Weiterbildung am

Vom Bildungsgutschein haben die meisten Menschen schon einmal gehört. Doch was es damit genau auf sich hat, wissen viele nicht. Hier erfahren Sie, was Sie über den Bildungsgutschein und weitere Fördermöglichkeiten wissen müssen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie diese Bildungsförderung beantragen können.

Überblick

  • Definition
  • Geschichte
  • Bildungsgutscheine für Kinder
  • Studienkonten
  • Umsetzung der Studienkonten
  • Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
  • Gültigkeit
  • Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld
  • Leistungen
  • Alternativen
  • Bildungsprämie
  • Vermittlungsgutscheine

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Definition

Als Bildungsgutschein kann man einerseits die staatlichen Fördergelder bezeichnen, die Arbeitnehmer für ihre berufliche Weiterbildung nutzen können, andererseits Studienkonten für junge Menschen, die noch in der Ausbildung sind. Dabei wird ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt, den Sie selbst abrufen müssen. Sie erhalten also nicht tatsächlich einen Gutschein als Objekt und können den Betrag auch nicht über mehrere Jahre hinweg aufsummieren.

Geschichte

Bereits in den 1950ern gab es Ideen die Bildungsfinanzierung über ein Gutscheinsystem zu regeln. Das Konzept dahinter sieht vor, dass der Staat, um den Anspruch seiner Bürger auf Bildung zu erfüllen, diese direkt fördert, anstatt Bildungseinrichtungen zu finanzieren. Jeder Bürger kann sich entscheiden, wofür er seinen Betrag nutzen möchte, womit sich das Bildungsangebot selbst regelt.

Bildungsgutscheine für Kinder

Momentan gibt es mehrere Ansätze die klassische Idee eines Bildungsgutscheins zu verwirklichen. Kinder und Jugendliche haben bis zu Ihrem 18. Lebensjahr einen Anspruch darauf mit 10 Euro pro Monat gefördert zu werden, um am sozialen und kulturellen Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Dafür werden personalisierte Gutscheine für einzelne Schüler oder Zahlungen für den Anbieter der Leistung zur Verfügung gestellt.

Studienkonten

Bei Studienkonten handelt es sich ebenfalls um Bildungsgutscheine. Das System funktioniert aber ein wenig anders als bei Schülern. Grundsätzlich soll es jedem Studienanfänger ermöglicht werden, gebührenfrei zu studieren.

Dabei wird aber eine Obergrenze festgelegt, wie viel der Staat leisten kann oder will. Wer also länger studiert als nötig oder aus einem anderen Grund mehr Kosten verursacht, muss selbst für diese Kosten aufkommen. Teilzeitstudenten, die weniger Vorlesungen besuchen, verbrauchen weniger Guthaben von ihrem Studienkonto als Vollzeitstudenten. Wer sein Studium schneller beendet, kann das Restguthaben für die Weiterbildung nutzen.

Umsetzung der Studienkonten

Studienkonten wurden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt und bei der Einführung der allgemeinen Studiengebühren teilweise wieder abgeschafft.

In Rheinland-Pfalz gab es eine so genannte „Leistungsabbuchung“, für die der individuelle Studienverlauf maßgeblich war. Die Alternative dazu, die es bei Diplom- und Magisterstudiengänge gab, war die „Regelabbuchung“, die stets die gleiche Höhe hatte.

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Die Leistungen durch den Bildungsgutschein sind im Paragraph 81 des Sozialgesetzbuches III festgelegt. Sie gelten für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitslose. Der Bildungsgutschein wird ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen.

Diese Bescheinigung wird bei einem Anbieter für berufliche Bildung vorgelegt und von diesem zur Abrechnung der Kosten vor Beginn der Maßnahme wieder an das Arbeitsamt weitergeleitet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um Ihren Bildungsgutschein kümmern.

Gültigkeit

Die Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit haben eine Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss eine Bildungsmaßnahme angetreten werden.

Außerdem können Bildungsgutscheine auf bestimmte regionale Angebote oder bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Weiterbildung. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob eine bestimmte Förderung als sinnvoll eingestuft wird oder nicht.

Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld

Wenn Sie mit dem Bildungsgutschein an einem Angebot teilnehmen, dann behalten Sie damit Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er kann allerdings unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Wenn Ihnen zum Beginn der Maßnahme noch 30 Tage oder weniger zustehen, so bleiben diese erhalten. Wenn es mehr Tage sind, so bekommen Sie für jeweils zwei Tage Fortbildung einen Tag abgezogen. Es können aber nie weniger als 30 Tage übrig bleiben.

Leistungen

Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben und sich damit fortbilden, dann werden sämtliche Kosten, die dadurch entstehen, übernommen. Das beinhaltet die Lehrgangskosten, Unterrichtsmaterialien, Arbeitskleidung und Gebühren für Prüfungen. Außerdem können Fahrt- und Übernachtungskosten übernommen werden.

Alternativen

Maßnahmen, die weniger als 12 Wochen dauern, können auch im Rahmen der Trainingsmaßnahmen für Erwachsene finanziert werden.

In Nordrhein-Westfalen wird der so genannte Bildungscheck NRW angeboten. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer aus kleinen und mittelständischen Betrieben, sowie Selbstständige und andere Erwerbstätige einen Zuschuss zu ihren Weiterbildungskosten bekommen, der 50 Prozent der Summe und maximal 2.000 Euro ausmacht.

Voraussetzung ist, dass Sie im laufenden oder vergangenen Jahr noch an keiner Weiterbildung teilgenommen haben und im vergangenen Jahr den Bildungsscheck nicht genutzt haben. Außerdem müssen Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen oder dort beschäftigt sein.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist momentan bis Ende 2017 begrenzt und speist sich aus Mitteln des Bildungsministeriums und des Europäischen Sozialfonds.

Die Bildungsprämie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Den Prämiengutschein. Dadurch können Sie sich 50 Prozent der Gebühren für die Teilnahme an Weiterbildungen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro erstatten lassen. Dafür müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 20.000 Euro im Jahr liegen. Sie müssen sich zuvor durch eine staatlich anerkannte Stelle beraten lassen.
  • Das (Weiter)bildungssparen. Wenn Sie Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten, für die Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, so unterliegt dies meist einer Sperrfrist. Für bestimmte Bildungsangebote ist es aber möglich, dass Sie schon vorher Geld entnehmen.

Vermittlungsgutscheine

Amtlich wird dieser Zuschuss „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung“ (AVGS MPAV) genannt. Damit wenden Sie sich aber nicht an eine Bildungseinrichtung, sondern an einen privatwirtschaftlichen Arbeitsvermittler.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2