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Dem Ideenreichtum der Bürger ist hier kaum Einhalt geboten, denn Ihnen fällt immer mehr ein, die GEZ-Gebührenstelle in den Wahnsinn zu treiben.
Hierbei handelt es sich allerdings ausnehmend um legitime Wege, derer sich die Bürger bedienen, um die Gebührenstelle mit Mehraufwand allmählich zu ersticken.

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Übersicht

  • Negative Meldungen
  • Die Bürger rühren sich
  • Die Beratungspflicht einfordern
  • Die Verweigerung der Einzugsermächtigung
  • Der Weg über die kostenlose Selbstauskunft
  • Unter Vorbehalt zahlen

Negative Meldungen

Die negativen Meldungen, die sich bezüglich der GEZ in der Öffentlichkeit breit machen, nehmen nicht ab. Da sollte doch mit der neuen Rundfunkgebührenverordnung und den einhergehenden Veränderungen ein wenig frischer Wind in die Köpfe der Bürger einziehen und das Image der angeschlagenen GEZ verbessern, doch diese Rechnung scheint nicht aufgegangen zu sein.

Die Bürger rühren sich

Das Gegenteil ist der Fall. Inzwischen sehen viele Bürger nicht mehr ein, sich von den Androhungen der GEZ beeindrucken zu lassen. Sie haben genug Möglichkeiten gefunden, die GEZ-Gebührenstelle in den Wahnsinn zu treiben.

Das Portfolio der Optionen, die in diesem Fall den Bürgern zur Verfügung steht ist groß. Im Internet fällt man immer wieder über findige Ideen, mit denen die Bürger die GEZ-Gebührenstelle in den Wahnsinn treiben.

Die Beratungspflicht einfordern

Die Bürger berufen sich auf die Beratungspflicht, die im Paragrafen 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verankert ist.

Da gehen Anfragen bei der GEZ ein, die beispielsweise den Begriff der Raumeinheit im Paragrafen 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hinterfragen und jede Anfrage muss von den Mitarbeitern beantwortet werden.

Ein Arbeitsaufwand, der die GEZ-Gebührenstelle auch an die Grenzen der Kapazitäten treiben kann.

Die Verweigerung der Einzugsermächtigung

Wenn die Einzugsermächtigung verweigert wird, muss dem Gebührenzahler eine Rechnung zugehen, die er dann begleichen muss.

Ein enormer Arbeitsaufwand, der bei der Verweigerung der Einzugsermächtigung auf die Mitarbeiter der GEZ-Gebührenzentrale zu kommen kann.

Der Weg über die kostenlose Selbstauskunft

Der Bürger hat das Recht, einmal jährlich die gespeicherten Daten der GEZ bezüglich seiner Person abzufragen.

Würden alle Bürger von diesem Recht Gebrauch machen, dann trieben sie die GEZ-Gebührenstelle mit dem Mehraufwand gewiss in den Wahnsinn.

Die Flut der Anfragen, nebst Nachfragen auf Anfragen, steigerte nicht nur den Kostenaufwand.

Gutachten anfordern

Ideenreichen Bürgern ist der Gedanke gekommen, sich das GEZ-Gutachten des Bundesfinanzministeriums zukommen zu lassen.

Der Grundgedanke, mit dem Internet nicht vertraut zu sein, gibt einem die Möglichkeit, ein 33seitiges Gutachten in Papierform anzufordern.

Der Mehraufwand und die Portokosten werden auch bei dieser Idee in die Höhe getrieben.

Unter Vorbehalt zahlen

Die Gegner der GEZ-Gebühren hoffen auf ein Urteil, das die Rundfunkbeiträge für unrechtmäßig erklärt.

Aus diesem Grund zahlen sie nur unter Vorbehalt einer entsprechenden Rückzahlung. Zur Vermeidung der Verjährungsfrist, fordern sie pünktlich nach Ablauf der Frist von drei Jahren die Beiträge zurück.

Auch mit dieser Methode treiben sie letztlich die GEZ-Gebührenstelle in den Wahnsinn.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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