Bundestrojaner Das bedeutet die Online-Überwachung für uns!
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„Ich hab ja nichts zu verstecken“ – der typische Gedanke. Doch Verbraucherschützer schlagen Alarm wir noch nie zuvor: Mitgegangen – mitgefangen. Was per Eilverfahren durch die Hintertür und in einem anderen Gesetz versteckt noch kurz vor Ende der Legislaturperiode von der großen Koalition durchgebracht wurde, könnte einen enormen Einfluss auf unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder haben. Selbst „kleinere“ Steuersünden wie das Nichtmelden eines Nebenjobs könnten Sie schon bald ins Visier der Ermittlungen geraten lassen.

Konsequenzen – auch für Unschuldige oder Hartz-IV-Bezieher

Bisher war es in etwa so: Ein mutmaßlicher Täter stand unter akutem Verdacht. Per richterlichem Beschluss konnte dann die Wohnung durchsucht werden. Ähnlich war es bislang auch, wenn man Computer und Smartphone eines Verdächtigen nach ermittlungsrelevanten Daten durchsuchen wollte.

Mit dem neuen Gesetz ändert sich das. Nun kann jeder zum Ziel werden. Und sogar die, die eigentlich nichts zu verbergen haben. Aus argumentativer Sicht ist es von nun an ausreichend, wenn Sie Kontakt zu einer Person haben, die beispielsweise Steuern hinterzieht oder sich nebenbei „schwarz“ etwas Geld dazu verdient.

Damit geraten Sie als vielleicht unschuldiger Bekannter genau so ins Visier der Ermittlungen, wie jeder Verbrecher auch. Und wer weiß, was Sie sich in den letzten Jahren als keine Patzer erlaubt haben…

Was genau hat der Staat mit dem Gesetz vor?

Der Staat darf nun Online-Durchsuchungen vornehmen und sich zu diesen Zwecken in Smartphones oder Computer einhacken, um die Daten eines „Verdächtigen“ auszuspähen. Sogar verschlüsselte Nachrichten sollen die Ermittlungsbehörden künftig mit der Quellen-TKÜ überwachen dürfen.

Eine solche Kommunikationstechnik wird beispielsweise bei weiterverbreiteten Messenger-Diensten wie „WhatsApp“ genutzt. Das bedeutet, dass fortan kein Chat und keine Nachricht mehr geheim bleibt.

Die Technik, um die Geräte der Bürger anzuzapfen, wird auch Bundestrojaner genannt. Wie ein Virus hackt sich das Programm in die Geräte der „Verdächtigen“ und sucht dort nach allem, was nützlich sein könnte.

Betroffene Geräte – nahezu jeder deutsche Haushalt „verwanzt“

Nur Computer und Smartphone betroffen? Von wegen. Seit den Veröffentlichungen von Edward Snowden ist bekannt, dass Hacker in der Lage sind, sich in sämtliche Geräte einzuhacken, die überhaupt mit dem Internet verbunden sind.

Somit können auch Systeme wie Drucker, moderne Fernseher oder moderne Lautsprecher ausgespäht werden. Die Kameras und Mikrofone können von den Hackern benutzt werden, um Bilder sind Tonaufnahmen vom Besitzer zu erhalten, ohne dass dieser etwas davon mitbekommt.

So tief kann der Eingriff in die Privatsphäre gehen

Im Zuge der Ermittlungen können die Behörden dank der technischen Möglichkeiten und dem Zugriff auf sämtliche mit dem Internet verbundene Geräte nahezu jeden Haushalt überwachen, der im Visier steht.

Während die Regierung in früheren Science-Fiction-Filmen noch Kameras und Wanzen in die Häuser der Betroffenen schmuggeln musste, wird dies heute vom Verbraucher bereits freiwillig vorgenommen.

Ein Smart-TV verfügt heute standardmäßig über eine Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon. Das Echtzeit-Ausspähen wird (dank des neuen Gesetzes) zu einem Kinderspiel.

Auch Produkte wie intelligente Soundsysteme (Amazon Echo, etc.), die dem Verbraucher zuhören und Fragen beantworten können sollen, sind für künftige Ermittlungen und Ausspähungen der Behörden besonders hilfreich.

Der Zugriff auf Kameras und Mikrofone von Handy, Laptop, Fernseher und Co. ermöglich eine nahezu grenzenlose Überwachung und Ausspähung der Bevölkerung.

So tarnte die Regierung das Vorhaben

Verbraucherschützer und Experten sind fassungslos. Wie ist es überhaupt möglich, ein derartiges Gesetz vorbei an sämtlichen bevölkerungsschützenden Gesetzten rechtskräftig zu machen? Die Bundesregierung begründet den Beschluss damit, dass die Ermittlungsmaßnahmen dem technischen Fortschritt angepasst werden müssten.

Um das Gesetz in dieser Wahlperiode noch durchzuringen, bediente sich die Koalition eines besonders fragwürdigen Verfahrens. Das Überwachungsgesetz wurde in einem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf platziert, der mit der Überwachung selbst eigentlich überhaupt nichts zu tun hatte. Er enthielt unter anderem lediglich Neuerungen zum strafrechtlichen Fahrverbot.

Durch diese Vorgehensweise konnte die Koalition eine erste Beteiligung des Bundesrats sowie die verfassungsrechtlich vorgesehenen drei Lesungen der „Änderungen“ vermeiden. Zudem wurden die Bundesdatenschutzbeauftragten dadurch an der Entscheidung nicht beteiligt.

„Praktisch ohne öffentliche Debatte wird versucht, mit Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen“, erklärte Ulrich Schellenberg, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen“.

Dramatische mögliche Entwicklungen in der Zukunft

Längst ist die Technik so weit, dass man eine automatisierte Durchsuchung der Geräte der Bewölkungen nach relevanten Daten durchführen könnte.

Die Bundesregierung könnte damit schon bald sämtliche Geldwäscher, Steuerhinterzieher oder Sozialversicherungsbetrüger enttarnen, die jemals einen verdächtigen Anruf getätigt oder bestimmte Nachrichten verfasst haben.

Der Bundestrojaner könnte automatisch nach verschiedensten Anhaltspunkten auf ihren Geräten suchen, die Sie zum Ziel der Ermittlungen machen könnten.

Sie beziehen Hartz IV und verdienen sich nebenbei etwas dazu, ohne es dem Jobcenter zu melden? Das macht Sie im Grunde genommen bereits zu einem Verbrecher am Sozialstaat.

Sie Babysitten regelmäßig in der Nachbarschaft, ohne es der Minijob-Zentrale zu melden? Das macht Sie zu einem Sozialversicherungsbetrüger.

Sie beschäftigen oder kennen eine Person, die schwarz arbeitet? Überlegen Sie sich künftig lieber zweimal, worüber Sie schreiben oder was sie sagen, wenn Sie sich in der Nähe Ihres Computers, Ihres Smartphones oder Ihres Fernsehers befinden.

Bildquelle: © Minerva Studio – Fotolia.com

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