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Ein Gerichtsurteil, das überaus stutzig und betroffen macht, wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Berlin gesprochen: Ein aus Gambia stammender Mann hatte seine fünfjährige Stieftochter systematisch im Rahmen eines religiösen Ritus misshandelt und gequält. Seine Strafe: Zwei Jahre – auf Bewährung!

Ein 37-Jähriger wurde – trotz erdrückender Beweise sowie eines umfangreichen Geständnisses, er habe seine fünfjährige Stieftochter täglich mit einem Hammer geschlagen, sie mit kochendem Wasser übergossen und aufs Übelste verprügelt, – nur zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Es war ein religiöses Ritual

Das Mädchen musste den aus Gambia stammenden Mann nach dessen Hochzeit mit ihrer Mutter mit „Prinz“ ansprechen. Die kleine Amie wurde von ihm im Rahmen des sogenannten „Juju“-Reinigungsrituals immer wieder brutal misshandelt. Ihr Körper war bei der Anhörung über und über mit Wunden übersät. Der Angeklagte Mamadou G. sah dieses Vorgehen als wichtig an, um angeblich böse Dämonen zu vertreiben.

Mutter blieb bewusst tatenlos!

Auf die Rettung ihrer Mama konnte Amie während dieser Phase nicht hoffen. Diese hielt das Verhalten ihres Mannes für richtig und teilte dies ihrer Tochter, als diese sie um Hilfe bat, auch so mit. Das kleine Mädchen war ihrem Peiniger also hoffnungslos ausgeliefert.

Der Asylbewerber hatte viele Namen

Bereits 2003 war Mamadou G. nach Deutschland eingereist – hatte diverse Identitätsangaben gemacht. Bis heute wurden dessen Asylanträge immer wieder abgelehnt. Aufgrund der Anklage droht ihm nun eine Abschiebung zurück nach Gambia.

Beitragsbildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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