Hartz 4News am

Die angekündigten Hartz-IV-Reformen von Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) stoßen auf Widerstand: Anstatt einer Reduzierung von Bürokratie, wie es das Arbeitsministerium eigentlich versprochen hat, werden vor allem Leistungen gekürzt. Eine Mehrheit der Bundesländer hat sich nun im Bundesrat für allgemeine Erleichterungen und eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ausgesprochen.

Überblick:

– Bundesrat fordert Hartz-IV Erleichterungen
– Mehrheit der Länder für höhere Regelsätze für Kinder und Jugendliche
– Sanktionsdauer bis 4 Jahre geplant
– Anrechnung von Nachzahlungen bald möglich
– Geplante Hartz-IV-Verschärfungen müssen Bundesrat noch passieren

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Immer wieder Kritik an den Regelsätzen

Die Kritik an den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche nach dem Hartz-IV-Gesetz ist nicht neu: Vor einigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Sätze für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es allerdings nicht um die Höhe der Sätze als solches, sondern um die Art der Berechnung. Der Bund hatte bis dahin einfach einen zwei Drittel-Anteil eines Erwachsenen angenommen – ohne aber den Nachweis zu erbringen, dass die Kosten für Jugendliche tatsächlich derart geringer ausfallen, als dies bei einem Erwachsenen der Fall ist. Hartz-IV-Familien werden aus Erfahrung davon berichten können, dass die Kosten für Kinder in der Wachstumsphase schon wegen der ständig notwendigen neuen Kleidung eher höher ausfallen. Auch wenn es zu einer Nouvellierung der Gesetze kam, hat sich das Niveau des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche kaum geändert.

Bis zu vier Jahre Sanktionen

Durch das derzeit diskutierte „Rechtsvereinfachungsgesetz“ zum SGB II könnte sich wieder einige Verschärfungen für Hartz-IV-Bezieher ergeben: So soll es beispielsweise möglich sein, die Sanktionierungsdauer auf bis zu vier Jahre auszudehnen. Unter der Sanktionierung wird die vorrübergehende Absenkung des Hartz-IV-Regelsatzes verstanden, wenn beispielsweise Termine nicht eingehalten worden sind. Weiterhin werden die Freibeträge für Erwerbsarbeit gesenkt. Außerdem könnten berechtigte Nachzahlungen von Sozialleistungen künftig als Einnahmen verbucht werden. Das problematische dabei: Einnahmen werden auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet. So könnte es zu der paradoxen Situation kommen, dass verschiedene Sozialleistungen miteinander verrechnet werden, nur weil sie zufällig zum selben Zeitpunkt ausgezahlt werden.

Fachleute fordern Hartz-IV-Erleichterungen

Nicht nur Sozialverbände lehnen die neuen Härten der Reform ab. Auch die Mehrheit der Bundesländer fordert im Bundesrat nun Änderungen. Die Begründung erscheint dabei nachvollziehbar: Durch die derzeitige Gesetzgebung und die aktuelle Höhe der Regelsätze sei ein „gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Teilhabe“ für Bezieher von Hartz-IV nicht mehr möglich. Genau diese Teilhabe soll aber eigentlich von Gesetzeswegen gefördert werden, um auch Beziehern von Hartz-IV alle Chancen und Möglichkeiten, die die Gesellschaft und der Arbeitsmarkt allen Menschen bietet, offen zu halten.

Kritische Länder in der Mehrheit: „Rechtsvereinfachungsgesetz“ steht auf der Kippe

Konkret fordern die Länder eine Erhöhung der Regelsätze vor allem für Kinder und Jugendliche. Weiterhin ist von „allgemeinen Erleichterungen“ die Rede, die allerdings nicht genauer genannt werden. Die Mehrheit im Bundesrat für eine sozial gerechte Reformierung ist brisant: Das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ muss im Juli diesen Jahres erst noch den Bundesrat passieren – bei der derzeitigen Stimmungslage wird dies wohl nur mit umfangreichen Änderungen möglich sein.

2 Bewertungen
5.00 / 55 2