auszubildenden in Teilzeit mit allen wichtigen Arbeitsprozessen bekanntzumachen und ob er in der Lage ist, sich sämtliche notwendigen Kenntnisse anzueignen.

Umgekehrt kann im Falle einer besonders guten schulischen Vorbildung oder bereits existierender Berufserfahrung bei der zuständigen Kammer der Antrag auf Ausbildungsvergütung gestellt werden.

Sollte sich während der Ausbildung erweisen, dass die Verlängerung einer Ausbildung wünschenswert wäre, lässt sich diese später noch beantragen.

Ausbildungsformen einer Ausbildung in Teilzeit

Ohne Ausbildungszeit-Verlängerung

Die maximale Ausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht beläuft sich auf mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche.
Folgendes Rechenexempel veranschaulicht die Stundenverteilung der Ausbildungszeiten:

Bei einer angenommenen Ausbildungsdauer von 75 % der regulären Ausbildungszeit ergibt dies auf Basis einer regulären 40-Stunden-Woche eine Ausbildungszeit von wöchentlich 30 Stunden. Hiervon abzuziehen ist der stets gleiche Anteil des Berufsschulbesuchs mit wöchentlich 8 Stunden. Daraus ergibt sich eine betriebliche Ausbildungszeit von 22 Stunden in der Woche. Das Ausbildungsziel kann erwartungsgemäß während der üblichen Ausbildungsdauer von drei Jahren in den meisten Ausbildungsberufen erreicht werden.

Mit Ausbildungszeit-Verlängerung

Bei einer Ausbildung in Teilzeit unter Verlängerung der Ausbildungszeit beträgt die Zeit der Ausbildung einschließlich Berufsschulunterricht zwischen 20 und 30 Wochenstunden.

Wie bereits am Rechenbeispiel unter der Ausbildung in Teilzeit erläutert, wird auch hier der betriebliche Ausbildungszeitanteil anhand der prozentualen Verkürzung der Regelausbildungszeit minus der für den Berufsschulbesuch aufzuwendenden Stunden errechnet.

Je nach Häufigkeit des Berufsschulbesuchs – ein-oder zweimal wöchentlich – und bereits existierender oder noch nicht vorhandener beruflicher Vorerfahrung des Auszubildenden verlängert sich die Ausbildungsdauer um ein halbes oder ganzes Jahr.

Vertragsinhalte für die Ausbildung in Teilzeit

Ein Teilzeitausbildungsvertrag muss bestimmte Details enthalten:

  • einen auf die Teilzeitausbildung abgestimmten individuellen Ausbildungsplan
  • Urlaubsregelung, angepasst an die Ansprüche der Mitarbeiter in Vollzeit
  • Zustimmung der zuständigen Kammer

Selbstverständlich muss auch ein in Teilzeit ausbildender Betrieb über die regulären für eine berufliche Ausbildung erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Berufsschule ist über die Ausbildung in Teilzeit und das zugrundeliegende Modell zu informieren.

Finanzielle Hilfen während der Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft

Die meisten Auszubildenden in Teilzeit führen einen eigenen Haushalt. So müssen sie verschiedenen finanziellen Pflichten nachkommen. Nicht immer sind ihre Ausgaben vollständig gesichert, zum Beispiel durch das Einkommen eines Partners oder Ersparnisse. Zu verzichten brauchen sie deswegen nicht auf ihre Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft. Ihnen stehen mehrere staatliche Leistungen zur Verfügung. Dabei ist zu bedenken, dass einige der Leistungen an ein Höchstalter gebunden sind.

Orientierung gibt diese Aufstellung:

Regelung der Kinderbetreuung während einer Ausbildung in Teilzeit

Bekanntlich sind Plätze zur Kinderbetreuung durch öffentliche Einrichtungen knapp. Auszubildende in Teilzeit stoßen beim Organisieren der Betreuung ihrer Kinder öfters auf Probleme.

Sie sollten rechtzeitig, das heißt im Voraus, mit Ausbildungsbetrieb und Berufsschule mögliche Schwierigkeiten ansprechen. Meistens zeigen Unternehmen, die eine Ausbildung in Teilzeit anbieten, Verständnis, und tolerieren vorübergehende Überschneidungen und dadurch verursachte Ausfälle sowie weitere Ausnahmeregelungen für diese Auszubildenden.

Akut auftretende Situationen wie Erkrankung des Kindes, Ausfall eines Kinderbetreuers oder Streiks können kurzfristige Lösungen oder Kompromisse erfordern, für die am besten von Anfang an ein Plan B vorliegen sollte.

Ausbildung in Teilzeit auch für Ausbildungsbetriebe profitabel

Es lohnt sich auch für Ausbildungsbetriebe, sich mit der Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft näher zu befassen. Erfahrungsgemäß zeigen die Auszubildenden aufgrund ihrer Lebenserfahrung ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Engagement, Disziplin und Lernwillen. Darüber hinaus wissen sie mit Konflikten beziehungsweise Problemen besser umzugehen als die meisten Auszubildenden, die direkt aus der Schule kommen. Allgemein sind Auszubildende in Teilzeit Gleichaltrigen in Vielem voraus.

Ausbildungsbetriebe sind daher gut beraten, wenn sie auch Plätze für die Ausbildung in Teilzeit für Pflege oder Elternschaft bereithalten. Ebenso kann dieses Ausbildungsmodell eine Option für Firmen sein, die regulär nur ein oder zwei Auszubildende haben, dies beibehalten möchten, allerdings für eine bestimmte Zeit ein verringertes Auftragsvolumen zu erwarten haben.

Auch bisher nicht ausbildende Unternehmen, deren Personaldecke dafür bisher zu dünn war oder deren Angestellter mit bestandener Ausbildereignungsprüfung selbst in Teilzeit arbeitet, werden die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung begrüßen.

Fazit

Heute braucht dank gesetzlich geregelter Ausbildung in Teilzeit für Pflege und Elternschaft niemand mehr wegen solcher familiären Ereignisse auf eine gute berufliche Ausbildung zu verzichten. Leider ist diese Reform des Berufsausbildungsgesetzes nach inzwischen über zehn Jahren vielen Menschen immer noch nicht bekannt. Dieser Artikel soll für weitere Bekanntheit sorgen einschließlich der Bitte, auch andere Personen darüber zu informieren.

Bildquelle: © Igor Mojzes – Fotolia.com

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