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Es scheint als würden Jobcenter ihren Mitarbeitern und den Leistungsempfängern lediglich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aufhalsen, denn einen Nutzen kann man oftmals nicht erkennen. So urteilte auch der Bundesrechnungshof (BRH), was die Kritik an Jobcentern und am Hartz-IV-System insgesamt wieder hochkommen lässt. Unter Berufung auf einen Prüfbericht schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ in diesem Zusammenhang, dass der BRH die Vermittlungsarbeit der Jobcenter bundesweit rügte und oftmals keine angemessene Betreuung der Leistungsempfänger festzustellen sei.

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So sollen viele Maßnahmen, die Leistungsempfänger im Rahmen der Jobsuche absolvieren müssen, schlichtweg nutzlos. In anderen Fällen seien laut BRH die erfolgreich absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss nicht berücksichtigt worden.

Man habe die neuen und unter Umständen auch guten Qualifizierungen nicht in die Bewerberprofile übernommen, sodass sich nach der Maßnahme für die Leistungsempfänger die Vermittlungschancen nicht verändert hätten und daher die Teilnahme sinnlos wäre.

Jobcenter schmeißen Geld raus

Als „noch deutlich verbesserungswürdig“ soll der BRH laut „Süddeutsche Zeitung“ die Betreuung nach einer Maßnahmen durch die Sachbearbeiter der Jobcenter bezeichnet haben. Ebenso erschreckend wie die Tatsache, dass die Maßnahmen nicht effektiv für die Jobvermittlung genutzt wurden, klingt das Ergebnis des Prüfberichts, dass verhängte Maßnahmen „oft nur zufällig erfolgreich“ seien.

Der BRH rügte die Jobcenter und forderte sie dazu auf, mit Blick auf den „hohen finanziellen Aufwand“ und den „großen persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten“ die Maßnahmen und ihre Ergebnisse zu berücksichtigen.

Wenn, wie der BRH annimmt, eine Maßnahme bei Ein-Euro-Jobs im Schnitt 700 Euro und bei Weiterbildungsmaßnahmen rund 6.000 Euro kostet, kommt dies einer reinen Geldverschwendung gleich.

„Absolventenmanagement“ in Jobcentern schlecht

Im Zuge des Prüfberichts untersuchten die Kontrolleure des BRH 500 Fälle. Bei 39 % der Fälle wurden interne Weisungen missachtet, die im Zusammenhang mit der Dokumentation der Maßnahmen stehen.

Die Profile der Leistungsempfänger wurden schlichtweg nicht aktualisiert. Sie hatten also durch eine Maßnahme neue Qualifizierungen erreicht, die ihnen für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht halfen.

Schon in 2014 hatte die Bundesagentur für Arbeit in einer internen Untersuchung festgestellt, dass das „Absolventenmanagement“ Defizite aufweise. Anpassungen sind scheinbar nicht vorgenommen worden.

Martin Schulz plant Änderungen an Agenda 2010

Der designierte Kanzlerkandidat der SPD hatte vor einigen Wochen für Aufsehen gesorgt, als er ankündigte die Agenda 2010 zu reformieren. Sie wurde einst von seinem Parteivorgänger Gerhard Schröder eingeführt. Der Erfolg von Hartz IV ist seit jeher umstritten.

Erst kürzlich verdeutlichte eine Arbeitsmarktstudie, dass Hartz IV nichts zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit beigetragen hat. Rund eine Millionen Arbeitslose befindet sich seit Einführung von Hartz IV im Dauerbezug. Zählt man jene Arbeitslose hinzu, die bis zu fünf Jahre im Leistungsbezug sind, ist Hartz IV für viele Menschen ein Dauerzustand und keine kurzfristige Lösung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit.

Das liegt auch unter anderem daran, dass die Jobcenter wenig in die Weiterqualifizierung von Langzeitarbeitslosen investiere. Jene Arbeitslose, die schnell vermittelt werden, verfügen ohnehin über ein gutes Bildungsniveau und Berufserfahrung.

Mit einem Wahlsieg im September würde Martin Schulz den Bezug von Arbeitslosengeld I verlagern, um Hartz IV zu verzögern. Wer weiterhin an Qualifizierungen teilnimmt, soll vor einem möglichen Hartz-IV-Bezug ein „Arbeitslosengeld Q“ erhalten.

Die Probleme rund um Hartz IV und die Jobcenter sind jedoch so vielseitig, dass auch eine Reform unter Martin Schulz kaum Veränderung bringen würde.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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