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Aktuell gibt es in Deutschland nahezu 1,8 Millionen arbeitslose Hartz-IV-Empfänger. Aufgabe der Jobcenter ist es, ihnen wieder zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen. Dies gelingt jedoch oft nicht. Der Bundesrechnungshof hat jetzt die Vermittlungsarbeit der Jobcenter beanstandet.

 

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Verbesserungsbedürftige Vermittlungsarbeit der Jobcenter

Nachdem der Bundesrechnungshof die Vermittlungsarbeit verschiedener Jobcenter überprüft hat, übte er heftige Kritik an der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Hier gebe es noch reichlich Verbesserungsbedarf, gaben die Prüfer des Bundesrechnungshofes zu Protokoll.

Mangelhafter Umgang mit Qualifizierungsmaßnahmen

In Qualifizierungsmaßnahmen der Jobcenter fließt sehr viel Geld. Dies soll sich dadurch rechnen, wenn Langzeitarbeitslose wieder fit für den Arbeitsmarkt werden und künftig keine Sozialleistungen mehr beziehen müssen. Meistens handelt es sich bei den Maßnahmen um Weiterbildungen, Ein-Euro-Jobs oder Eingliederungsprogramme. So weit geht das auch in Ordnung.

Was jedoch überhaupt nicht geht: Anschließend werden sehr oft die absolvierten Qualifizierungsmaßnahmen in der Akte des betreuten Hartz-IV-Empfängers oder anderweitig intern nicht vermerkt.

Die hiervon betroffenen rund 39 % der Betreuten sind keine Lappalie mehr. Das ist einfach zu viel für ein bloßes Versehen. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob sich die Vermittlungschancen eines Langzeitarbeitslosen tatsächlich durch derartige Maßnahmen verbessern oder nicht.

Demotivierendes Ignorieren von erworbenen Qualifizierungen

Der nachlässige Umgang der Jobcenter stellt nicht nur eine Vergeudung der für Förderungsmaßnahmen bereitgestellten Finanzen dar. Es demotiviert obendrein viele Langzeitarbeitslose, trotz ihrer oft unter Mühen erworbenen Qualifizierung nicht weiter zu kommen. Sie wurden in eine Maßnahme gesteckt und schlossen sie erfolgreich ab, teilweise mit Bestnoten.

Anschließend ignoriert das Jobcenter diesen Erfolg. Hartz-IV-Empfänger leiden ohnehin schon unter Vorurteilen, darunter Behauptungen, sie seien nicht wirklich an einem Arbeitsplatz interessiert oder zeigten zu wenig Eigeninitiative bei der Arbeitssuche und Weiterqualifizierung.

Wenn dann absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen durch ignorantes Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter doch nicht zur Chancenverbesserung in der Vermittlungsarbeit beitragen, ist das für Langzeitarbeitslose doppelt bitter.

Schuld für Vermittlungsmängel eindeutig bei Jobcentern

Die Jobcenter sind zwar der Bundesagentur für Arbeit untergeordnet. Doch die Schuld für Vermittlungsmängel liegt klar bei den Mitarbeitern der Jobcenter. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit erklärt: „Der Bundesrechnungshof hat ausdrücklich anerkannt, dass wir mit unseren Weisungen das Vorgehen der Jobcenter detailliert und umfangreich geregelt haben.“ Der Bundesrechnungshof hält diese Weisungen für ausreichend.

Die Bundesagentur für Arbeit nimmt das Ergebnis der Prüfung durch den Bundesrechnungshof sehr ernst. Erste Reaktionen darauf sind bereits erfolgt. Die Mitarbeiter der Jobcenter durchlaufen erneut eine intensive Schulung. Künftig sollen Führungskräfte streng auf die Dokumentation erfolgreich verlaufener Qualifizierungsmaßnahmen achten.

Anmerkungen zum Prüfergebnis

Fehlerhafte Dokumentationen müssen nicht zwingend zu Nachteilen in der Arbeitsvermittlung führen, denn die Jobcenter-Mitarbeiter sprechen auch persönlich mit ihren Kunden. Zudem haben circa 70 % der Kunden Vermittlungshemmnisse.

In diesen Fällen genügt häufig nicht nur eine einzige Maßnahme zur Qualifizierung. Dennoch: Das Ergebnis des Prüfberichtes des Bundesrechnungshofes zeigt auf, dass Jobcenter in Zukunft bessere Vermittlungsarbeit leisten müssen. Ein abschließender Prüfbericht wird folgen.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

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