Heimarbeit am

Seit der industriellen Revolution in den 1850er Jahren in Großbritannien hat sich im Bereich der handwerklich-technischen Hilfsmittel und Berufe einiges getan.
Durch den Einzug der Computertechnologie verändern sich jedoch auch die Bürotätigkeiten.

Veränderungen mit dem Einzug der Computertechnologie

Laptops, Smartphones und Tablets haben dafür gesorgt, dass viele Arbeitnehmer ihrer Tätigkeit sogar prinzipiell auch vom Homeoffice ausüben können.
Von besonderem Nutzen sind dabei Cloud-Dienste, die das Speichern und Versenden von Präsentationen und Dokumenten so sehr erleichtern, dass diverse Unternehmen eine zumindest zeitweilige Heimarbeit ihrer Angestellten nicht nur akzeptieren, sondern als Bonbon von sich aus anbieten.
Die Knackpunkte dabei sind allerdings das Arbeitsrecht und die IT-Sicherheit: Schließlich geht es nicht nur um die Arbeitszeiten und die Arbeitsstätte – auch die die Organisation der Arbeitsabläufe und diverse Haftungsfragen müssen geklärt werden.

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Wie sieht es mit der aktuellen Datenschutzlage beim Homeoffice aus?

Sobald Datenschützer an die Nutzung und Verwaltung von sensiblen Firmen- und Kundendaten von Zuhause aus denken, gehen bei manchen die Alarmglocken an: Was ist, wenn das Netzwerk in der Wohnung eines Mitarbeiters gehackt wird und entsprechende Informationen in die falschen Hände gelangen?

Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass Office Anwendungen und das CRM (Customer Relationship Management) ein funktionierendes Schutzkonzept voraussetzen.

Dazu gehöre laut der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) neben der

  • VPN-Verbindung zum Firmennetzwerk eine
  • 2-Faktor-Authentizifierung, die
  • vollständige Umsetzung der Passwort-Richtlinien und eine
  • Verschlüsselung der Hardware (Festplatten).

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine strikte Trennung zwischen beruflicher und privater Hard- und Software – was auch für USB-Sticks gilt. Und ebenso selbstverständlicherweise habe ein Firmenlaptop keinerlei private Daten oder persönliche Kontakte zu enthalten.

Aufgabe des Arbeitnehmer

Des Weiteren obliegt es dem Arbeitnehmer, zu gewährleisten, das niemand von Familie oder Gästen an den Rechner gelangt noch ihm bei der Arbeit einen Blick über die Schulter wirft.
In diesem Rahmen bietet sich ein eigener, abschließbarer Arbeitsraum und ein Passwort für den Laptop an.
Dokumente und Unterlagen mit personenbezogenen Daten dürfen entweder nur digital vorliegen oder in einem ebenfalls verschließbaren Schrank aufbewahrt werden.

Was im ersten Moment sehr aufwendig klingt, ist jedoch dank der modernen intelligenten Sicherheitskonzepte eine vergleichsweise sichere Angelegenheit: Ein gut gesichertes Homeoffice bietet sensiblen Unterlagen mehr Schutz, als wenn ein Mitarbeiter die Unterlagen im Großraumbüro auf dem Drucker vergisst.

Daraus ergibt sich folgendes Fazit

Nicht jedes Berufsbild macht eine dauerhafte Arbeit im Homeoffice möglich: Gerade Dienstleister oder Handwerker müssen eben doch oft in ein Geschäft in Anspruch nehmen oder zum Kunden selbst fahren, um ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Nichtsdestotrotz sind die Datenschutzbestimmungen nicht so enorm, dass ein Homeoffice daran scheitern muss. Viele Unternehmen arbeiten bereits an Strategien, um ihren Angestellten flexible Arbeitszeiten und -orte bieten zu können. Insofern sind individuelle Lösungen keine Seltenheit – und der Datenschutz bleibt auch bei einer Arbeit im Homeoffice gewährleistet.

Bildquelle: © Spectral-Design, © irina  – Fotolia.com 

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