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Hartz-IV-Familien nutzen Angebote des Bildungspaketes nicht. Millionen Euro liegen brach. Unter anderem, weil der bürokratische Aufwand für die Antragsteller zu hoch ist.

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Bildungs- und Teilhabepaket fast ungenutzt

Im April 2011 führte die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), ausgearbeitet unter der damaligen Bundesbildungsministerin Ursula von der Leyen, ein. Das Ziel war, dass vor allem arme Kinder und Jugendliche – zum Beispiel trotz der Arbeitslosigkeit der Eltern – am sozialen Leben teilnehmen können. Das Bildungs- und Teilhabepaket sah hierzu Zuschüsse unter anderem für ein warmes Mittagessen in Schulen, Klassenfahrten oder Vereinsbeiträge vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu niedrig angesetzt waren, um eine Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde daraufhin als Teil des „Hartz-IV-Kompromisses“ eingeführt worden.

Nur zehn Prozent der Hartz-IV-Familien nutzen Zuschüsse

Nun wurde bekannt, dass bundesweit nur etwa zehn Prozent der berechtigten Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern, die Zuschüsse aus dem BuT in Anspruch nehmen würden.

Damit ist das Bildungspaket ein glatter Fehlschlag der Bundesregierung. In vielen Fällen ist der bürokratische Aufwand für die Eltern absprechend. Wer mit rund zehn Euro pro Monat bezuschusst werden möchte, muss mehrere Seiten mit bis zu 40 Angaben ausfüllen. Das Jobcenter im Märkischen Kreis fordert das Ausfüllen von 25 Seiten für minimale Leistungen. Zu viel, zu kompliziert.

Millionen Euro liegen einfach brach

Dadurch liegt ein Betrag im dreistelligen Millionenbereich brach, kritisierte kürzlich Prof. Dr. Holger Noltze vom „Rat für Kulturelle Bildung“, der die aktuellen Zahlen zum Bildungspaket abgerufen hatte.

Seine Forderung: Die kommende Bundesregierung müsse das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend reformieren. Nicht nur bleiben viele Gelder ungenutzt. Gleichzeitig verursacht das BuT Millionen an Verwaltungskosten – sowohl auf Seiten der Behörden als auch bei Musikschulen und Vereinen.

„Allein in Nordrhein-Westfalen gehen pro Jahr 58 Millionen Euro für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen verloren“, so Noltze. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe laut WAZ festgestellt, dass monatlich 25,7 Millionen Euro Verwaltungskosten 28,7 Millionen Euro gegenüberstehen, die die Kinder und Jugendlichen beanspruchen.

Chipkarten für Nutzung: Es geht auch besser!

Dass insbesondere der bürokratische Aufwand Hartz-IV-Familien von der Beantragung der Zuschüsse abschreckt, zeigen positive Alternativen aus Hamm, Münster und dem Kreis Steinfurt. Dort wurden Chipkarten eingeführt, mit denen die Kinder und Jugendlichen ganz unkompliziert die Angebote buchen und nutzen könnten. Während die bundesweite Quote bei zehn Prozent liegt, würden in diesen Regionen bis zu 50 Prozent der Hartz-IV-Kinder das Bildungs- und Teilhabepaket beanspruchen.

Regelsätze zu niedrig, Anträge zu bürokratisch

In 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals festgestellt, dass die Regelsätze für Kinder sowie für Erwachsene im Bereich der Bildung zu niedrig angesetzt waren. So standen alleinstehenden Erwachsenen 1,39 Euro pro Monat für die Bildung zur Verfügung.

Für Kinder hab es je nach Alter zwischen 0,29 bis 1,16 Euro pro Monat. Mit dem Geld waren schulische Bedarfe und Bildungsbedarfe abzudecken – theoretisch. Damals reagierte die Bundesregierung mit der Einführung des Schuldgeldes für Hartz-IV-Kinder in Höhe von 100 Euro.

2011 wurde erneut festgestellt, dass die Regelsätze den realen Bedarf nicht abdecken können. Die Lösung sollte das Bildungs- und Teilhabepaket liefern, damit Hartz-IV-Familien nach Bedarf Zuschüsse beantragen können.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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