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Hat das Betreuungsrecht etwas mit einer Entmündigung zu tun? Wir sagen Ihnen, was das Betreuungsrecht ist, wem es zu Gute kommt und was Sie dabei beachten sollten. Holen Sie sich nützliche Informationen zum Betreuungsrecht, um Ihr Leben weiterhin selbst bestimmen zu können.

Überblick

  • Was ist das Betreuungsrecht?
  • Wo ist das Betreuungsrecht geregelt?
  • Was sind die Pflichten eines Betreuers nach dem Betreuungsgesetz?
  • Welche Rechte bleiben der betreuten Person?
  • Wer kann eine Betreuung anordnen?
  • Voraussetzungen für eine Betreuung nach Betreuungsrecht
  • Betreuungsgesetz für Kinder
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsgesetz
  • Betreuung gegen den Willen der Angehörigen
  • Häufige Gründe für eine Betreuung
  • Betreuung gegen den eigenen Willen
  • Eilverfahren im Betreuungsrecht

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Was ist das Betreuungsrecht?

Beim Betreuungsrecht geht es um die Möglichkeit eine Person, die selbst nur eingeschränkt handlungsfähig ist, juristisch zu vertreten. Bei Kindern ist das eine Selbstverständlichkeit, bei Erwachsenen gibt es dafür das Betreuungsrecht. Der Sinn der Betreuung ist, dass diese Personen Hilfe und Schutz erhalten. Es ist nicht der Sinn des Betreuungsrechts jemanden zu bevormunden.

Wo ist das Betreuungsrecht geregelt?

Wie das Betreuungsrecht gehandhabt werden soll, ist seit 1992 im Betreuungsgesetz festgeschrieben. Nähere Angaben dazu finden Sie im Paragrafen 1896 und folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Was sind die Pflichten eines Betreuers nach dem Betreuungsgesetz?

Bei der Betreuung handelt es sich nicht um eine pflegerische oder korrektive Betreuung. Ein Betreuer hat zwar das Recht die betreute Person nach außen zu vertreten, nach innen ist er aber an die Vorgaben dieser Person gebunden.

Ein Betreuer darf nur die Handlungen übernehmen, die der Betreute nicht selbst wahrnehmen kann. Das Betreuungsgericht legt fest, um welche Aufgabenkreise es sich handelt. Das kann zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge, die Vermögensverwaltung, die Aufenthaltsbestimmung oder etwas anderes sein.

Ein Betreuer kann für Schäden, die beim Betreuten entstehen, haftbar gemacht werden. Als Kontrollinstanz ist das Betreuungsgericht zuständig. Es hat aber nicht immer die nötigen Mittel, um eine umfassende Kontrolle zu gewährleisten.

Welche Rechte bleiben der betreuten Person?

Auch wenn Sie einen Betreuer haben, sind Sie weiterhin geschäfts-, ehe- und testierfähig. Außerdem können betreute Personen in den meisten Fällen weiterhin zur Wahl gehen.

Der Betreuer ist lediglich dazu da, der betreuten Person dabei zu helfen, ihren Willen durchzusetzen. In der Praxis kann sich das allerdings von Fall zu Fall schwierig gestalten.

Wer kann eine Betreuung anordnen?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, wie eine Betreuung angeordnet werden kann: Sie können sich selbst dafür entscheiden, dass Sie für die Durchsetzung Ihrer Interessen jemanden brauchen, der Sie dabei unterstützt. Alternativ kann die Betreuung „von Amts wegen“ angeordnet werden.

Dabei kann eine beliebige Person an die zuständige Stelle herantreten und eine Betreuung anregen. Das Betreuungsgericht (in der Regel beim Amtsgericht) wird den Fall prüfen und danach entscheiden, ob es notwendig ist, einen Betreuer zu bestellen.

Voraussetzungen für eine Betreuung nach Betreuungsrecht:

  • Der Betroffene muss volljährig und damit voll rechtsfähig sein
  • Der Betroffene ist nicht oder nur unzureichend in der Lage sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern
  • Grund für diese Einschränkung ist eine Erkrankung oder eine Behinderung
  • Es muss ein Attest vorliegen, das diesen Sachverhalt bestätigt
  • Es gibt keine anderen Möglichkeiten sich helfen zu lassen. Das heißt zum Beispiel, dass Familienangehörige zu weit entfernt wohnen
  • Der Betroffene willigt in die Betreuung ein. Nur wenn der Betroffene seinen Willen nicht äußern kann, ist es möglich ohne seine Zustimmung zu entscheiden
  • Er muss seine Zustimmung vor einem Richter erklären

Betreuungsgesetz für Kinder

Bei Kindern läuft die Betreuung ein wenig anders. Für sie wird ein Vormund bestimmt, wenn ihre Interessen nicht durch die Eltern wahrgenommen werden können. Dabei kann es sich auch um einen Pfleger oder um das Jugendamt handeln.

Wenn bereits absehbar ist, dass durch eine Erkrankung oder Behinderung auch nach dem 18. Lebensjahr kein voll selbstbestimmtes Leben möglich sein wird, kann die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz auch schon vor dem 18. Lebensjahr beantragt und wirksam gemacht werden.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsgesetz

Es ist eine ausgezeichnete Idee, wenn Sie für den Fall, dass Sie Betreuung brauchen, Vorsorge treffen. Wenn Sie möchten, dass Sie durch eine bestimmte Person vertreten werden, die nicht automatisch vom Betreuungsrecht dafür vorgesehen ist, dann sollten Sie das in einer Betreuungsvollmacht klarmachen. Erkundigen Sie sich, welche Vorschriften Sie dabei beachten müssen, damit die Vollmacht anerkannt werden kann.

Betreuung gegen den Willen der Angehörigen

Immer wieder kommt es vor, dass die Angehörigen, die im Regelfall als Rechtsvertreter einer bedürftigen Person agieren können, nicht korrekt handeln. Selbst wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln, können sie von der Situation überfordert sein. Deshalb können sie zugunsten eines Betreuers übergangen werden.

Häufige Gründe für eine Betreuung

Wenn jemand einfach zu faul, zerstreut oder ignorant ist, um sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, ist das noch kein Grund einen Betreuer zu bestellen. Nur wenn ein Arzt einen Grund feststellt, der die Person objektiv daran hindert sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern, kann ein Betreuer bestellt werden.

Dazu zählen zum Beispiel ein Koma, Neurosen, Demenz, Lähmung und Suchterkrankungen. Auch für Alkoholiker und Drogenabhängige kann ein Betreuer bestellt werden, wenn das notwendig ist.

Betreuung gegen den eigenen Willen

Auch wenn jemand ausdrücklich sagt, dass er keine Betreuung möchte, kann das Gericht feststellen, dass das nicht aus freien Stücken geäußert wurde. Bestimmte Krankheiten verändern die Persönlichkeit, so dass der Betroffene nicht mehr klar darüber nachdenken kann, was das Beste für ihn ist.

Eilverfahren im Betreuungsrecht

Wenn Gefahr in Verzug ist oder wichtige Gründe dafür sprechen, kann das Verfahren abgekürzt werden. Dann genügt ein Attest des Arztes.
Das Betreuungsrecht ist aber in den meisten Fällen ein heikles Thema und Sie sollten sich unbedingt von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Bildquelle: © p365.de – Fotolia.com

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