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Muss ein Unterhaltspflichtiger auch dann seiner Zahlungspflicht nachkommen, wenn er vorübergehend arbeitslos ist? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied die Frage Ende 2015.

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Unterhalt nach Trennung und Scheidung

Für einen Unterhaltsanspruch nach einer Trennung oder Scheidung gibt es verschiedene Gründe. Dabei handelt es sich meistens um einen Betreuungsunterhalt oder Trennungsunterhalt sowie einen Aufstockungsunterhalt.

Die Pflicht zur Zahlung eines Aufstockungsunterhalts ergibt sich, wenn nach einer Scheidung zwischen den Ehepartnern ein Einkommensgefälle besteht. Dieser Unterhaltsanspruch besteht selbst dann fort, wenn der Unterhaltspflichtige vorübergehend arbeitslos ist. Lediglich während der Phase der Arbeitslosigkeit besteht dieser Unterhaltsanspruch nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. November 2015 – Az.: XII ZR 6/15.

Zugrundeliegender Sachverhalt

Dem Urteil des Bundesgerichtshofs lag ein Fall zugrunde, bei dem ein Mann gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau unterhaltspflichtig war. Zu Beginn handelte es sich dabei um einen Betreuungsunterhalt, dem anschließend wegen des Einkommensgefälles ein Aufstockungsunterhalt folgte.
Vom Januar 2011 bis zum September 2012 war der Mann arbeitslos geworden. Ab Oktober 2012 bezog er Hartz-IV-Leistungen. Ab dem Januar 2013 war der Mann wieder berufstätig als kaufmännischer Angestellter.

Weil er im Zeitraum seiner Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt zu zahlen brauchte, glaubte der Mann nun, auch weiterhin nicht länger unterhaltspflichtig zu sein. Er klagte und bekam vom Amtsgericht teilweise Recht: Es befand, dass er ab Oktober 2012 – dem Beginn seines vorübergehenden Sozialleistungsbezugs – keinen Unterhalt mehr zu zahlen brauchte.

Hiergegen legte seine Ex-Frau beim Oberlandesgericht Berufung ein. Das OLG wiederum verpflichtete ihren einstigen Ehemann, ab dem Zeitpunkt seiner neuen Berufstätigkeit im Januar 2013 die Zahlungen des Aufstockungsunterhalts wieder aufzunehmen. Daraufhin legte der Mann beim obersten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Revision gegen das Urteil ein.

Urteil und Begründung des Bundesgerichtshofs zur Unterhaltspflicht bei vorübergehender Arbeitslosigkeit

Vor dem Bundesgerichtshof als letzter Instanz erlitt der Kläger schließlich eine endgültige Niederlage. Der BGH war nämlich der Ansicht, dass ein Anspruch auf

Aufstockungsunterhalt keineswegs durch eine Arbeitslosigkeit für immer beendet sei. Dabei sei es auch unerheblich, dass während dieses Zeitraumes das Einkommen des Mannes niedriger als das Einkommen seiner einstigen Ehefrau gewesen sei, weshalb vorübergehend keine Zahlungsverpflichtung vorgelegen habe. Vom Grundsatz her bestehe der Unterhaltsanspruch trotz der vorübergehenden Arbeitslosigkeit fort.

Der BGH begründete sein Urteil auch damit, dass der Mann während der Ehe mehr verdienen konnte. Die Zeit der Ehe habe seine beruflichen Möglichkeiten positiv geprägt, sodass er später auch leichter in seinen Beruf zurückkehren konnte.

Warum zum Familienanwalt?

An dem geschilderten langen Weg durch die Instanzen ist gut zu erkennen, dass familienrechtliche Angelegenheiten kompliziert und langwierig werden können. Sachkundiger juristischer Rat ist daher am sichersten bei einem Familienanwalt zu erhalten. Zum Beispiel spielt bei der juristischen Beurteilung von durch Arbeitslosigkeit ausgelösten Streitfällen oft auch eine Rolle, ob eine Arbeitslosigkeit unverschuldet eintrat oder vorsätzlich herbeigeführt wurde – mit jeweils unterschiedlichen juristischen Konsequenzen.

Bildquelle: © kwarner – Fotolia.com

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