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Der Bundesrechnungshof deckte in den Jobcentern Missstände in der Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf. So übte er Kritik am Anwenden von Weiterbildungsmaßnahmen und entdeckte Mängel bei Ein-Euro-Jobs. Nicht nur für Langzeitarbeitslose ist das frustrierend. Es verursacht obendrein überflüssige Kosten.

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Vermittlungsarbeit der Jobcenter dringend verbesserungsbedürftig

In seinem vorläufigen Prüfbericht befand der Bundesrechnungshof, dass die Vermittlungsbemühungen der Jobcenter sehr zu wünschen übrig lassen. Oft seien die getroffenen Maßnahmen nur zufällig erfolgreich.

Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen – und dann?

Die Jobcenter stecken Langzeitarbeitslose zwar eifrig in kostenträchtige Qualifizierungsmaßnahmen, doch anschließend geschieht allzu oft nichts. Weiterbildungen, Ein-Euro-Jobs und Eingliederungsmaßnahmen werden oft genug nicht einmal in einem internen Bericht dokumentiert.

Insgesamt hatten die Kontrolleure des Bundesrechnungshofes Ende 2015 nahezu 500 beispielhafte Fälle näher geprüft. Dabei zogen sie acht kommunale oder durch die Bundesagentur für Arbeit geführte Jobcenter heran, darunter Einrichtungen in Berlin, Köln, Hannover, Stuttgart und München.

Dabei zeigten sich in fast 40 % aller überprüften Fälle Dokumentationsmängel und nicht aktualisierte Daten der betreuten Langzeitarbeitslosen. Nach ihren Qualifizierungsmaßnahmen erhielten die Arbeitslosengeld-II-Bezieher in ihrer Akte weder eine Notiz über ihre neugewonnenen Fähigkeiten, noch erfuhren sie eine Verbesserung ihrer Lage seitens der Jobcenter.

Ein Beispiel für schlechte Betreuung durch Jobcenter

Beispielhaft zitierte der Bundesrechnungshof die Weiterbildungsmaßnahme einer Verkaufshilfe zur Kauffrau im Einzelhandel, die ihre Abschlussprüfung sogar mit „sehr gut“ bestanden hatte. Dennoch wurde sie vom Jobcenter weiterhin als Verkaufshilfe geführt. Das war für den Bundesrechnungshof nicht einfach eine Nachlässigkeit, sondern eine Missachtung der Vorgaben durch die Bundesagentur für Arbeit oder interne Weisungen seitens der Kommunen.

Außerdem gaben die Kontrolleure des Bundesrechnungshofes zu bedenken, dass ein derartiges ignorantes Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter die betreuten Langzeitarbeitslosen demotivieren würde. In circa jedem dritten Fall diente die absolvierte Qualifizierungsmaßnahme nicht zur Entwicklung einer neu ausgerichteten Strategie zur Arbeitsmarktintegration.

Verschwendung durch Jobcenter

Bleiben die in Weiterbildungsmaßnahmen erworbenen neuen Fähigkeiten unberücksichtigt, waren der damit verbundene hohe finanzielle Aufwand der Behörde und der persönliche Einsatz des Leistungsberechtigten umsonst. Immerhin kostet eine längerfristige Qualifizierung einschließlich Abschluss die Jobcenter im Durchschnitt monatlich 361 Euro.

Missbrauch von Ein-Euro-Jobs

Kritisiert hat der Bundesrechnungshof auch den Umgang mit Ein-Euro-Jobs. Zum einen dürfen diese nur zusätzlich zu einem bereits bestehenden Job erledigt werden, zum anderen sollen sie dem öffentlichen Interesse dienen.

Das bedeutet zum Beispiel für den Pflegebereich, dass Ein-Euro-Jobber nicht als Pfleger arbeiten dürfen. Für sie kommen lediglich zusätzliche Tätigkeiten infrage wie beispielsweise Vorlesen.
Der Bundesrechnungshof rügte auch hier eine oft im Anschluss nicht stattfindende Berücksichtigung der durch den Ein-Euro-Job gestärkten Fähigkeiten.

Beratungsmängel der Jobcenter

Ebenfalls missfiel den Prüfern vom Bundesrechnungshof die mangelhafte Beratung Langzeitarbeitsloser. Bereits auf ihr Erstgespräch müssen sie wochenlang warten – im Durchschnitt 9 Wochen. Auch danach dauert es durchschnittlich fast 4 Monate bis zur Eingliederungsvereinbarung für den Arbeitsmarkt. Bei circa einem Drittel der Betreuten kam es gar nicht erst zu einer derartigen Vereinbarung.

Ursache für schlechte Betreuung durch Jobcenter

Wesentlichen Anteil an der mangelhaften Betreuung durch die Jobcenter hat die im Kontrollsystem herrschende Mischverwaltung in Deutschland, bei der zwar Bund, Länder und Kommunen für die verschiedenen Aufgaben eines Jobcenters zuständig sind.

Die Finanzierung dagegen liegt hauptsächlich beim Bund, der allerdings nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten über die durch ihn finanzierten Leistungen beziehungsweise Maßnahmen hat.

Bildquelle: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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